Kontroverse Positionen in freundlicher Atmosphäre: Der Studierendenworkshop „Frei Sprechen. Gründe und Grenzen des Rechts auf Meinungsfreiheit“

von Olaf Schardt, Simon Harnisch und Frieder Vogelmann

Anfang Februar 2019 ging das Seminar „Frei Sprechen. Gründe und Grenzen des Rechts auf Meinungsfreiheit“ mit einem Studierendenworkshop zu Ende. Die Seminarteilnehmer*innen hatten im Laufe des Semesters Essays zum Thema geschrieben, die auf dem Workshop in einem vorbereiteten Kommentar durch eine*n andere*n Studierende*n dem Plenum präsentiert und dann ausführlich diskutiert wurden. Gekommen waren auch andere Studierende und Lehrende, die engagiert mitdiskutierten.

Warum über Meinungsfreiheit reden?

Das Recht auf freie Meinungsäußerung gehört zu den klassischen liberalen Grundrechten und wird in der Öffentlichkeit als solches immer wieder bekräftigt und verteidigt. Es könnte also scheinen, als sei es eine bloße akademische Fingerübung, nach seinen Begründungen und Begrenzungen zu fragen, weil diese doch mit dem Recht auf freie Meinungsäußerung stabil institutionalisiert und fraglos akzeptiert seien. Doch nichts wäre falscher. Schließlich erleben wir in den letzten Jahrzehnten eine intensivierte Debatte um das Recht auf freie Meinungsäußerung. Sie speist sich aus so verschiedenen Quellen wie der Verschränkung von Religion und Globalisierung oder den Debatten über die Grenzen des Sagbaren, die gern mit dem Kampfbegriff „Political Correctness“ geführt werden. Selbst ganz konkrete Fälle wie das Verbot der Holocaustleugnung oder die Kontroverse um Salman Rushdies Buch „Die Satanischen Verse“ führen sehr schnell auf die politiktheoretische Auseinandersetzung darüber, ob die Frage, welche Sprechakte wer warum ertragen muss, überhaupt mit in den Begriffen moralischer oder legaler Rechte ausreichend thematisiert werden kann.

Das Seminar bereitete diese Auseinandersetzung durch grundlegende Text beispielsweise von John Stuart Mill oder Herbert Marcuse sowie durch Sitzungen zu einzelnen Kontroversen wie den beiden angesprochenen vor. Höhepunkt aber bildete der von den Studierenden selbst organisierte Abschlussworkshop, den wir nachfolgend dokumentieren.

Der Workshop begann grundsätzlich: Femke zu Jeddeloh fragte nach der Natur einer Meinung. Ihre These, dass jede Meinungsäußerung dem Grunde nach emotional motiviert sei, wurde im Plenum kontrovers diskutiert. Es wurde insbesondere dagegengehalten, dass eine Meinung durchaus rational motiviert sein könne, dies jedoch voraussetzungsvoll sei. Daraufhin wurden Möglichkeiten erwogen, wie ein gesellschaftlicher Raum eröffnen werden könnte, in dem rationale Diskurse stattfinden können – und ob Beschränkungen der beteiligten Personen oder der vorbringbaren Meinungen zur Herstellung dieses Diskursrahmens dienlich oder sogar nötig sein könnten.

Frei reden über alles?

Als eine konkrete Situation, in der eine solche Einschränkung tatsächlich sinnvoll ist, verteidigte Ndeye Anta Sané im zweiten Beitrag des Tages das Verbot der Holocaustleugnung. Dabei stellte sie heraus, dass sich das Grundrecht der Meinungsfreiheit nicht in einem luftleeren Raum befindet, sondern in Relation zu anderen Grundrechten definiert werden muss. Im konkreten Fall muss nach einer Abwägung mit der Menschenwürde (Art. 1 GG) der Opfer des Nationalsozialismus und deren Nachfahren die Meinungsfreiheit eingeschränkt werden. Auch heute werden konkret Menschen durch die Leugnung des Holocaust als Menschen in ihrer Würde angegriffen.

Die ambivalente Bedeutung freier Rede in Zeiten einer Verlagerung öffentlicher Debatten in den digitalen Raum machte Moritz Neubronner im dritten Beitrag deutlich. In einem vordergründig ‚freien‘ digitalen Raum sorge die weit verbreitete Anonymität der Akteure dafür, dass ein herrschaftsfreier Diskurs zwar simuliert, jedoch durch die Verschleierung ungleicher Ressourcenverteilung verunmöglicht werde. Neubronner argumentierte mit dem politischen Philosophen Herbert Marcuse, dass dieser Diskurs eingeschränkt werden sollte. Unter den Workshopteilnehmer*innen wurde intensiv über die praktische Ausführung dieser Grenzen gestritten. Einzelne Studierende wiesen dabei auf die Gefahr einer Zensur des digitalen Raums durch den Staat und möglicherweise sogar durch Privatunternehmen hin.

