Nachdem der erste Teil des Artikels  grundlegende Aspekte des Schengen-Raums beleuchtet hat, wurde im zweiten Teil des Artikels betrachtet, wie die Bundesrepublik Deutschland aktuell von Ausnahmeregelungen hinsichtlich der temporären Wiedereinführung von Grenzkontrollen Gebrauch macht. Abschließend soll nun ein Blick auf die Kontroversen rund um die Grenzschließungen Deutschlands geworfen und die Reaktionen anderer Mitgliedstaaten des Schengen-Raums sowie der EU betrachtet werden.

Im Jahr 2023 wurden 35.618 Menschen an deutschen Grenzen zurückgewiesen. Im Jahr darauf waren es 45.337 Zurückweisungen. Im vergangenen Jahr (2025) bezifferte sich die Zahl der Zurückweisung auf 42.215 (1). Ob die Zahlen der Zurückweisungen jedoch im Verhältnis zum Aufwand stehen, ist nicht ganz klar: Die Gewerkschaft der Polizei betont zwar, dass sie grundsätzlich hinter dem Bemühen der Politik stehe (2), hält den Aufwand jedoch für unverhältnismäßig (3).

Darüber hinaus hat Alexander Dobrindt, amtierender Bundesinnenminister, auch die Zurückweisung von Asylsuchenden ermöglicht, sofern diese keiner vulnerablen Gruppe (bspw. Schwangere oder Kinder) angehören. Die Zurückweisung von Asylsuchenden ist jedoch nur in extremen Ausnahmesituationen erlaubt. Zwar hat Dobrindt dieses Handeln mit dem Ausnahmefall der Überforderung nationaler Behörden begründet, doch erklärte das Berliner Verwaltungsgericht die Zurückweisung von drei Asylsuchenden aus Somalia für rechtswidrig, da die Begründung der Bundesregierung nicht ausreiche. Die drei Asylsuchenden hätten nicht zurückgewiesen werden dürfen, bis nicht festgestellt wurde, welcher Staat laut Dublin-Verfahren für die Prüfung ihres Asylantrags zuständig ist (4). Da diese Verfahren bei korrekter Ausführung mehrere Monate dauern können, wird eine Zurückweisung an der Grenze dem ohnehin schon umstrittenen Verfahren nicht gerecht, zumal der Staat auf der anderen Seite der Grenze nicht zwangsläufig der für die Prüfung des Asylantrags verantwortliche Staat ist (5). Wenngleich die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts nur für diesen spezifischen Fall gilt – was auch Innenminister Dobrindt betonte (4) – stellt sich doch die Frage, was passieren würde, wenn alle zurückgewiesenen Asylsuchenden klagen würden.

Die Reaktionen der Nachbarländer Deutschlands fallen unterschiedlich aus: Die Niederlande reagieren beispielsweise gelassen, stellen aber auch klar, dass sie zurückgewiesene Migrant:innen nicht aufnehmen wollen. Aus Polen hingegen kommt starke Kritik am Vorgehen der deutschen Bundesregierung: Tusk bezeichnet das Vorgehen als inakzeptabel. Er fordert Deutschland dazu auf, sich stärker an der Überwachung der Außengrenzen des Schengen-Raums zu beteiligen, anstatt die Binnengrenzen zu kontrollieren. Inzwischen hat Polen selbst Kontrollen an der Grenze zu Deutschland eingeführt – als Reaktion auf die Kontrollen auf deutscher Seite. Mit einem Abbau der polnischen Grenzkontrollen ist erst zu rechnen, wenn Deutschland diesen Schritt gegangen ist (6). Besonders die Abweisung von Asylsuchenden wurde aus dem Ausland kritisiert (7).

Polen und Deutschland sind aber bei Weitem nicht die einzigen Länder, die aktuell Grenzkontrollen innerhalb des Schengen-Raums betreiben. Mit Frankreich, Belgien, Polen, Deutschland, den Niederlanden, Österreich, Italien, Slowenien, Dänemark, Schweden, Norwegen und der Slowakei kontrollierten im Sommer 2025 gleich 13 Schengen-Mitglieder Binnengrenzen des Schengen-Raums (8).

Während sich die EU im Mai 2025 noch verständnisvoll zeigte (7), hat die Europäische Kommission im Juni 2026 allen Mitgliedstaaten, die an den Binnengrenzen des Schengen-Raums Kontrollen durchführen, eine schrittweise Beendigung dieser Grenzkontrollen nahegelegt. Diese Empfehlung begründet die Kommission unter anderem mit dem Inkrafttreten der Migrations- und Asylreform (9). Auch diese Reform ist international sehr umstritten (10).

Inzwischen hat Dobrindt eine erneute Verlängerung der Grenzkontrollen angekündigt, was er auch durch die Situation in Ceuta begründet (11): Mehrere zehntausend Menschen sind binnen zweier Tage aus Marokko in die spanische Nordafrika-Exklave gekommen, mehr als 70 Personen sind dabei laut aktuellen Berichten gestorben. Die Ursachen für den massiven Andrang sind derzeit noch nicht abschließend geklärt. Wenngleich ein Großteil der Menschen inzwischen wieder in Marokko ist, bleibt abzuwarten, wie sich die Situation entwickelt, wie sie aufgearbeitet wird und welche Konsequenzen sie hat.

Klar ist aber bereits jetzt, dass die Situation in Ceuta auch für Spannungen innerhalb der EU sorgt. So hat Italien bereits Grenzkontrollen von Einreisenden aus Spanien (über den Luft- und Seeweg) angeordnet. Frankreich kündigte eine Verstärkung der Kontrollen an der Grenze zu Spanien an. Deutschland hat – wie oben erwähnt – eine Verlängerung der deutschen Grenzkontrollen angekündigt (12). Außerdem wirft die Situation erneut Fragen an der noch jungen Migrations- und Asylreform der EU auf.

Der Schengen-Raum steht aktuell also vor verschiedenen Herausforderungen und es bleibt abzuwarten, wie mit diesen Herausforderungen kurz- und langfristig umgegangen wird.

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Quellen: