Berufspraktikum KMW 12 (M10b)

Bachelor Kommunikations- und Medienwissenschaft → Profilfach → Schwerpunkt Medienpraxis

Das Praxissemester/Berufspraktikum bzw. das „große“ Praktikum KMW12 (M10b) ist im Bachelorstudium mit Kommunikations- und Medienwissenschaft als Profilfach im Schwerpunkt Medienpraxis verpflichtend.

Es ist nicht zu verwechseln mit dem „kleinen“ Praktikum KMW15 (GSd) (Bachelor) / C.1 (Master). Studierende des Bachelor Kommunikations- und Medienwissenschaft im Profilfach mit dem Schwerpunkt Medienpraxis müssen beide Praktika verpflichtend absolvieren.

Step by step-Anleitungen: Wie gehe ich am besten vor?

 

Anleitung: How to Praxissemester

  • Praktikumsvorbereitung KMW11a (M10a) besuchen (im 3./5. Semester), um den Bewerbungsprozess zu üben
  • bei meinen Wunschunternehmen für das Praxissemester bewerben (bestenfalls 1 Jahr vor Praktikumsantritt)
  • Zusage erhalten
  • Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen abschließen (Vorlage auf StudIP)
  • Kopie des Praktikumsvertrags und Antrag auf Genehmigung per E-Mail an Dr. Cornelia Driesen (cdriesen(at)uni-bremen.de) senden (Vorlagen auf StudIP)
  • nach Genehmigung das Praktikum beginnen (empfohlen im 6. Semester)
  • am besten in demselben Semester das Praxisbegleitseminar besuchen
  • im An-/Abmeldezeitraum (i.d.R. WiSe: 10.12.-10.01. / SoSe: 10.06.-30.06.) bei PABO anmelden, wenn ich in dem Semester den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung durch den Arbeitgeber abgeben werde
  • am Ende des Praktikums ein Arbeitszeugnis und ggf. die Praktikumsbescheinigung vom Arbeitgeber erhalten
  • nach Ende des Praktikums den Praktikumsbericht schreiben
  • spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung (oder eine Kopie des Arbeitszeugnisses mit Angabe der geleisteten Arbeitsstunden) bei Dr. Cornelia Driesen einreichen
  • Dr. Cornelia Driesen prüft die vor dem Praktikum eingereichte Genehmigung sowie die nach Beendigung des Praktikums eingereichten Unterlagen und sorgt für die Meldung der entsprechenden Studienleistung in PABO

ODER

Anleitung: How to Nebenjob als Praxissemester anerkennen lassen

  • Praktikumsvorbereitung KMW11a (M10a) besuchen (egal wann, am besten vor der Bewerbungsphase)
  • im bereits vorhandenen Nebenjob im Medienkommunikationsbereich 480 Arbeitsstunden ab Immatrikulation im Studiengang BA KMW leisten (Bewerbung, Zusage, Vertrag sind ja schon abgeschlossen)
  • so früh wie möglich Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit an die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) stellen (ersetzt Antrag auf Genehmigung und Kopie des Vertrags)
  • Praxisbegleitseminar besuchen (egal wann, am besten während des „Praktikums“/Jobs)
  • im An-/Abmeldezeitraum (i.d.R. WiSe: 10.12.-10.01. / SoSe: 10.06.-30.06.) bei PABO anmelden, wenn ich in dem Semester den Praktikumsbericht und die Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber abgeben werde
  • wenn die 480 Arbeitsstunden abgeleistet sind, Bescheinigung des Leistungsumfangs und ggf. Arbeitszeugnis vom Arbeitgeber erhalten
  • Praktikumsbericht schreiben
  • den Praktikumsbericht und die Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber (oder eine Kopie des Arbeitszeugnisses mit Angabe der geleisteten Arbeitsstunden) bei Dr. Cornelia Driesen einreichen
  • Dr. Cornelia Driesen prüft den Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit sowie den Praktikumsbericht und die Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber und sorgt für die Meldung der entsprechenden Studienleistung in PABO

Aktuelle Stellenanzeigen / Praktikumsangebote sammeln wir hier für euch.
Ansonsten findet ihr hier auch Unternehmenskontakte. 