Abbildung1: Die Studierenden diskutieren auf der Konferenz

Einschränkungen der Meinungsfreiheit finden jedoch auch durch die Zivilgesellschaft selbst statt. Lukas Brennecke beschäftigte sich daher mit einem Konzert des afroamerikanischen Rappers Kendrick Lamar, bei dem dieser eine weiße Frau auf die Bühne holte und sie bat, einen Liedtext mitzurappen, der auch das N-Wort beinhaltete. Als die Frau jedoch das N-Wort aussprach, wurde sie vom Publikum ausgepfiffen. Lamar wies sie darauf hin, dass sie als weiße Frau das N-Wort nicht aussprechen dürfe. Dieser Fall wurde von den Studierenden von zwei Seiten betrachtet. Einige Kommiliton*innen vertraten die These, dass erst durch das rigorose Verbot eine Situation entstehen konnte, an der sich die Beteiligten an einen situativ bereits ‚überwundenen‘ Rassismus wieder ‚erinnern‘. Hier kippe, so argumentierte Brennecke mit Bezug auf einen Seminartext des Soziologen Armin Nassehi, die legitime Einschränkung der Redefreiheit in eine unsinnige Regel der „political correctness“. Dem wurde entgegengehalten, dass dieser These ein vereinfachter Rassismusbegriff zugrunde liege, der das strukturelle Element des Rassismus vernachlässigen würde. Weiterhin würde eine ‚Freigabe‘ des Begriffs für weiße Menschen, und sei es nur für Zitate oder ‚ironische‘ Äußerungen, zu einer Situation führen, in der tatsächlich herabwürdigende Verwendungen des N-Wortes mit dem Verweis auf Zitate oder angebliche Ironie getätigt werden.

Pro und Kontra Ausladungen

Nach einer kurzen Mittagspause wurde explizit die Universität als umkämpfter Diskursraum in den Mittelpunkt der Diskussion gestellt. Zunächst stellte Henrik von Scharrel generell zur Disposition, ob es in Zeiten der Aufmerksamkeitsökonomie, von der insbesondere reaktionäre und extreme Kräfte enorm profitieren würden, notwendig werden könnte, einzelne Akteure vom Meinungsaustausch auszuschließen. Dabei ging er explizit auf den inneruniversitären Diskurs ein, wo nach von Scharrel der Fokus auf der Wahrheitsfindung liegen sollte. Daher sollten Positionen ausgeschlossen werden, die daran nicht interessiert seien, sondern offensichtlich nur darauf ausgerichtet seien, ohnehin marginalisierte Gruppen noch weiter ins gesellschaftliche Abseits zu drängen. Exemplarisch führte von Scharrel den Fall der Ausladung Rainer Wendts von einer Vortragsreihe an der Goethe Universität zu Frankfurt an. Hier wäre eine „Diskussionsverweigerung [als] ein wichtiges Instrument gegen den anhaltenden Rechtsruck in unserer Gesellschaft“ zu sehen. Auch diese Argumentation fußte auf dem Konzept der „Repressiven Toleranz“ Herbert Marcuses, eines Vertreters der kritischen Theorie der 1960er Jahre.

Dem widersprach direkt im Anschluss Hannes Hardell in seinem Beitrag „Die akademische Diskussion und die Verdrängung der Kritik“ vehement. Hardell führte aus, dass „eine solche Vorgehensweise dem erklärten Ziel […], dem ‚Rechtsruck‘ etwas entgegenzusetzen, […] effektiv entgegengearbeitet wird.“ In seinem Beitrag wurde die Ausladung Wendts als Zeichen einer zunehmend zu beobachtenden Kritikunfähigkeit unter Akademiker*innen gedeutet. Interessanterweise bezog sich Hardell in seiner Argumentation ebenfalls auf Herbert Marcuses Konzept. Hardell betonte, dass Marcuse Ideal autonomes Denken erfordert und daher nicht behindert werden darf. Seiner Ansicht nach zeuge die Ausladung Rainer Wendts für eine Haltung, die den Studierenden eine autonome Auseinandersetzung mit den Thesen Wendts nicht zutraue. Darüber hinaus kritisierte Hardell die zunehmende Bereitschaft universitärer Entscheidungsträger*innen, Aussagen als unsagbar zu kategorisieren und sich in der Folge mehr um die ‚Angemessenheit‘ des Diskurses zu sorgen, statt eine Analyse der ihm zugrundeliegenden materiellen Verhältnisse zu priorisieren. Besonders an diesem Argument entbrannte eine lebhafte Debatte, in der Konsens lediglich darüber bestand, dass an den bestehenden gesellschaftlichen Verhältnissen unbedingt Kritik mit dem Ziel einer Überwindung dieser Verhältnisse zu üben sei.

