Am 28.04.2026 wurde im Europäischen Parlament mit großer Mehrheit für eine Initiative zur Vereinheitlichung der strafrechtlichen Definition von Vergewaltigungen gestimmt. 447 Abgeordnete stimmten für den Vorschlag, 160 dagegen und 43 enthielten sich.
Was fordert die Initiative?
Konkret wurde gefordert, der EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag vorzulegen, der Vergewaltigungen als Fehlen von Einwilligung definiert. Schweigen, vorherige Zustimmung, eine Beziehung – egal ob aktuell oder beendet – oder das Fehlen eines „Neins“ würden damit nicht als Zustimmung gelten.
Mit dieser neuen Definition sollen Opfer und Überlebende von Vergewaltigungen besser unterstützt und geschützt werden können. Es soll ein opferzentrierter Ansatz in der EU gelten, der psychische und physische Unterstützung liefert. Außerdem sollen Fachkräfte, die in Kontakt mit Opfern von Vergewaltigungen kommen, regelmäßig Schulungen besuchen müssen. Insgesamt soll eine breitere Aufklärung stattfinden und mehr Bildungsarbeit geleistet werden.
Bereits 2024 wurde im Zusammenhang mit der Einführung der EU-Gewaltschutzrichtlinie über eine einheitliche Definition diskutiert, damals konnte aber kein gemeinsamer Nenner gefunden werden. Die neue Initiative wurde unter anderem von der Organisation Wave (Women Against Violence Europe) mitgestaltet, einem Netzwerk aus über 190 europäischen Frauenorganisationen, das gegen Gewalt an Frauen und Kindern kämpft. Die Geschäftsführerin von Wave, Stephanie Futter-Orel,sagt: „Gerade in Zeiten wie diesen, wo die Gewalt immer stärker ansteigt, ist es extrem wichtig, eine EU-weite, vereinheitlichte Gesetzgebung zu haben.“
Der bisherige Stand in der EU
Während in 14 EU-Staaten, darunter der Vorreiter Schweden, Italien, Griechenland und seit Herbst 2025 auch Frankreich, schon „Nur Ja heißt Ja“ gilt, variieren die Prinzipien in den restlichen Mitgliedstaaten. Momentan gilt in vielen EU-Staaten, darunter auch Deutschland, noch das Prinzip „Nur Nein heißt Nein“, nach welchem bei der Strafverfolgung der Nachweis eines expliziten „Neins“ notwendig ist. Dies stellt sich in vielen Fällen als schwierig dar, denn eine typische Reaktion von Vergewaltigungsopfern ist das „Erstarren“, wodurch eine Handlungsunfähigkeit ausgelöst wird.
Stimmen aus dem Parlament
Maria Noichl, SPD-Abgeordnete im Parlament sagt: "Vergewaltigung ist es nicht nur dann, wenn die Frau laut 'Nein' geschrien hat, sondern - und so wünschen wir es uns, dass es in Zukunft grundgelegt wird, Vergewaltigung ist es immer dann, wenn es keinen klaren Konsens gibt." Kritik an der Initiative kommt zum Beispiel aus der drittgrößten Fraktion im Parlament, den Patrioten für Europa. Sie lehnten den Initiative-Bericht ab. Es wird von Kritikern unter anderem befürchtet, dass mit den neuen Regelungen das Strafrecht unklar oder schwer anwendbar werden könnte, vor allem in Situationen in denen Aussage gegen Aussage steht.
Und jetzt?
Nach der erfolgreichen Einigung dieses Mal, wird der Vorschlag nun der Kommission vorgelegt werden, die innerhalb von drei Monaten Stellung zu dem Thema nehmen muss. Je nachdem wie sich die Kommission entscheidet, könnte also aus dieser Initiative ein Gesetz entstehen, das es Opfern von Vergewaltigungen leichter macht, sich rechtlich zu wehren und Täter häufiger bestraft.
Quellen:
Bild:https://commons.wikimedia.org/wiki/File:European_Parliament_Strasbourg_Hemicycle_-_Diliff.jpg
https://www.europarl.europa.eu/news/de/press-room/20260423IPR41832/vergewaltigung-muss-als-fehlen-von-einverstandnis-definiert-werden
https://www.tagesschau.de/ausland/europa/eu-parlament-sexualstrafrecht-100.html
https://www.zdfheute.de/politik/eu-parlament-abstimmung-initiative-nur-ja-heisst-ja-gewalt-gegen-frauen-100.html