Der Schutz vor häuslicher Gewalt in Deutschland reicht nicht aus. Trotz des Gewaltschutzgesetzes, durch das Familiengerichte Maßnahmen anordnen können, um Opfer zu schützen, wurden 2024 mehr als 260.000 Menschen Opfer häuslicher Gewalt. Und diese Gewalt betrifft vor allem Frauen: 70 % der Opfer sind weiblich und 77 % der Tatverdächtigen sind Männer. Es handelt sich also eindeutig um geschlechtsspezifische Gewalt gegen Frauen. Geschlechtsspezifische Gewalt beschreibt jede Form von Gewalt, die sich gegen eine Person aufgrund ihres biologischen oder sozialen Geschlechts richtet. Nun möchte die Bundesregierung eine neue Maßnahme in das Gewaltschutzgesetz aufnehmen: die elektronische Fußfessel nach dem spanischen Modell. Ein Gerät, welches am Knöchel der Person angebracht wird, um deren Aufenthaltsort zu überwachen. Durch die Befestigung mit einem Band kann die Fußfessel nicht entfernt werden, ohne das Band zu zerstören, was einen Alarm bei den zuständigen Behörden auslösen würde.

Spanien gilt als Pionier bei der Einführung der elektronischen Fußfessel als maßgebliches Instrument zum Schutz vor häuslicher Gewalt. 2009 wurde sie das erste Mal eingesetzt und funktioniert folgendermaßen: Der Täter trägt die elektronische Fußfessel mit einer GPS-Funktion und auch die zu schützende Person trägt einen GPS-Peiler bei sich. Nähert sich der Täter dem Opfer oder betritt er Verbotszonen, wird nicht nur die Polizei informiert, damit sie einschreiten kann, sondern auch das Opfer wird vor einer möglichen Gefahr gewarnt. Aber Spanien zeigte nicht nur mit der Einführung der elektronischen Fußfessel, dass dem Land der Kampf gegen geschlechtsspezifische Gewalt wichtig ist. Schon mit dem Organic Act 1/2004 erkannte Spanien geschlechtsspezifische Gewalt als gesellschaftliches Problem an, mit dem Ziel, diese zu bekämpfen. Dazu wurden umfassende Hilfsangebote und Schutzmaßnahmen eingeführt. Betroffene haben Anspruch auf kostenlose Rechtsberatung und medizinische Versorgung. Um diese Rechte möglich zu machen, wurden neue Institutionen eingerichtet: Schutzunterkünfte, langfristige Aufnahmeeinrichtungen, eigene Gerichte und forensische Spezial- und Polizeieinheiten. Aber nicht nur repressiv, sondern auch präventiv wurden neue Maßnahmen eingeführt: Präventionsarbeit in Schulen und im Gesundheitswesen, sowie Sensibilisierungskampagnen in den Medien sollen Bewusstsein schaffen, Wissen über Hilfsangebote verbreiten und dabei helfen, Risiken frühzeitig zu erkennen.

Die elektronische Fußfessel bewegt sich zwischen einer präventiven und einer reaktiven Maßnahme. Zwar geht der Verordnung meist eine Straftat zuvor, sie soll jedoch nicht bestrafen, sondern weitere Gewalt verhindern. Und das wirkt: Die elektronische Fußfessel wurde in Spanien schon in 13.000 Fällen mit hohem Gefährdungspotenzial eingesetzt und keine Frau, die dadurch geschützt wurde, wurde getötet.

In Deutschland wird dieses Instrument jedoch einheitlich frühestens 2027 für Familiengerichte zur Verfügung stehen. Zwar haben einige Bundesländer, beispielsweise Hessen, die elektronische Fußfessel schon in einem Gesetz verabschiedet und wenden sie auch schon an. Jedoch ist das Ziel der Bundesratsinitiative, die elektronische Fußfessel im Bundesgesetz zu verankern. Dazu sollen noch weitere Vorkehrungen im Gesetz verabschiedet werden: Täter sollen zur Teilnahme an Kursen, wie Anti-Gewalt-Training, verpflichtet werden können, Verstöße gegen Anordnungen sollen strenger geahndet werden und Familiengerichte sollen die Erlaubnis bekommen, im Waffenregister zu prüfen, ob die Person legal eine Waffe besitzen darf, um die Gefahr besser einschätzen zu können. Präventiv soll an der öffentlichen Sensibilisierung für geschlechtsspezifische Gewalt gearbeitet werden.

Die elektronische Fußfessel ist ein notwendiger und wirksamer Schritt, um Opfer vor weiterer Gewalt zu schützen. Jedoch zeigt diese Notwendigkeit eben auch, dass immer noch zu systematischer Gewalt gegenüber Frauen kommt. Die Fußfessel wird Frauen zwar vor zusätzlichen Vorfällen schützen, aber die Einführung muss in einem Maßnahmenpaket erscheinen, das sich auch der reinen Präventionsarbeit widmet, damit es irgendwann gar nicht mehr dazu kommt, dass die Fußfessel überhaupt angeordnet werden muss. Dass sich Deutschland zusätzlich auch der öffentlichen Sensibilisierung annimmt, ist essenziell in der Bekämpfung von häuslicher Gewalt. Zusätzlich wären jedoch auch Präventionsarbeit in Schulen und im Gesundheitswesen, wie in Spanien, wünschenswert. Damit würde Deutschland ein klares Signal senden, dass es die in der Istanbul-Konvention festgeschriebene Verpflichtung ernst nimmt, Gewalt gegen Frauen wirksam zu bekämpfen.

Quellen

https://www.frauenhauskoordinierung.de/aktuelles/detail/gewaltschutz-spanien-einblick-spanisches-modell

https://www.deutschlandfunk.de/spanien-sexualisierte-gewalt-frauen-zustimmungsgesetz-100.html

https://frauenrechte.de/aktuelles/detail/keinen-schritt-naeher-aber-einen-schritt-weiter-in-richtung-frauenrechte

https://hessen.de/presse/justizminister-stellt-spanisches-modell-der-elektronischen-fussfessel-vor

https://www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/251121_BLB_HaeuslicheGewalt2024.html

https://www.bmjv.de/SharedDocs/FAQ/DE/FAQ_Database/Gewaltschutzgesetz/FAQ-Gewaltschutzgesetz-Liste.html

https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/themen/geschlechtsspezifische-gewalt

https://www.hessenschau.de/politik/neue-fussfessel-gegen-haeusliche-gewalt-erstmals-in-hessen-eingesetzt-v1,spanische-fussfessel-hessen-100.html