 

Praxissemester KMW12 (M10b): Häufig gestellte Fragen
Woraus besteht das Modul KMW12 (M10b)? Wie viele CP gibt es?
  • das Modul KMW 12 (M10b) besteht aus:
    • 480 Arbeitsstunden (= 12 Wochen) Anwesenheit in der Praktikumsinstitution/-organisation (Praxissemester)
    • 1 Praxisbegleitseminar mit 1 Semesterwochenstunde (SWS) (14 Stunden Anwesenheit, 21 Stunden Vor- und Nachbereitung des Praxisbegleitseminars)
    • 25 Stunden Anfertigung Praktikumsbericht
  • abgeschlossen wird das Praxissemester durch einen schriftlichen Praktikumsbericht (Vorlage Deckblatt auf StudIP) an die Modulbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen), in dem die Transfererfolge des Praktikums reflektiert werden, und durch eine Bescheinigung über die erbrachte Arbeitsleistung (Vorlage auf StudIP)
  • das Modul M10b bzw. KMW12 gibt 18 CP
Wer trägt die Modulverantwortung für das Modul KMW12 (M10b)?
Muss ich sowohl das Praktikum KMW15 (GSd) als auch das Berufspraktikum KMW12 (M10b) absolvieren?
  • ja, wenn man Kommunikations- und Medienwissenschaft als Profilfach studiert und den Schwerpunkt Medienpraxis gewählt hat
  • falls man sich später dazu entscheidet, doch nicht den Schwerpunkt Medienpraxis (mit 2 Praktika) studieren zu wollen, besteht grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, in den Schwerpunkt Medienanalyse zu wechseln (coronabedingt): Schreiben an Prof. Dr. Stefanie Averbeck-Lietz verfassen (z. B. „Ich möchte meinen Schwerpunkt wechseln, weil sich mein Interessenschwerpunkt geändert hat.“)
  • es darf sich bei den im Modul M10b bzw. KWM12 geleisteten Arbeitsstunden NICHT um dieselben wie im Modul GSd bzw. KMW15 nachgewiesenen Arbeitsstunden handeln
  • das Praxissemester M10b bzw. KWM12 darf nicht in demselben Unternehmen geleistet werden wie das Praktikum GSd bzw. KMW15.
In welchem Semester wird das Praxissemester/Berufspraktikum empfohlen und das Begleitseminar angeboten?
  • laut Studienverlaufsplan wird es im fünften Semester empfohlen
  • das Praxisbegleitseminar wird jährlich im Sommersemester angeboten
  • es kann auch nach der Bachelorarbeit absolviert werden (ist sogar im Studienverlaufsplan so vorgesehen: Bachelorarbeit 5. Semester, Praxissemester 6. Semester)
Muss ich das Praxisbegleitseminar besuchen und wofür ist es gut?
  • ja, das Modul M10b bzw. KMW12 beinhaltet das Praxisbegleitseminar
  • es findet jährlich im Sommersemester statt
  • Praxisbegleitseminar mit 1 Semesterwochenstunde (SWS)
  • es soll d.R. während des Praktikums durch Reflexion die erfolgreiche Durchführung des Praxissemesters unterstützen (empfohlen)
  • für Probleme/Herausforderungen
  • dient der Unterstützung der Praktika in allen Phasen:
    • kann ggf. auch vor dem Berufspraktikum/Praxissemester besucht werden (z. B. wenn man das Praktikum im Wintersemester machen wird): z. B. zum Finden eines Praktikumsplatzes, um einen Eindruck zu gewinnen… (nicht empfohlen)
    • kann ggf. auch nach dem Berufspraktikum/Praxissemester besucht werden (z. B. wenn man das Praktikum im Wintersemester gemacht hat): zur nachträglichen Reflexion… (nicht empfohlen)

 

Wofür ist das Praktikum gut? Was soll ich während des Praktikums lernen?
  • es dient grundsätzlich dazu, vertiefte Kenntnisse über Organisation und Arbeitsweise eines medienspezifischen Berufs- bzw. Tätigkeitsfelds zu erhalten
  • medienpraktische und berufsfeldspezifische Kompetenzen v. a. in Projektmanagement, soziale und kommunikative Kompetenzen, Analyse‐, Konzeptions‐ und Implementierungskompetenzen sowie medientechnische Fähigkeiten im Unternehmen/Organisation/Institution sollen praktisch angewendet werden
  • Arbeitssituationen und Arbeitsanforderungen in einem einschlägigen beruflichen Tätigkeitsfeld sollen erlebt sowie tätigkeitsspezifischen Aufgaben nachgegangen werden
Wie lang muss das Praktikum sein? Wie viele Stunden muss ich insgesamt / pro Woche arbeiten?
  • 12 Wochen (3 Monate) / 480 Arbeitsstunden
  • empfohlen werden 6 Monate
  • die gesamten Arbeitsstunden werden in Absprache mit der Praktikumsinstitution mit der in der Regel üblichen wöchentlichen Arbeitszeit geleistet und sind bspw. auch in Teilzeit möglich

