Religiöse Pluralität

Der Artikel 7 im Grundgesetz ist als unmittelbare Reaktion auf die damalige Verteilung der Religionszugehörigkeit (dominiert von den beiden großen Konfessionen) zu verstehen.

Warum ist das auf Homogenität ausgelegte Gesetz heute nicht mehr aktuell?

Durch die zuletzt starke Säkularisierung, die sich insbesondere in den Austrittszahlen aus der Kirche widerspiegeln, treten vermehrt konfessionslose Schüler in die Klassenräume. Darüber hinaus sind mittlerweile alternative Religionen in Deutschland in großen Zahlen vertreten. Da muss natürlich der Islam genannt werden, aber auch der Buddhismus und Freikirchen sind in diesem Zusammenhang bedeutsam.

Aufgrund dieser Entwicklung sollte auch der Religionsunterricht nach alternativen Formen des Unterrichts suchen, die der aktuellen Situation angemessen erscheint. Die durch die bereits genannten Gründe entstandene Heterogenität kann durch Konzepte wie den interreligiösen dialogischen Unterricht aufgefangen werden. Innerhalb dieses Konzepts tauschen sich alle Schüler, unabhängig ihrer Religionszugehörigkeit oder einer Konfessionslosigkeit, über ihre Religion, die Ansichten und Werte aus und erfahren dabei die tolerante Annahme ihrer Klassenkameraden. Hierin besteht die Chance, Ängste vor fremden Kulturen und Religionen aufzuheben und eine Gesellschaft zu entwickeln, die den Anderen unabhängig seiner Herkunft, seines Glaubens und seiner Werte wertschätzt.

Vorbilder dürften in dieser Hinsicht die Bundesländer Hamburg und Brandburg sein, die eine Idee für einen Religionsunterricht mit allen Schülern entwickeln konnten. Möglicherweise wird dies in naher Zukunft ein Standardmodell des neu ausgerichteten Religionsunterrichts.

Published in: on 28. April 2015 at 23:25 Comments (1)
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Romeo und Julia

Die Lehrerin erwartet von den ausländischen Mädchen der Klasse, dass sie Parallelen zu tatsächlich erfahrenen Schicksalen vieler Mädchen in ausländischen Kulturen entdecken, in denen Eltern über die Freundschaft ihrer Kinder bestimmen, ohne Ihnen selbst die Entscheidung zu überlassen. Die Verärgerung der Lehrerin über die ausgebliebenen Antworten offenbart ein vorurteilbehaftetes Verständnis ihrer Schülerin.

Muss ein türkisch stämmiges Mädchen auch türkisch denken? Gibt es überhaupt ein „typisch türkisches“ Denken? Können Lehrkräfte ihre ausländischen Schüler als Repräsentanten ihres Heimatlandes und vor allem auch als Vertreter der in der Öffentlichkeit verbreiteten Meinung sehen? In diesem Denken sehe ich meines Erachtens den Kern der Problematik zwischen der Lehrerin und der Schülerin.

Als Mitglied einer europäisch-deutschen Gesellschaft kann sich das Gedankengut des Heimatlandes von Menschen mit Migrationshintergrund ändern. Möglicherweise werden die Wertsysteme und Gedankengänge des Umfelds übernommen; zumindest aber werden sie davon beeinflusst oder geprägt. Warum sollte also eine Türkin in Deutschland einer Türkin in der Türkei entsprechen? Ohnehin ist es schwierig, Menschen vermeintlich typische Eigenschaften ihres Heimatlandes zuzuschreiben. So ist auch nicht jeder Deutsche gleich ein von Ordnung besessener Mensch.

Als Lehrkraft sollte man demnach reflektieren, wo man vorurteilbehaftet denkt, um ein ungerechte Behandlung von Schülern zu umgehen. Mithilfe von Romeo und Julia ist es durchaus möglich die Zwangsbestimmung von Eltern zu thematisieren, ohne dabei in ein Schubladendenken von aussereuropäischen Ländern abzurutschen.

 

Published in: on 22. April 2015 at 13:58 Comments (1)
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Published in: on 15. April 2015 at 9:18 Comments (1)
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