Im ersten Teil des Artikels wurde ein Blick auf die Ideen und die Grundprinzipien des Schengen-Raums geworfen. Außerdem wurde festgestellt, welche Handlungsmöglichkeiten die Mitgliedstaaten in besonderen Situationen haben. Dieser Teil des Artikels soll zeigen, wie die Mitgliedstaaten – insbesondere die Bundesrepublik Deutschland – aktuell von diesen Ausnahmeregelungen Gebrauch machen.
Deutschland hat seit dem Entstehen des Schengen-Raums erstmals 2015 Grenzkontrollen eingeführt – und zwar an der Grenze zu Österreich. Die damalige Bundesregierung erklärte diese Maßnahme auf eine Anfrage der Fraktion DIE LINKE als “erforderlich, um wieder zu einem geordneten Verfahren an der Binnengrenze bei der Bewältigung des Flüchtlingsstroms (…) zu gelangen und Aspekten der öffentlichen Ordnung und der inneren Sicherheit Rechnung zu tragen” (Deutscher Bundestag (2016): Drucksache 18/7311, (1)).
Im Oktober 2023 hat die Ampel-Regierung die Einführung neuer Grenzkontrollen beschlossen. Vorerst wurden die Kontrollen an den Grenzen zu Polen, Tschechien und der Schweiz eingeführt. Begründet wurde das Vorgehen hier als Maßnahme, um “die Schleusungskriminalität noch stärker zu bekämpfen und die irreguläre Migration zu begrenzen” (Pressemitteilung 15.12.2023, Bundesministerium des Inneren, (2)). Aufgrund der Fußball Europameisterschaft der Herren wurde vom 07.06.2024 bis zum 19.07.2024 an allen deutschen Grenzen kontrolliert, um Gefahren in Hinblick auf diese einmonatige Großveranstaltung eindämmen zu können (3).
Bereits im September 2024 wurden erneut Kontrollen an der Grenze zu den Niederlanden, Belgien, Luxemburg, Frankreich und Dänemark eingeführt. Wie schon bei der Einführung der Kontrollen an der Grenzen zu Österreich (seit 2015, mit Unterbrechungen), sowie den Grenzen zu Tschechien, Polen und der Schweiz (seit 2023), die allesamt weiterhin Bestand haben, wurde dieser Schritt auch hier mit der Bekämpfung grenzüberschreitender Kriminalität und der Begrenzung irregulärer Migration begründet (4).
Angesetzt waren die Kontrollen jeweils für sechs Monate, wurden jedoch anschließend wiederholt verlängert. Aktuell darf also an allen Grenzen Deutschlands kontrolliert werden – und das bis mindestens Mitte September 2026.
Der Artikel 26 des Schengener Grenzkodexes, welcher besagt, dass „Migration und das Überschreiten der Außengrenzen durch eine große Anzahl von Drittstaatsangehörigen (…) nicht an sich als Gefahr für die öffentliche Ordnung oder die innere Sicherheit betrachtet werden (sollte)“ (Schengener Grenzkodex, Art. 26), schränkt die akzeptablen Begründungen der Einführung temporärer Grenzkontrollen zwar in gewissem Grade ein, doch begründet die Bundesregierung ihr Handeln nicht direkt mit Migration und einer großen Zahl von Grenzüberschreitungen durch Drittstaatsangehörige, sondern explizit mit dem aktiven Vorgehen gegen irreguläre Migration und der Bekämpfung grenzüberschreitender (Schleuser)Kriminalität.
Der dritte und letzte Teil des Artikels beschäftigt sich mit Kontroversen rund um die Grenzschließungen und mit den Reaktionen anderer Mitgliedsstaaten des Schengen-Raums sowie der EU. Außerdem gibt er einen Ausblick auf die Zukunft der Grenzen im Schengen-Raum.
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QUELLEN:
- Bild: Border control checkpoint at Europe bridge German side 2020-03-16 18 by Leonhard Lenz via Wikimedia Commons licensed under CC0 1.0 (License plate and personal details have been redacted)
- Schengener Grenzkodex - EUR Lex - Europäische Union: Verordnung (EU) 2016/399 des Europäischen Parlaments und des Rates
- (1): Deutscher Bundestag (2016): Drucksache 18/7311
- (2): Bundesministerium des Inneren (2023): Pressemitteilung: Vorübergehende Grenzkontrollen zu Polen, Tschechien und der Schweiz werden für drei Monate fortgesetzt
- (3): Bundesministerium des Inneren (2024): Pressemitteilung: Noch 7 Tage bis zur Fußball-Europameisterschaft: Kontrollen an allen deutschen Grenzen ab heute möglich
- (4): Bundesministerium des Inneren (2024): Pressemitteilung: Binnengrenzkontrollen an allen deutschen Landgrenzen beginnen am Montag