Religiöse Pluralität

Der Artikel 7 im Grundgesetz ist als unmittelbare Reaktion auf die damalige Verteilung der Religionszugehörigkeit (dominiert von den beiden großen Konfessionen) zu verstehen.

Warum ist das auf Homogenität ausgelegte Gesetz heute nicht mehr aktuell?

Durch die zuletzt starke Säkularisierung, die sich insbesondere in den Austrittszahlen aus der Kirche widerspiegeln, treten vermehrt konfessionslose Schüler in die Klassenräume. Darüber hinaus sind mittlerweile alternative Religionen in Deutschland in großen Zahlen vertreten. Da muss natürlich der Islam genannt werden, aber auch der Buddhismus und Freikirchen sind in diesem Zusammenhang bedeutsam.

Aufgrund dieser Entwicklung sollte auch der Religionsunterricht nach alternativen Formen des Unterrichts suchen, die der aktuellen Situation angemessen erscheint. Die durch die bereits genannten Gründe entstandene Heterogenität kann durch Konzepte wie den interreligiösen dialogischen Unterricht aufgefangen werden. Innerhalb dieses Konzepts tauschen sich alle Schüler, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit oder einer Konfessionslosigkeit, über ihre Religion, die Ansichten und Werte aus und erfahren dabei die tolerante Annahme ihrer Klassenkameraden. Hierin besteht die Chance, Ängste vor fremden Kulturen und Religionen aufzuheben und eine Gesellschaft zu entwickeln, die den Anderen unabhängig seiner Herkunft, seines Glaubens und seiner Werte wertschätzt.

Vorbilder dürften in dieser Hinsicht die Bundesländer Hamburg und Brandburg sein, die eine Idee für einen Religionsunterricht mit allen Schülern entwickeln konnten. Möglicherweise wird dies in naher Zukunft ein Standardmodell des neu ausgerichteten Religionsunterrichts.

Published in: on 28. April 2015 at 23:25 Comments (1)
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