 

In welchem Bereich und wo muss/kann das Praktikum absolviert werden?
  • in einem nicht festgelegten, aber von Medienkommunikation geprägtem Arbeitsbereich (alle Bereiche der Medienbranche, externe/interne Unternehmenskommunikation, PR, Computerspielbranche, etc.)
  • in einem regionalen/überregionalen Medienunternehmen bzw. einer(m) durch Medienkommunikation geprägten Organisation(sbereich)/Institution(sbereich)
  • das Praktikum kann in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden
  • muss im inhaltlichen Bereich des Bachelorstudiums liegen / es muss ein eindeutiger fachlicher Bezug gegeben sein
  • wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Praktikumsplatz/Job zulässig ist, frage bitte Dr. Cornelia Driesen bzw. stelle direkt den Antrag auf Genehmigung (Praktikum) bzw. Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit (Job) an sie (Vorlagen auf StudIP zu finden)
Wie finde ich einen Praktikumsplatz? Darf ich ihn selbst aussuchen? Wo finde ich Beratung?
Darf/muss das Praktikum (un)bezahlt sein?
  • Praktikant*innen sollen eine leistungsgerechte Vergütung erhalten, die sich allerdings nicht am Mindestlohn orientieren muss, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
Muss ein Praktikumsvertrag geschlossen werden? Was muss da drinstehen?
  • ja, es muss ein Praktikumsvertrag geschlossen werden
  • folgende Punkte sollen darin geregelt werden:
    • Dauer
    • Lernziele des Praktikums
    • Betreuer*in
    • Vergütung
    • Zugriff auf einen Arbeitsplatz
    • Krankheitsregelungen
    • Urlaub
  • bei Bedarf gibt es eine Vorlage für den Praktikumsvertrag (auf StudIP)
Was mache ich, wenn das Unternehmen eine Bestätigung verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?
  • dem Unternehmen die Prüfungsordnung vorlegen
  • wenn dem Unternehmen die Prüfungsordnung nicht ausreicht: das Formular vom Unternehmen oder eine Vorlage vom ZeMKI kann von Dr. Cornelia Driesen gestempelt werden bzw.:
  • falls erforderlich, kann die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) den Vertrag stempeln und seitens der Universität Bremen, Fachbereich 9 – ZeMKI, aufgrund ihrer Betreuungsfunktion mitunterzeichnen
Was MUSS ich VOR Antritt des Praktikums beachten/erledigen?
  • die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) ist unmittelbar zu informieren, sobald das Praktikum mit einem Unternehmen vereinbart wurde (Praktikumsvertrag abgeschlossen):
    • Vertragskopie UND Antrag auf Genehmigung per E-Mail an cdriesen(at)uni-bremen.de senden (Antrag auf StudIP zu finden)
    • falls erforderlich, kann die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) den Vertrag stempeln und seitens der Universität Bremen, Fachbereich 9 – ZeMKI, aufgrund ihrer Betreuungsfunktion mitunterzeichnen
    • die Informationen werden geprüft und das Praktikum kann NACH der Genehmigung durch die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) erfolgen
    • die Genehmigung ist für die spätere Anmeldung des Moduls M10b bzw. KMW12 in PABO obligatorisch
An wen wende ich mich, wenn ich während des Praktikums Probleme/Fragen habe?
  • an die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen)
  • an den/die Dozent:in deines Praxisbegleitseminars
Kann ich auch einen Nebenjob als Praktikum / Praxissemester anrechnen lassen?
  • ja, eine dauerhafte einschlägige berufliche Nebentätigkeit im Bereich der Medienkommunikation kann anerkannt werden
  • berufspraktische einschlägige Tätigkeiten VOR der Immatrikulation im Bachelor (z. B. eine Ausbildung im Bereich Medien vor Antritt des Studiums) können grundsätzlich NICHT anerkannt werden
  • es müssen nachweislich 480 Arbeitsstunden ab Immatrikulation im Bachelor geleistet worden sein
  • Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit ist an die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) zu stellen (Vorlage auf StudIP zu finden)
  • Praktikumsbericht und Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber müssen (trotzdem) vorgelegt werden
  • Einzelheiten sind mit der Praktikumsbeauftragten (Dr. Cornelia Driesen) zu besprechen
Muss ich am Ende des Praktikums ein Arbeitszeugnis erhalten? Was muss da drinstehen?
  • ja, nach Abschluss des Praktikums erhalten Praktikant:innen ein Zeugnis, das von der/dem Betreuer:in und/oder von der Geschäftsführung / der Personalleitung unterschrieben ist
  • das Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:
    • Angaben über Art, Dauer, Inhalt und Ziele der Ausbildung
    • Angaben über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse
    • wenn möglich: Angaben über besondere fachliche Fertigkeiten
Welche Dokumente MUSS ich NACH Ende des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragten (Dr. Cornelia Driesen) einreichen? Bis wann muss ich sie einreichen?
  • folgende Dokumente sind einzureichen:
    • Praktikumsbericht (Vorlage Deckblatt auf StudIP zu finden)
    • Bescheinigung über die erbrachte Arbeitsleistung (der notwendigen Arbeitsstunden) durch den Arbeitgeber ODER Kopie des Arbeitszeugnisses mit der entsprechenden Angabe
  • diese 2 Dokumente sind spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums vollständig schriftlich abzugeben

