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ASTA: neue Richtlinien zur Rückerstattung der Semesterticket-Gebühren

Die Studis der Uni Bremen, die regelmäßig ihre E-Mails checken, mögen es vielleicht schon mitbekommen haben: Der ASTA (Allgemeiner Studierendenausschuss) hat in der heutigen Mail ausgehandelte Richtlinien bekannt gegeben, unter denen ihr einen Härtefallantrag zur Rückerstattung der Gebühren des Semestertickets stellen könnt.

Antragsberechtigt sind „Studierende, die im Sommersemester 2020 und im Wintersemester 2020/21 aufgrund der COVID-19 Pandemie unverschuldet in eine finanzielle Notlage geraten sind.“ Dazu gehören Studierende der Universität und Hochschule Bremen, der Hochschule für Künste Bremen und der Hochschule Bremerhaven. Außerdem müsst ihr nachweisen können, dass ihr eingeschriebene Studierende seid und entweder „A) In dem entsprechenden Semester im Durchschnitt über ein Einkommen unterhalb der aktuellen BAföG-Höchstgrenze (861 Euro pro Monat) verfügt“ oder „B) (…) in dem entsprechenden Semester schwerbehinderte Kinder im eigenen Haushalt oder pflegebedürftige Angehörige im gemeinsamen Haushalt über mindestens drei Monate betreut.“ Im Falle einer Rückerstattung bleibt das bereits erhaltene Semesterticket übrigens weiterhin gültig!

Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf eine Erstattung der Kosten, merkt der ASTA an. So wurden 130.000 Euro mit der Landesregierung ausgehandelt, welche zur Finanzierung von Härtefallanträgen zur Verfügung stehen. Ist dieser Betrag vergeben, so gibt es vorerst keine weiteren Mittel. Jedoch fügt der ASTA hinzu, dass im Falle eines Mehrbedarfs die Zusage der Landesregierung vorliege, erneut über weitere finanzielle Mittel zu verhandeln.

In einer vorherigen Mail hatte der ASTA ebenfalls verkündet, über die Erlassung von Semesterticketgebühren für Studierende, die aufgrund von Corona im Ausland oder in ihrer Heimat außerhalb des Geltungsbereiches wohnhaft sind, zu verhandeln. Denn wer das Ticket nicht nutzen kann, der sollte auch nicht dafür bezahlen müssen. Leider wurden zu diesem Stand bisher keine weiteren Informationen veröffentlicht. Des Weiteren verhandelt der ASTA auch zu den allgemeinen Kosten des Semestertickets. So steht für den Studierendenausschuss klar: „Das Semesterticket muss wieder günstiger werden“. Wir bleiben gespannt und drücken die Daumen, dass dieser Vorsatz gelingt!

Die ausgehandelten Richtlinien für die Rückerstattung des Semestertickets und den Härtefallantrag, welcher auch eine Checkliste an nachzuweisenden Dokumenten beinhaltet, findet ihr unter diesen Links:

https://www.asta.uni-bremen.de/wp-content/uploads/2020/12/Richtlinien-Semesterticket_final-1.pdf

https://www.asta.uni-bremen.de/wp-content/uploads/2020/12/Semesterticket_Härtefallantrag.pdf

Für genauere Informationen, die direkt vom ASTA stammen, checkt euer Uni Postfach oder schaut euch auf der Website des ASTA um. Dort gibt es auch Informationen zu weiteren Fällen, in denen ihr euch von Kosten des Semestertickets befreien oder eine Rückerstattung einfordern könnt.

https://www.asta.uni-bremen.de

https://www.asta.uni-bremen.de/service/semesterticket/befreiung-und-rueckerstattung/

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