Praktikum KMW 15 (GSd)/C.1

Das „kleine Praktikum“, also das Modul KMW15 (GSd), ist für Studierende des Bachelors „Kommunikations- und Medienwissenschaft“ (Profilfach) verpflichtend zu absolvieren, unabhängig des gewählten Schwerpunktes.

Das Modul C.1 kann im Master Medienkultur und Globalisierung sowie Digital Media and Society absolviert werden. Das Praktikum C.1 kann alternativ zu den anderen Modulen des Ergänzungs- sowie des Praxisbereichs besucht werden. Das Modul GSd bzw. KMW15 oder das Modul C.1 umfasst 320 Arbeitsstunden in der praktikumsgebenden Einrichtung sowie ca. 40 Arbeitsstunden zur Anfertigung des Praktikumsberichts. Die Studienleistung ist unbenotet. Insgesamt werden 9 CP vergeben.

Grundsätzlich wird das Praktikum im Modul GSd bzw. KMW15 und im Modul C.1 in (Kooperation mit) regionalen / überregionalen Medienunternehmen und anderen Organisationsbereichen und Institutionen durchgeführt, die durch Medienkommunikation geprägt sind. Das Praktikum wird in Absprache mit der Praktikumsinstitution mit der in der Regel üblichen wöchentlichen Arbeitszeit geleistet oder in Teilzeit absolviert. Es ist auch möglich, die Praktikumszeit bei zwei verschiedenen Arbeitgebern zu machen. Es muss im inhaltlichen Bereich des Bachelor- bzw. des Masterstudiengangs liegen. Das Modul GSd bzw. KMW15 und C.1 kann in jedem Semester platziert werden (auch während der veranstaltungsfreien Zeit). Abgeschlossen wird das Praktikum durch einen schriftlichen Praktikumsbericht, in dem die Transfererfolge des Praktikums reflektiert werden. Als Studierende erwerbt ihr medien- bzw. kommunikationspraktische und berufsfeldspezifische Kompetenzen v.a. im Projektmanagement, soziale und kommunikative Kompetenzen, Analyse-, Konzeptions- und Implementierungskompetenzen und medientechnische Fähigkeiten. Diese Kompetenzen werden im Grundpraktikum praktisch angewendet.

Bitte beachtet unbedingt die Hinweise zum Modul KMW15 (GSd) und zum Modul C.1 – diese findet ihr neben den Vorlagen zur Beantragung VOR Aufnahme der Tätigkeit sowie NACH Beendigung der Tätigkeit zwecks Prüfung der Modulleistungauf StudIP.

→ Hinweise zum Modul KMW15 (GSd) auf StudIP NACH Login (für BA Kommunikations- und Medienwissenschaft im Profilfach)

→ Hinweise zum Modul C.1 auf StudIP NACH Login (für MA Medienkultur und Globalisierung)

→ Hinweise zum Modul C.1 auf StudIP NACH Login (für MA Digital Media and Society)

 

Step by step Praktikumsmodul
  • bei eurem Wunschunternehmen für das Praktikum bewerben (Hier findet ihr Vorschläge)
  • Zusage erhalten
  • Praktikumsvertrag mit dem Unternehmen abschliessen (siehe auf StudIP)
  • Kopie des Praktikumsvertrags und Antrag auf Genehmigung einreichen (siehe Hinweise auf StudIP)
  • nach Genehmigung das Praktikum beginnen
  • im An-/Abmeldezeitraum (i.d.R. WiSe: 10.12.-10.01. / SoSe: 10.06.-30.06.) bei PABO anmelden, wenn ihr in dem Semester den Praktikumsbericht und die Praktikumsbescheinigung durch den Arbeitgeber abgeben werdet
  • am Ende des Praktikums einen Nachweis über die geleisteten Arbeitsstunden vom Arbeitgeber erhalten (z.B. in Form eines Arbeitszeugnis oder auf dem Vordruck auf StudIP)
  • nach Ende des Praktikums den Praktikumsbericht schreiben (siehe Hinweise auf StudIP)
  • spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums den Praktikumsbericht und einen Nachweis der geleisteten Arbeitsstunden vom Arbeitgeber einreichen (siehe Hinweise auf StudIP)
  • Die Modulverantwortliche prüft die entsprechend der VOR dem Praktikum eingereichten Genehmigung die nach Beendigung des Praktikums eingereichten Unterlagen und sorgt für die Meldung der entsprechenden Studienleistung in PABO

