Maja T. wird beschuldigt, im Februar 2023 an gewalttätigen Aktionen gegen Teilnehmende eines neonazistischen Treffens in Budapest teilgenommen zu haben: der "Tag der Ehre".
Die Anklage fasst mehrere Vorwürfe zusammen, darunter Körperverletzung und gefährliche Eingriffe im Zusammenhang mit Auseinandersetzungen während der Gegenproteste. Das Strafmaß liegt bei einem Maximum von 25 Jahren Haft, welches in der politischen Debatte als Ausdruck einer Abschreckungsstrategie gewertet wird.
Die Staatsanwaltschaft versucht, aus zahlreichen Vorfällen ein einheitliches Muster linksextremer Gewalt zu formen: taktisch setzt sie auf eine dramatisierende Darstellung vor Gericht, die Bündelung mehrerer Beschuldigter zu einem Komplexfall und die Betonung einzelner Verletzungen als Beleg für die Gefährlichkeit der Aktionen, unabhängig von deren Einbettung in Provokation- & Gegenprotestsituationen.
Der Prozess begann offiziell im Februar 2025, doch der ursprünglich erwartete Abschluss und ein Urteil verzögerten sich mehrfach. Die Verhandlungen zogen sich über mehrere Tage und Wochen hin, mit vielen kurzfristigen Verschiebungen.
Wiederkehrende Merkmale sind ausgedehnte Vernehmungen von Polizist*innen und Nebenkläger*innen, teilweise mit widersprüchlichen Aussagen, sowie Zeug*innenvernehmungen, die den Kontext der Gegenproteste unterschiedlich rahmen: Für die Anklage sind es koordinierte Angriffe, für die Verteidigung spontane Reaktionen auf neonazistische Mobilisierungen. Technische Beweismittel wie Fotos und Videos werden präsentiert und ebenfalls unterschiedlich interpretiert- Ausschnittwahl, Datierung und Zuordnung der sichtbaren, aber selten zuzuordnenden Personen sind fortlaufende Streitpunkte.
Die Prozesseröffnungen und Beratungstermine wiederholten sich; die Urteilsverkündung wurde mehrfach verschoben und zuletzt auf Anfang Februar 2026 terminiert. Solche Verzögerungen schwächen die Verteidigung, verlängern die Isolation der angeklagten Person und erschweren solidarische Öffentlichkeitsarbeit.
Das Verfahren ruht schwer auf audiovisuellem Material: Handkameras, Social-Media-Clips und Einsatzvideos dominieren die Beweisführung: Die Staatsanwaltschaft nutzt selektive Screenshots und Ausschnitte, die das eigene Narrativ stützen; die Verteidigung kritisiert Kontextverlust, fehlende Originaldatein und Zuordnungslücken. Aussagen von Polizeibeamt*innen variieren in Details und sind teils widersprüchlich bei Identifizierungen.
Unabhängige Zeug*innenberichte und Gegenvideos stellen die Darstellung der Anklage in Frage; die technische Frage von Schnitt, Blickwinkel und Datierung bleibt zentral für die Frage der Identifikation von Tatbeständen.
Ein zentrales taktisches Element der Anklage ist die Bildung eines sogenannten Komplexverfahrens: statt vieler einzelner, lokal begrenzter Verfahren werden eine Vielzahl von Vorwürfen, Tatorten und Betroffenen in einen zusammengefassten Prozess eingebracht. Die strategischen Vorteile für die Staatsanwaltschaft dieses Vorgehens sind vielschichtig:
- Generalisierung & Systematisierung: Die Ansammlung heterogener Vorwürfe aus unterschiedlichen Vorfällen soll ein scheinbar einheitliches, planmäßiges Muster linksextremer Gewalt konstruieren. Das erleichtert die Darstellung einer organisierten Gefährdung statt Einzeltaten.
- Beweiserschöpfung & -erleichterung: Beweismittel aus verschiedenen Ereignissen dürfen miteinander verknüpft werden. So können schwächere Beweise aus einem Vorfall durch vermeintlich stärkere Belege aus einem anderen gestützten werden. So wird die Identifikation einzelner Tatbeiträge erschwert und die Summieren von Indizien begünstigt.
- Verfahrensökonomie: Die Bündelung führt zu umfangreichen Akten, komplexen Zeug*innenlisten und dichtem Verhandlungsplan. Die Verteidigung wir dadurch mit organisatorischen Hürden konfrontiert: erschwerte Akteneinsicht, begrenzte Zeit für Gegenbefragungen und die Notwendigkeit, viele unterschiedliche Kontextlagen zugleich zu verteidigen.
- Politische Verallgemeinerung: Individuelle Aktionen werden in ein politisch verwertbares Narrativ verwandelt. Das Ziel ist nicht nur strafrechtliche Sanktion, sondern auch Abschreckung transnationaler Protestnetzwerke durch ein symbolisch aufgeladenes Urteil.
