von Lisa Lüdders, Ingeborg Zerbes und Benedikt Buchner
Bisher ist wenig darüber bekannt, wie Forschendes Studieren in der Rechtswissenschaft gestaltet wird. Im Vergleich zu anderen Wissenschaftsdisziplinen (z. B. den Naturwissenschaften) besitzt juristische Forschung kein bewusstes Alltagsverständnis. Umso wichtiger ist es, darzulegen, wie studentische Forschung angeregt werden kann und wo sie bereits erfolgreich eingesetzt wird. Seit Juli 2013 hat der Fachbereich 06 mehrere Maßnahmen im Rahmen von ForstA und ForstAintegriert umgesetzt, die das Potenzial von forschenden Lernformaten aufzeigen. Lehrende und Studierende sind offen für neue, innovative Angebote. Die bisherigen Erfahrungen belegen, dass übergreifende Veranstaltungen zum Forschenden Studieren sich durchaus verstetigen lassen. Dennoch gilt es aber auch, bestimmte Herausforderungen zu bewältigen.
Forschendes Studieren: Eine juristische Definition
Im Kontext studentischer Forschung existieren vielfältige Definitionen, die sich nicht immer trennscharf voneinander abgrenzen lassen. Derzeit werden Konzepte des forschungsbasierten, forschungsorientierten oder auch des forschenden Lernens diskutiert (vgl. Huber, 2014), die sowohl das Lernen als auch das Lehren in den Fokus nehmen. Um Lehrveranstaltungen oder studentische Angebote forschend auszurichten, benötigt es bestimmte Stufen, die Studierende mit den Lehrenden gemeinsam erklimmen müssen. Diese Stufen orientieren sich an dem Forschungsprozess, dem viele Wissenschaftsdisziplinen folgen. So weisen Tremp und Hildbrand (2012, S.106) darauf hin, dass die Entwicklung einer Fragestellung mit der Recherche des aktuellsten wissenschaftlichen Literaturstandes und der Problemdefinition des Forschungsgegenstandes der Versuchsplanung und der Methodik vorausgehen. Anschließend erfolgt die methodische Durchführung und Auswertung der Ergebnisse, die dann entsprechend der Theorie interpretiert, ggfs. relativiert und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden. Die beschriebenen sieben Stufen des Forschungsprozesses sind jedoch mit Variabilität ausgestattet und nur als Grundbausteine zu verstehen. Sie müssen flexibel an studiengangsspezifische und damit auch fachabhängige Anforderungen angepasst werden. In der Rechtswissenschaft werden die Bausteine folgendermaßen konfiguriert:
Die genannten Bausteine unterscheiden sich, aber ähneln auch in vielerlei Hinsicht anderen Wissenschaftsdisziplinen. So lässt sich zwar eine Abgrenzung zum natur- oder sozialwissenschaftlichen Forschungsvorgehen feststellen, da rechtswissenschaftliche Fragestellungen nicht mit empirischen quantitativen oder qualitativen Methoden der Stichprobenziehung, der Erhebung und der Auswertung einhergehen müssen. Eine Nähe zu nomothetischen und induktiven Ansätzen in der Darstellung der wissenschaftlichen Position liegt jedoch durchaus vor. Gleichermaßen ist auch eine Nähe zu den Geisteswissenschaften gegeben, da narrative Wirklichkeitsbeschreibungen zum Ausgangspunkt für die Forschung genommen werden. Forschendes Studieren in der Rechtswissenschaft kann somit sehr unterschiedliche Gestalten annehmen, da Ansätze aus mehreren Wissenschaftsdisziplinen für die Forschung genutzt werden können. Aufgrund dessen hat der Fachbereich 06 sich schon in einer frühen Phase um Mittel für ForstA-Maßnahmen bemüht und diese sukzessive implementiert.
ForstA: Ein Blick zurück
Zielsetzung von ForstA war die Förderung der Studierenden im Hinblick auf Forschungstätigkeiten, die insbesondere durch eine stärkere Verknüpfung von Lehre und Forschung gelingen sollte. Für eine gute Forschung sind jedoch Studierkompetenzen wichtig, die optimiert wurden. Erst wenn Studierende ihren Platz im Studium gefunden haben und einschätzen können, wie sie Studienanforderungen bewältigen können, ist Forschung ein sinnvolles Element. Einen besonderen Stellenwert nimmt dabei auch die Erwartung an den zukünftigen Beruf ein, denn ein Wissen darüber vereinfacht die Forschung in den genannten Bausteinen 1 bis 3. Der Fachbereich 06 hat sich daher bis Ende 2016 vermehrt in ForstA-Maßnahmen engagiert, die eine Anbindung an die Berufspraxis ermöglichen und die Studierkompetenzen verbessern. Was den zukünftigen Beruf ausmacht und welche fachlichen und überfachlichen Fertigkeiten von Studierenden benötigt werden, um erfolgreich zu sein, ist ein wichtiges Anliegen gewesen. Konkret handelte es sich um die Säulen 1, 3 und 4, die in der Abbildung 1 näher skizziert werden.