ODER

Step by step Nebentätigkeit im Praktikumsmodul anrechnen lassen
  • im bereits vorhandenen Nebenjob im Medienkommunikationsbereich 320 Arbeitsstunden ab Immatrikulation im Bachelor- bzw. Masterstudiengang leisten (Bewerbung, Zusage, Vertrag sind ja schon abgeschlossen)
  • so früh wie möglich Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit stellen (siehe Hinweise auf StudIP)
  • im An-/Abmeldezeitraum (i.d.R. WiSe: 10.12.-10.01. / SoSe: 10.06.-30.06.) bei PABO anmelden, in dem Semester, in dem der Praktikumsbericht und die Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber abgeben werden
  • wenn die 320 Arbeitsstunden abgeleistet sind, Bescheinigung über die geleisteten Arbeitsstunden  erhalten
  • Praktikumsbericht schreiben
  • den Praktikumsbericht und die Bescheinigung über die geleisteten Arbeitsstudnen durch den Arbeitgeber (oder eine Kopie des Arbeitszeugnisses mit Angabe der geleisteten Arbeitsstunden) einreichen (siehe Hinweise auf StudIP)
  • Die Modulverantwortliche prüft den Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit sowie den Praktikumsbericht und die Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber und sorgt für die Meldung der entsprechenden Studienleistung in PABO

Aktuelle Stellenanzeigen / Praktikumsangebote sammeln wir hier für euch.
Ansonsten findet ihr hier auch Unternehmenskontakte. 

 