 

Ist eine Anmeldung bei PABO erforderlich?
  • ja, in dem Semester, in dem die Abgabe der vollständigen Unterlagen erfolgt (Praktikumsbericht, Praktikumsbescheinigung) ist die Anmeldung in PABO eigenständig vorzunehmen
  • es gelten die allgemein gültigen An- und Abmeldefristen des Prüfungsamts (i.d.R. Wintersemester 12.-10.01. und Sommersemester 10.06.-30.06.)
  • die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) prüft die vor dem Praktikum eingereichte Genehmigung sowie die nach Beendigung des Praktikums eingereichten Unterlagen und sorgt für die Meldung der entsprechenden Studienleistung in PABO
Wie muss der Praktikumsbericht aussehen?
  • mind. 5 Seiten (Deckblatt, sämtliche Verzeichnisse, Anhang werden NICHT als Seiten mitgezählt) → gerne mehr
  • Layout/Formatierungsvorgaben:
    • DINA4
    • Blocksatz mit automatischer Silbentrennung
    • Schriftart: Arial
    • Schriftgröße: 11 pt
    • Zeilenabstand 1,2 (mit 0,3 Abstand nach/zwischen den Absätzen)
    • Ränder 2,5 cm
    • Seitenzahlen
  • soll insbesondere die Transfererfolge reflektieren
  • das Führen eines Arbeitsjournals während des Praktikums erleichtert die Reflexion und das Verfassen des Praktikumsberichtes (kein Muss)
  • Praktikumsbericht soll aber KEIN Wochen- oder Tagesbericht sein und NICHT nach Tagen oder Wochen gegliedert sein, sondern nach Tätigkeitsbereichen
  • Praktikumsbericht sollte folgende Angaben enthalten:
    • Deckblatt (Vorlage auf StudIP zu finden)
    • kurze Information über Arbeitgeber und Praktikumsplatz (u.a. Name, Ziele und Struktur, medienspezifische Funktionen und Inhalte)
    • kurze Darstellung der Motivation, der Auswahl und der Erwartungen an das Praktikum (u.a. Vorstellungen, Einordnung in die eigenen Kenntnisse)
    • Darstellung der eigenen Tätigkeiten/Aufgaben und wesentlichen Arbeitsergebnisse (bspw. Einarbeitungsverlauf, Betreuung und Integration in Unternehmen, Arbeitsatmosphäre, Tätigkeiten, Erfolge und Schwierigkeiten)
    • Reflexion über die gewonnenen Erfahrungen (Zusammenhang von Praktikum und Studium, Anwendung medienpraktischer und berufsfeldspezifischer Kompetenzen, gegenseitiger Nutzen, Chancen für berufliche Perspektive)