Innerhalb der Säule 1: Septemberakademie sollte der Übergang in eine forschende Haltung frühzeitig ermöglicht werden. Hierzu gehörte, neben der Berücksichtigung von heterogenen Voraussetzungen für universitäres Lernen (Studienmotivationen und Studienerfolgsbewertungen) unter den Studierenden, auch Einblicke in Forschungsinhalte und Methoden zu erhalten. Die vorgeschalteten Veranstaltungen der Septemberakademie stellten eine erste wichtige Möglichkeit dar, um Kontakt mit KommilitonInnen aufzubauen und durch berufliche Exkursionen (z.B. zum Amtsgericht Bremen) RechtsanwältInnen und RichterInnen in der Praxis kennenzulernen. Weiterhin erhielten die Studierenden Einblicke in die drei Rechtsgebiete (Strafrecht, Bürgerliches Recht, Öffentliches Recht) und die wissenschaftliche Ausrichtung der Lehrstühle.
Im Rahmen der General Studies (Säule 3) wurden Kompetenzen für ein eigenverantwortliches Studium gestärkt und Einblicke in weiterführende Rechtsbereiche gewährt. Bereits in der Vergangenheit gab es viele dieser Schlüsselqualifikationsangebote. Auch empirische quantitative Methoden wurden als Schlüsselqualifikation (Statistik vor Gericht) in Kooperation mit dem Fachbereich 07 umgesetzt. Die Säule 4: Studiengemeinschaften umfasste die Qualifizierung von studentischen Multiplikatoren für die Wissensvermittlung. In diesem Zusammenhang wurden bereits Vernetzungen mit der Studierwerkstatt und Schreibwerkstätten geschaffen sowie Veranstaltungen zum Tandem-Learning angeboten. Ebenfalls wurden studentische Coaches (ein Schreibcoach im Strafrecht, ein Schreibcoach im Migrationsrecht und ein Lerncoach im Tandemlernen) eingesetzt. Allen drei Säulen ist gemeinsam, dass sie zu Forschendem Studieren hinführen sollten. Sei es durch eine Verbesserung von beispielweise der Schreibkompetenzen oder durch Kontaktaufnahme mit PraktikerInnen und WissenschaftlerInnen. Wenn es dann um konkrete sichtbare Forschungsaktivitäten von Studierenden geht, wird deutlich, dass diese bereits in vielen Bereichen im Curriculum der Rechtswissenschaft verankert sind. Ein Einblick in studentische Forschung kann im Rahmen dieses Artikels nur exemplarisch erfolgen, dennoch zeigt sich, dass rechtswissenschaftliche Forschungsprozesse auf vielfältige Weise umgesetzt werden.
Potenziale Forschenden Studierens: Curriculare und ForstA-übergreifende Veranstaltungen
Beispiel 1: Studentische Forschungskonferenzen
Alle zwei Jahre beteiligen sich Studierende und Lehrende des Fachbereichs 06 an dem Drei-Länder-Seminar. Im Sommersemester 2016 wurde auf Grundlage des „Wirtschaftsstrafrechts“ ein gesellschaftlich sehr relevantes Thema bearbeitet. Die Veranstaltung besitzt eine deutsch-österreichisch-schweizerische Tradition. In Zusammenarbeit mit den Universitäten Innsbruck, Wien, Fribourg, Basel, Freiburg i.B., Halle und Bremen lädt – im Wechsel – eine Gastuniversität PraktikerInnen, ForscherInnen und Studierende zu hochaktuellen Fragestellungen ein und richtet eine internationale Tagung aus. Eigene studentische Forschungsarbeiten werden gemäß den Bausteinen (Tabelle 1) bearbeitet, Thesen verifiziert bzw. falsifiziert und abschließend einem Fachpublikum im Vortragsrahmen einer Konferenz präsentiert. Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass die heterogene Zusammensetzung der TeilnehmerInnen (WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen) die Studierenden zu besonders guten Leistungen motiviert. Der intensive Austausch und die Sicherheit im Schreiben und Präsentieren sind ebenfalls wichtige Effekte. Zwei Studentinnen schildern ihre Erfahrungen im Kontext des Forschenden Studierens wie folgt:
„Mein Vortrag handelte vom Thema des Betrugs bei Sportwetten. Während ich in der Vorbereitungsphase schon mit der Referentin der österreichischen Seite in Kontakt gekommen war, war es in Gruyères dann spannend zu sehen, wie sich die rechtlich eigentlich so ähnlichen Länder beim Sportwettenbetrug bei den Punkten der Schadensberechnung sowie dem Zeitpunkt des Eintritts der Versuchsstrafbarkeit sichtbar unterscheiden. Es war eine tolle Erfahrung, vor zahlreichen Studenten und Professoren fremder Universitäten aufzutreten und im Anschluss das Thema zu diskutieren.“„Wir erlebten – methaphorisch gesprochen – einen lebenden Rechtsvergleich, der uns durch die anschließende Diskussion ermöglichte, das eigene Rechtsystem besser verstehen und reflektieren zu können.“ |
Beispiel 2: Seminar Internationales Strafrecht – kritische Ein- und Ausblicke
Dass DozentInnen ihre eigene Forschungsbegeisterung an Studierende weitervermitteln und dieses zusätzlich im laufenden Curriculum umsetzen können, belegt auch das zweite Beispiel. Das Seminar „Internationales Strafrecht – kritische Ein- und Ausblicke“ fand im Sommersemester 2017 unter der Leitung von Gianna Magdalena Schlichte und Hannah Franzki statt. Die Dozentinnen arbeiteten mit Materialien zu zentralen dogmatischen Aspekten, aber auch mit rechtssoziologischen und -theoretischen Ansätzen, die die Studierenden sich eigenständig erschlossen und aus unterschiedlichen Perspektiven reflektiert präsentierten. Dabei wurde die Textart als auch die Leseerfahrung der Studierenden bewusst in den Schwerpunkt gerückt. Die Dozentinnen passten sich teilnehmerorientiert an die Bedürfnisse der Studierenden an und ließen sie über die weitere Lehrvermittlungsmethode entscheiden. Diese wählten einen Moot Court, der die Verantwortung von UnternehmerInnen für Völkerrechtsverbrechen sowie die Anwendung von Völkerstrafrecht an deutschen Gerichten thematisieren sollte. Materialien bereiteten die Studierenden dann auf ihre Rolle als Staatsanwaltschaft, Opfer-VertreterInnen, Verteidigung, GutachterInnen und JournalistIn vor. Für den Verhandlungstag mussten alle Beteiligten ihre Schriftsätze und Gutachten vorlegen. Für die Studierenden war es durch den Moot Court möglich, die Schwierigkeiten der Beweisführung, verschwimmende Grenzen zwischen Opfer und ZeugInnen, Fragetechniken und die Rolle von ExpertInnengutachten in Gerichtsverfahren zu erleben. Auch die Auswirkung der Presseberichterstattung auf die Verfahrensdynamik konnte erfahren werden. Eine der TeilnehmerInnen berichtete als Journalistin „Karla Kolumna“ über das Verfahren und twitterte zeitaktuell aus dem Gerichtssaal.
Am Folgetag wurde dann der Moot Court ausgewertet und reflektiert. In der letzten Sitzung wurden die Thematiken der ersten zwei Sitzungen auf mind maps zusammengefasst. Neben dem Twitter-Verlauf wurden noch weitere Schriftsätze verfasst und dokumentiert (u.a. Kommentare und Gutachten). Die genannten Beispiele zeigen, dass die Bausteine von Tremp & Hildbrand (2012), adaptiert auf die Rechtswissenschaft, nicht nur Ähnlichkeiten zu anderen Wissenschaftsdisziplinen aufzeigen, sondern gleichzeitig auch eine starke Berufsorientierung mit dem Forschenden Studieren vernetzt ist. Studierende der Rechtswissenschaft erleben somit nicht nur Forschung, sondern auch die für sie relevante Forschung, die mit einem beruflichen „Mehrwert“ einhergeht. Daher kommt der zusätzlichen Finanzierung durch ForstA-Maßnahmen für den Fachbereich 06 eine besondere Bedeutung zu.