Praktikum KMW15 (GSd)/C.1: Häufig gestellte Fragen
Woraus besteht das Modul KMW15 (GSd)/C.1? Wie viele CP gibt es?
  •  das Modul besteht aus:
    • 320 Arbeitsstunden (= 8 Wochen) Anwesenheit in der Praktikumsinstitution/-organisation
    • Anfertigung Praktikumsbericht
    • abgeschlossen wird das Praxissemester durch einen schriftlichen Praktikumsbericht (Hinweise und Vorlage für ein Deckblatt siehe auf StudIP) an die/den Modulbeauftragten, in dem die Transfererfolge des Praktikums reflektiert werden und durch eine Bescheinigung über die erbrachte Arbeitsleistung (für Vorlagen siehe StudIP)
  • das Modul gibt 9 CP
Wer trägt die Modulverantwortung für das Modul KMW15 (GSd)/C.1?
Muss ich sowohl das Praktikum KMW15 (GSd) als auch das Praxissemester KMW12 (M10b) absolvieren (Bachelor)?
  • ja, wenn man Kommunikations- und Medienwissenschaft als Profilfach studiert und den Schwerpunkt Medienpraxis gewählt hat
  • falls man sich später dazu entscheidet, doch nicht den Schwerpunkt Medienpraxis (mit 2 Praktika) studieren zu wollen, besteht grundsätzlich zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, in den Schwerpunkt Medienanalyse zu wechseln: Schreiben an Prof. Dr. Stefanie Averbeck-Lietz verfassen (z. B. „Ich möchte meinen Schwerpunkt wechseln, weil sich mein Interessenschwerpunkt geändert hat.“)
  • es darf sich bei den im Modul GSd bzw. KMW15 geleisteten Arbeitsstunden NICHT um dieselben wie im Modul M10b bzw. KMW12 nachgewiesenen Arbeitsstunden handeln
  • das Praktikum GSd bzw. KMW15 darf nicht in demselben Unternehmen geleistet werden wie das Praxissemester M10b bzw. KMW12
In welchem Semester wird das Praktikum empfohlen?
  • GSd bzw. KMW15: Laut Studienverlaufsplan wird das Praktikum im dritten oder vierten Semester empfohlen, kann aber in jedem Semester und auch in der veranstaltungsfreien Zeit absolviert werden
  • C.1: Laut Studienverlaufsplan wird das Medienpraktikum C.1 im dritten Semester empfohlen, kann aber in jedem Semester und auch in der veranstaltungsfreien Zeit absolviert werden
Muss ich die Praktikumsvorbereitung KMW11a (M10a) (Bachelor) besuchen?
  • nein, um das Modul GSd bzw. KMW15 abzuschließen muss das Praxisvorbereitungsseminar M10a bzw. KMW11a (Bachelor) nicht besucht werden
Wie lang muss das Praktikum sein? Wie viele Stunden muss ich insgesamt / pro Woche arbeiten?
  •  320 Arbeitsstunden
  • die gesamten Arbeitsstunden werden in Absprache mit der Praktikumsinstitution in der Regel durch die üblichen wöchentlichen Arbeitszeit geleistet und sind auch in Teilzeit möglich
  • auf Antrag ist es auch möglich das Praktikum in zwei 4-wöchige Praktika aufzuteilen oder auch studienbegleitend zu absolvieren
Wofür ist das Praktikum gut? Was soll ich während des Praktikums lernen?
  • es dient grundsätzlich dazu, vertiefte Kenntnisse über Organisation und Arbeitsweise eines medienspezifischen Berufs- bzw. Tätigkeitsfelds zu erhalten
  • medienpraktische und berufsfeldspezifische Kompetenzen a. in Projektmanagement, soziale und kommunikative Kompetenzen, Analyse‐, Konzeptions‐ und Implementierungskompetenzen sowie medientechnische Fähigkeiten im Unternehmen/Organisation/Institution sollen praktisch angewendet werden
  • Arbeitssituationen und Arbeitsanforderungen in einem einschlägigen beruflichen Tätigkeitsfeld sollen erlebt sowie tätigkeitsspezifischen Aufgaben nachgegangen werden
Wie finde ich einen Praktikumsplatz? Darf ich ihn selbst aussuchen? Wo finde ich Beratung?
  • die Suche nach einem Praktikumsplatz findet eigenständig statt
  • der Praktikumsplatz ist entsprechend frei wählbar
  • Hilfestellungen, Vorschläge und Ideen findet ihr unter „Unternehmen
  • beim Finden eines Praktikumsplatzes kann z. B. die jährlich stattfindende Media Practice Week helfen
  • wenn man das Praxissemester M10b bzw. KMW15 macht, lernt man in der dazugehörigen Praktikumsvorbereitung M10a bzw. KMW11a, wie man sich erfolgreich bewirbt
  • Beratung:
In welchem Bereich und wo muss/kann das Praktikum absolviert werden?
  • in einem nicht festgelegten, aber von Medienkommunikation geprägtem Arbeitsbereich (alle Bereiche der Medienbranche, externe/interne Unternehmenskommunikation, PR, Computerspielbranche, etc.)
  • in einem regionalen/überregionalen Medienunternehmen bzw. einer(m) durch Medienkommunikation geprägten Organisation(sbereich)/Institution(sbereich)
  • das Praktikum kann in Deutschland oder im Ausland durchgeführt werden
  • muss im inhaltlichen Bereich des Bachelor-bzw. Masterstudiums liegen / es muss ein eindeutiger fachlicher Bezug gegeben sein
