Der sogenannte “ Budapest-Komplex“ steht für eine Reihe von Ermittlungs- und Strafverfahren gegen antifaschistische Aktivist*innen aus mehreren europäischen Ländern. Ausgangspunkt war der „Tag der Ehre“ (siehe Teil 1) in Budapest, der seit Jahren als internationaler Treffpunkt neonazistischer Strukturen gilt und regelmäßig von antifaschistischen Gegenprotesten begleitet wird.
Die Festnahme und Auslieferung von Maja T., einer nonbinären antifaschistischen Person aus Deutschland, sind ein zentraler Punkt innerhalb dieses Komplexes. An ihm lassen sich die politischen und (menschen-)rechtlichen Dimensionen der aktuellen Verfolgung antifaschistischen Engagements beispielhaft nachvollziehen.
Festnahme im politischen Kontext
Maja T. wurde im Dezember 2023 in Berlin festgenommen, nachdem ungarische Behörden einen Europäischen Haftbefehl erlassen hatten.
Vorgeworfen wird Maja im Februar 2023 in Budapest an gewalttätigen Auseinandersetzungen mit mutmaßlichen Rechtsextremen beteiligt gewesen zu sein.
Die Auslieferung
Ende Juni 2024 entschied das Berliner Kammergericht, die Auslieferung von Maja T. nach Ungarn zuzulassen – trotz eines unmittelbar bevorstehenden Eilantrags beim Bundesverfassungsgericht gegen diese Überstellung.
Die Auslieferung erfolgte in einer nächtlichen Blitzaktion. Maja wurde per Hubschrauber nach Österreich geflogen und von dort an die ungarischen Behörden übergeben. Dies geschah trotz bekannter Kritik an den Haftbedingungen, sowie am Justizsystem in Ungarn. Etwa eine Stunde später untersagte das Bundesverfassungsgericht die Auslieferung einstweilig.
Inzwischen hat das oberste Gericht die Auslieferung für rechtswidrig erklärt. Die getroffene Entscheidung verletze Majas Recht aus Artikel 4 der Charta der Grundrechte der Europäischen Union, der das Verbot der Folter, sowie unmenschlicher oder erniedrigender Strafe oder Behandlung garantiert.
Es bestanden von Anfang an erhebliche Zweifel, ob die Menschenrechte Majas in Ungarn ausreichend gewahrt werden können. Die Auslieferung nahm die Verletzung grundlegender Rechte zumindest in Kauf.
Inszenierung
Hinzu kommt die mediale Vorführung: Bilder von Maja T. In Handschellen, immer an einer Leine im Gerichtssaal, umgeben von schwer bewaffneten Sicherheitskräften, prägen das öffentliche Bild.
Diese Darstellungen könnten den Eindruck von Schuld erzeugen, noch bevor ein Urteil gesprochen wurde. Fraglich sind die Sicherheitsmaßnahmen ohnehin, da bei Maja keine Fluchtgefahr bestehen soll.
Isolationshaft
Seit der Überstellung nach Ungarn befindet sich Maja seit über 500 Tagen in Isolationshaft. In einem Land, in dem nonbinäre Menschen rechtlich nicht anerkannt sind, bedeutet dies eine zusätzliche strukturelle Belastung. Queeres Leben wird in Ungarn systematisch verleugnet, queere Menschen rechtlich und gesellschaftlich entrechtet.
Die Isolationshaft bedeutet für Maja konkret: Einzelhaft, stark eingeschränkter Kontakt zur Außenwelt und massive Einschränkungen beim Zugang zu anwaltlicher Unterstützung. Diese Haftbedingungen gelten als besonders belastend und werden bereits in der Untersuchungshaft angewandt – also zu einem Zeitpunkt, an dem keine Schuld festgestellt ist.
Die Isolationshaft erscheint damit nicht als kurzfristige Ausnahme, sondern als dauerhaftes Instrument. Sie wirkt zermürbend, verstärkt die Abschottung von Öffentlichkeit und Solidarität und lässt sich nicht allein mit sicherheitsrelevanten Gründen erklären.
Politische Schieflage
Die drohende Haftstrafe beträgt bis zu 24 Jahre. Maja ist selbst 25 Jahre alt.
Dieses Strafmaß steht in keinem angemessenen Verhältnis zu den vorgeworfenen Taten und verdeutlicht, wie unverhältnismäßig mit linker politischer Gewalt umgegangen wird.
Ein Vergleich mit dem NSU-Komplex macht diese Schieflage deutlich: Im Fall der 9 rassistischen Morde, wurde der Neonazi Ralf Wohlleben, der die Mordwaffe beschaffte, zu 10 Jahren Haft verurteilt.
Während tödliche rechte Gewalt im Kontext von Beihilfe zum Mord vergleichsweise mild bestraft wurde, drohen AntifaschistInnen im Budapest-Komplex lange Haftstrafen, da sie mutmaßliche Neonazis angegriffen und teilweise schwer verletzt haben sollen – jedoch nicht getötet.
Nicht die Schwere der Tat scheint ausschlaggebend zu sein, sondern deren politische Einordnung.
Der Fall Maja T. Steht sinnbildlich für eine europäische Entwicklung, in der repressive Sicherheitskooperation reibungslos funktioniert, während Grundrechte verhandelbar erscheinen.
Zugleich wächst die öffentliche Kritik: Solidaritätskampagnen, juristische Interventionen und eine kritische Berichterstattung versuchen die Isolation zu durchbrechen und auf die politischen Dimensionen des Budapest-Komplexes aufmerksam zu machen.
Der Umgang mit Maja T. im Budapest-Komplex ist damit nicht nur ein Einzelfall, sondern ein Warnsignal für den Zustand demokratischer und rechtsstaatlicher Standards in Europa.
Quellen
https://www.akweb.de/bewegung/im-rechtsstaats-tuev-durchgefallen-majat-budapestkomplex-ungarn/
https://www.akweb.de/politik/das-ungarn-fiasko-budapest-komplex-maja-t-drohen-bis-zu-24-jahre-haft/
https://www.deutschlandfunk.de/maja-t-isolationshaft-ungarn-anklage-linksextreme-gewalt-100.html
https://www.tagesschau.de/inland/auslieferung-ungarn-104.html
https://www.tagesschau.de/inland/wohlleben-nsu-101.html
https://www.tagesschau.de/investigativ/ndr-wdr/linksextremismus-112.html