Abbildung 2: Studierende und Besuchende hören den Beiträgen zu

In ihrem Beitrag „Freie Meinung in einer unfreien Welt“ schlug Nora Diekmann einen ähnlich radikalen Ton an, fokussierte jedoch auf die durch Sprache geschaffenen repressiven Strukturen und konkret auf das Patriarchat. Als Beispiel dafür, dass Meinungsfreiheit ein solches System unterstützen und reproduzieren kann, führt sie folgendes Zitat von Donald Trump an: „Grab ‚em by the pussy. You can do anything.“ Im Plenum schloss sich eine intensive Debatte an, die sich auf die Frage möglicher Widerstandsstrategien konzentrierte. Es ging dabei vor allem darum, festzustellen, welche (Sprech-)Akte tatsächlich subversive Wirkung entfalten können, und welche lediglich den oberflächlichen Anschein einer solchen Wirkung erzeugen, tatsächlich jedoch systemaffirmativen Charakter haben. So diskutierten die Studierenden einzelne kontemporäre Formen (vermeintlich) widerständigen Handelns, wie etwa Hausbesetzungen, Aktionen im Hambacher Forst oder ein feministisch-egalitärer Umgang in sozialen Mikrostrukturen.

Wer was nicht sagen darf: „Political Correctness“ und Satire

Der darauffolgende Beitrag von Marcel Nährig befasste sich intensiv mit dem Begriff der „Political Correctness“ im gleichnamigen Essay des Soziologen Armin Nassehis. Nährigs These war, dass der Begriff der „Political Correctness“ an sich keine kohärente Bedeutung mehr habe, da dieser von linken und rechten Akteur*innen jeweils unterschiedlich betrachtet werde. In der anschließenden Diskussion wurde dieses Problem deutlich, da sich auch das Plenum nicht auf eine einheitliche Definition einigen konnte. Darüber hinaus wurde im Anschluss an vorangegangene Diskussion auch die Rolle der Aktionen, die durch „Political Correctness“ gerechtfertigt werden, kritisch diskutiert. Abermals war der Einfluss, den Sprache auf die Gesellschaft haben kann, das zentrale Streitthema.

Zum Abschluss des Workshops thematisierten Paula Böttcher und Sara Kirch die Satire als eine extreme Form der Meinungsäußerung. Die Frage „Was darf Satire?“ verhandelten sie anhand verschiedener konkreter Beispiele. In ihrer Ausarbeitung orientierten sie sich an Tucholskys Postulat, Satire dürfe im Prinzip alles, um gesellschaftliche Missstände und repressive Strukturen zu entlarven. Dieses Prinzip müsse jedoch durch einen eigenständig ausgearbeiteten Satirebegriff eingeschränkt werden. Demnach dürfe Satire zwar alles, entsprechende Äußerungen seien jedoch, um diesen umfassenden Schutz der Meinungsfreiheit zu genießen, zunächst akribisch dahingehend zu prüfen, ob es sich überhaupt um Satire handele. Für Böttcher und Kirch liegt Satire nur dann vor, wenn sie als „Werkzeug“ benutzt wird, um „etablierte Herrschaftsstrukturen zu hinterfragen“. Dies sei insbesondere dann nicht der Fall, wenn die Äußerung sich gegen ohnehin marginalisierte Gruppe richten würde. Als Beispiel für eine solche ‚Nicht-Satire‘ führten die Autorinnen sodann eine Karikatur der Zeitschrift ‚Charlie Hebdo‘ an, welche sich nach Ansicht der Autorinnen mindestens auch gegen die Gruppe der Muslim*innen richtete und damit eben nicht gegen etablierte Herrschaftsstrukturen, sondern gegen „gläubige Privatpersonen“. Dieses Konzept wurde von einigen Teilnehmer*innen vehement kritisiert und teilweise auch durchaus emotional abgelehnt. So ergab sich am Ende des langen Workshop-Tages noch einmal eine Situation, die dem von Vogelmann gesetzten Motto „hart in der Sache, doch respektvoll im Umgang miteinander“ in vollem Umfang gerecht wurde.

Abbildung 3: Literaturliste des Seminars „Frei Sprechen. Gründe und Grenzen des Rechts auf Meinungsfreiheit“ (Auszug)

Über die Autoren:

Olaf Schardt studiert Politikwissenschaft und Englisch im Master of Education und dokumentierte den Ablauf des Workshops.

Simon Harnisch studiert Politikwissenschaft an der Universität Bremen und war ebenfalls Teil des Dokumentationsteams.

Dr. Frieder Vogelmann ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am SOCIUM. Er lehrt und arbeitet in der Politischen Theorie. Ab dem Sommersemester 2019 ist er Gastprofessor für Kritische Gesellschaftstheorie an der Goethe-Universität Frankfurt am Main.

Bildnachweise:

Abbildung 1 bis 3, Autorenfoto: Olaf Schardt; Simon Harnisch; Frieder Vogelmann

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