  • wenn du dir nicht sicher bist, ob dein Praktikumsplatz/Job zulässig ist, frage bitte den/die Praxisbeauftragte bzw. stelle direkt den Antrag auf Genehmigung (Praktikum) bzw. Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit (Job)
  • Unternehmen die bereits zulässig sind und in deine bereits Praktika absolviert wurden, findet ihr unter „Unternehmen
Darf/muss das Praktikum (un)bezahlt sein?
  • Praktikant*innen sollen eine leistungsgerechte Vergütung erhalten, die sich allerdings nicht am Mindestlohn orientieren muss, da es sich um ein Pflichtpraktikum handelt
Muss ein Praktikumsvertrag geschlossen werden? Was muss da drinstehen?
  • es wird dringend empfohlen, einen Praktikumsvertrag zu schließen
  • folgende Punkte sollen darin geregelt werden:
    • Dauer
    • Lernziele des Praktikums
    • Betreuer*in
    • Vergütung
    • Zugriff auf einen Arbeitsplatz
    • Krankheitsregelungen
    • Urlaub
  • bei Bedarf gibt es eine Vorlage für den Praktikumsvertrag (siehe StudIP)
Was mache ich, wenn das Unternehmen eine Bestätigung verlangt, dass es sich um ein Pflichtpraktikum handelt?
  • dem Unternehmen die Prüfungsordnung vorlegen
  • wenn dem Unternehmen die Prüfungsordnung nicht ausreicht, wende dich an die Praktikumsbeauftragte Dr. Cornelia Driesen, sie kann entweder ein Formular vom Unternehmen aufgrund ihrer Modulverantwortung mit unterzeichnen oder notfalls ein personalisiertes / individuelles Schreiben für das Unternehmen verfassen
Was MUSS ich VOR Antritt des Praktikums beachten/erledigen?
  • die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) ist unmittelbar zu informieren, sobald das Praktikum mit einem Unternehmen vereinbart wurde (Praktikumsvertrag abgeschlossen), indem
    • Vertragskopie UND Antrag auf Genehmigung auf Seafile (Link siehe in den Hinweisen auf StudIP unter https://elearning.uni-bremen.de/dispatch.php/institute/files/index/d241066584e86d06a3a3246850fd0d3e?cid=f88ea46211cac0f5403581f3d7602ddc nach Login) hochgeladen UND als PRINT Version in das Postfach von Dr. Cornelia Driesen im ZeMKI geschickt / gelegt wurden.
    • falls erforderlich, kann die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) den Vertrag stempeln und seitens der Universität Bremen, Fachbereich 9 – ZeMKI, aufgrund ihrer Modulverantwortung mitunterzeichnen
    • die Informationen werden geprüft und das Praktikum kann NACH der Genehmigung durch die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) erfolgen
    • die Genehmigung ist für die spätere Anmeldung des Moduls GSd/C.1 obligatorisch
An wen wende ich mich, wenn ich während des Praktikums Probleme/Fragen habe?
Kann ich auch einen Nebenjob als Praktikum anrechnen lassen?
  • ja, eine dauerhafte einschlägige berufliche Nebentätigkeit im Bereich der Medienkommunikation kann anerkannt werden
  • berufspraktische einschlägige Tätigkeiten VOR der Immatrikulation im Bachelor- und Masterstudiengang (z. B. eine Ausbildung im Bereich Medien vor Antritt des Studiums) können grundsätzlich NICHT anerkannt werden
  • es müssen nachweislich 320 Arbeitsstunden ab Immatrikulation im Bachelor- und Masterstudiengang geleistet worden sein
  • Antrag auf Anerkennung der Nebentätigkeit ist an die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) zu stellen
  • Praktikumsbericht und Bescheinigung des Leistungsumfangs durch den Arbeitgeber müssen (trotzdem) vorgelegt werden
  • Einzelheiten sind mit der Praktikumsbeauftragten (Dr. Cornelia Driesen) zu besprechen
Muss ich am Ende des Praktikums ein Arbeitszeugnis erhalten? Was muss da drinstehen?
  • ja, nach Abschluss des Praktikums erhalten Praktikant*innen ein Zeugnis, das von der*dem Betreuer*in und/oder von der Geschäftsführung / der Personalleitung unterschrieben ist
  • das Zeugnis muss folgende Angaben enthalten:
    • Angaben über Art, Dauer, Inhalt und Ziele der Ausbildung
    • Angaben über die erworbenen Fertigkeiten und Kenntnisse
    • wenn möglich: Angaben über besondere fachliche Fertigkeiten
Welche Dokumente MUSS ich NACH Ende des Praktikums bei der Praktikumsbeauftragten (Dr. Cornelia Driesen) einreichen? Bis wann muss ich sie einreichen?
  • folgende Dokumente sind einzureichen:
    • Praktikumsbericht (Vorlage Deckblatt siehe StudIP)
    • Bescheinigung über die erbrachte Arbeitsleistung (der notwendigen Arbeitsstunden) durch den Arbeitgeber ODER Kopie des Arbeitszeugnisses mit der entsprechenden Angabe
  • diese 2 Dokumente sind i. d. R. spätestens 8 Wochen nach Beendigung des Praktikums vollständig schriftlich abzugeben