- Prioritätensetzung: Die Staatsanwaltschaft kann durch die Verknüpfung mehrerer Verfahren bestimmte Zeug*innen frühzeitig vernehmen, um Narrative zu setzen, oder die Verfahrensfrage so zu timen, dass Verteidigungseinwände relativiert werden.
Diese Mechanismen machen das Komplexverfahren zu einem Instrument, das juristische Logik und politische Zielsetzung verbindet: Es erhöht die Wahrscheinlichkeit, dass individuelle Zweifel an Beweisen durch strukturelle Verdichtung überlagert werden.
Die Verteidigung setzt dem Komplexansatz gezielte Erwiderungen entgegen: Forderung nach separater Würdigung einzelner Vorwürfe, Antrag auf Trennung einzelner Verfahrensabschnitte, Betonung der fehlenden direkten Beweisführung für konkrete Tatbeiträge und systematische Zusammenführung heterogener Geschehensabläufe.
Zusätzlich werden formale Einwände erhoben: eingeschränkter Zugang zu Unterlagen, verzögerte Akteneinsicht und erschwerte Kommunikation von Anwalt und angeklagter Person aufgrund der Isolationshaft.
Seit der Überstellung nach Ungarn ist Maja T. über einen sehr langen Zeitraum in Einzelhaft gehalten worden. Im Verlauf des Verfahrens gab es von Maja einen Hungerstreik, der mehrere Wochen dauerte und in Behandlungen im Haftkrankenhaus mündete. Medizinische Gutachten wurden vor Gericht thematisiert, Fragen zu Zustand und Folgeschäden blieben jedoch umstritten. Unterstützer*innen lesen die Haftbedingungen als bewusstes Mittel, um psychischen Druck aufzubauen und das Mobilisierungspotenzial der angeklagten Person zu schwächen.
Menschenrechtsorganisationen und Rechtshilfen bemängeln außerdem die Dauer der Isolationshaft und die daraus resultierenden Einschränkungen für eine effektive Verteidigungen, die wiederholten Verzögerungen, die Verteidigungsrechte unterlaufen, sowie die mangelnde Berücksichtigung des politischen Umfeld der Vorfälle. Das Gericht fokussiere auf die Gewalttaten an sich, ohne das Ausmaß neonazistischer Provokation adäquat zu gewichten.
Diese Kritik mündet in Forderungen nach einem transparenten und fairen Verfahren ohne politisch verallgemeinernde Verfahrensgestaltung.
Das wahrscheinlich harte Urteil wird am 04.02.26 gesprochen und wird Signalwirkung haben. Abschreckung für grenzüberschreitenden antifaschistische Mobilisierungen und Bestätigung einer repressiven Linie gegen linke Protestformen.
Unabhängig vom Ergebnis bleibt die juristische Dimension teil einer größeren politischen Auseinandersetzung über die Legitimität von Gegenprotest und die Grenzen staatlicher Strafverfolgung.
Der Gerichtssaal ist kein neutraler Raum im Budapest-Komplex. Er ist Bühne, Waffe und Prüfstein zugleich. Für antifaschistische Praxis in Europa bedeutet das: juristische Professionalität, transnationale Solidarität und mediale Arbeit sind und bleiben Voraussetzung, um politische Prozesse (und damit auch die soziale Deutung von Protest) zu verteidigen. Zugleich ist dies kein abstraktes Ringen - Majas Fall ist ein persönliches Schicksal. Die jahrelange Isolationshaft, die gesundheitlichen Folgen vom Hungerstreik und die fortwährende Unsicherheit über Zukunft und Freiheit treffen eine junge Person unmittelbar. Das Verfahren belastet nicht nur politische Zusammenhänge, sondern ein konkretes Leben. Das macht die Forderung nach fairen Prozessen und humaner Behandlung umso dringlicher.
Quellen
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/maja-t-hungerstreik-100.html
https://www.deutschlandfunk.de/maja-t-isolationshaft-ungarn-anklage-linksextreme-gewalt-100.html
https://www.dw.com/de/maja-t-hungerstreik-haftkrankenhaus-und-dann/a-71689834
https://taz.de/Prozess-gegen-Maja-T-verzoegert-sich/!6118718/
https://de.wikipedia.org/wiki/Budapest-Komplex
https://www.instagram.com/p/DTgI3gckdjc/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
https://www.instagram.com/p/DTlF0W3jWEA/?utm_source=ig_web_copy_link&igsh=MzRlODBiNWFlZA==
https://www.basc.news/pzessbericht-14-01-2026-budapest-elfter-prozesstag/
https://www.basc.news/protokoll-vom-16-januar-2026-14-verhandlungstag-gegen-maja/
https://www.basc.news/protokoll-vom-19-01-26-15-verhandlungstag-gegen-maja/
https://www.basc.news/protokoll-vom-22-01-2026-16-verhandlungstag-in-budapest/
https://rote-hilfe.de/meldungen/politische-justiz-budapest-letzte-verhandlungstage-gegen-maja