 

Ist eine Anmeldung bei PABO erforderlich?
  • ja, in dem Semester, in dem die Abgabe der vollständigen Unterlagen erfolgt (Praktikumsbericht, Praktikumsbescheinigung) ist die Anmeldung in PABO eigenständig vorzunehmen
  • es gelten die allgemein gültigen An- und Abmeldefristen des Prüfungsamts (i.d.R. Wintersemester 10.12.-10.01. und Sommersemester 10.06.-30.06.)
  • die Praktikumsbeauftragte (Dr. Cornelia Driesen) prüft die vor dem Praktikum eingereichte Genehmigung sowie die nach Beendigung des Praktikums eingereichten Unterlagen und sorgt für die Meldung der entsprechenden Studienleistung in PABO
Wie muss der Praktikumsbericht aussehen?
  • mind. 5 Seiten (Deckblatt, sämtliche Verzeichnisse, Anhang werden NICHT als Seiten mitgezählt) → gerne mehr
  • Layout/Formatierungsvorgaben:
    • DINA4
    • Blocksatz mit automatischer Silbentrennung
    • Schriftart: Arial
    • Schriftgröße: 11 pt
    • Zeilenabstand 1,2 (mit 0,3 Abstand nach/zwischen den Absätzen)
    • Ränder 2,5 cm
    • Seitenzahlen
  • soll insbesondere die Transfererfolge reflektieren
  • das Führen eines Arbeitsjournals während des Praktikums erleichtert die Reflexion und das Verfassen des Praktikumsberichtes (kein Muss)
  • Praktikumsbericht soll aber KEIN Wochen- oder Tagesbericht sein und NICHT nach Tagen oder Wochen gegliedert sein, sondern nach Tätigkeitsbereichen
  • Praktikumsbericht sollte folgende Angaben enthalten:
    • Deckblatt (Vorlage siehe StudIP)
    • kurze Information über Arbeitgeber und Praktikumsplatz (u.a. Name, Ziele und Struktur, medienspezifische Funktionen und Inhalte)
    • kurze Darstellung der Motivation, der Auswahl und der Erwartungen an das Praktikum (u.a. Vorstellungen, Einordnung in die eigenen Kenntnisse)
    • Darstellung der eigenen Tätigkeiten/Aufgaben und wesentlichen Arbeitsergebnisse (bspw. Einarbeitungsverlauf, Betreuung und Integration in Unternehmen, Arbeitsatmosphäre, Tätigkeiten, Erfolge und Schwierigkeiten)
    • Reflexion über die gewonnenen Erfahrungen (Zusammenhang von Praktikum und Studium, Anwendung medienpraktischer und berufsfeldspezifischer Kompetenzen, gegenseitiger Nutzen, Chancen für berufliche Perspektive)