ForstAintegriert: Ein Blick voraus
ForstAintegriert legt den Schwerpunkt auf die Verstetigung von erfolgreichen ForstA-Maßnahmen und hat als Zielsetzung Lernformate so anzupassen, dass eine curriculare Verankerung möglich ist. Seit April 2017 bis Ende 2020 wird der Fachbereich über ForstAintegriert gefördert. Im Rahmen der Maßnahmenpakete 1, 3 und 4 bedeutet dieses aber auch, dass Forschendes Studieren noch stärker in den Fokus rückt. Im Rahmen des Maßnahmenpakets 1: Uni-Start liegen Mittel für zwei Lehraufträge vor, die gezielt Studierende mit Forschendem Lernen und Studieren vertraut machen sollen und eine reflexive Haltung ausbauen. Für die reflexive Haltung wird eine Lehrveranstaltung ab dem Wintersemester 2017/18 angeboten, die „Erfolgreiches Studieren“ bei Erstsemestern hinterfragt und Kompetenzen sowie studiumsspezifische Erwartungen qualitativ erforscht. Begleitet wird diese Veranstaltung durch einen studentischen Lerncoach höheren Semesters, sodass auch lernpsychologische Themen Berücksichtigung erfahren. Die empfundene Belastung zu Beginn des Studiums soll verringert und die Vorstellungen zur eigenen Leistung realitätsorientiert analysiert werden. Weiterhin wird eine Ringvorlesung angeboten, die Studierende jeden Semesters dazu einlädt, nationale und internationale PraktikerInnen und ForscherInnen aus verschiedenen Berufs- und Wissenschaftsfeldern kennenzulernen. Aktuelle wissenschaftliche Fragestellungen (zugeschnitten auf das Interesse der Studierenden) und Forschungsaktivitäten im Bereich der Promotion und Habilitation sind Gegenstand. Um die Veranstaltung besonders attraktiv zu gestalten, werden bewusst jüngere WissenschaftlerInnen und PraktikerInnen eingeladen, sodass Studierende sich möglichst gut identifizieren und sich dem breiten Spektrum an Möglichkeiten bewusst werden. Während die erstgenannten Lehrveranstaltungen neue Bestandteile des Curriculums darstellen, werden andere Bereiche des Curriculums, die Forschendes Studieren bereits zur Tradition gemacht haben, verstetigt. Im Rahmen der Vorlesungen des ersten Semesters werden beispielsweise eigenständige Recherchen, die Bearbeitung von kritischen Fragestellungen und der Umgang mit unterschiedlichen Literaturtypen eingefordert: Alles Bausteine, die Forschendes Studieren umfassen. Diese Vorlesungen sollen durch studentische Tutorien gestützt werden, die gezielt Inhalte vertiefen und den Einstieg in die Grundlagen für die Studierenden erleichtern. Im Rahmen der Profilierung der General Studies (Maßnahmenpaket 3) werden bisherige Angebote noch weiter ausgebaut und mit je zwei Lehraufträgen auf die drei Schwerpunkte „Forschendes Studieren“, „Gesellschaft“ und „Praxis“ zugeschnitten. Insbesondere das Forschende Studieren wird praxisnah und als „Feldforschung in Anwendung“ umgesetzt. Dabei steht bei einer Lehrveranstaltung der qualitative Forschungsprozess mit einer Interviewdurchführung und -auswertung im Vordergrund. Tabelle 2 zeigt ausschnitthaft auf, welche Aspekte der Dozent methodisch mit den Studierenden erarbeitet:
Im Zuge des Maßnahmenpakets 4: Studentische Lernformate soll die Unterstützung durch einen Lerncoach im Tandemlernen und die Schreibcoaches fortgeführt werden. Derzeit erhält der Fachbereich 06 die Möglichkeit, drei Coaches einzusetzen. Evaluationen zeigen, dass insbesondere das Schreibcoachangebot einen großen Zulauf erfährt und von den Studierenden sehr gut angenommen wird. Die Abbildung 2 fasst die zusätzlichen Veränderungen von ForstAintegriert in den Maßnahmenpaketen 1 und 3 nochmals zusammen. Inhalte, die bereits in Abbildung 1 enthalten sind, sind nicht mehr gesondert aufgeführt.
Herausforderungen im Rahmen von ForstAintegriert
Wie die bisherigen Ausführungen zu den ForstA-übergreifenden Veranstaltungen aufzeigen, ist die Teilhabe an rechtswissenschaftlicher Forschung während des Studiums der Etablierung einer regulären dezentralen Schreibwerkstatt, die sowohl bei wissenschaftlichen Hausarbeiten als auch bei Klausurarbeiten eine Anlaufoption für Studierende darstellt. Während des gesamten Studiums sind Studierende der Rechtswissenschaft von einem korrekten Schreibstil abhängig und insbesondere in der Studieneingangsphase ist die Umsetzung mit Schwierigkeiten behaftet. Für die Einrichtung einer solchen Schreibwerkstatt ist die Ausbildung von Coaches durch die Studierwerkstatt existentiell und zeigte bereits in der Vergangenheit ausschließlich positive Effekte. Wünschenswert wäre, dass die Anzahl der Coaches deutlich erhöht und gezielt ReferentInnen für juristisches Schreiben eingesetzt werden können. Eine enge Abstimmung mit ProfessorInnen ist ebenfalls ein zentrales Element für eine erfolgreiche dezentrale Schreibwerkstatt. Für eine Verstetigung sind Konzepte notwendig, die Studierende dazu motivieren, sich für eine Coachausbildung zu entscheiden. Derzeit ist die fundierte Ausbildung der Studierwerkstatt mit Zertifikat als auch die Finanzierung über ForstAintegriert ein extrinsischer Motivationsgrund. Wie eine Finanzierung über die ForstA-Laufzeit gelingen kann, stellt noch eine Herausforderung dar.
Über die Autor_innen:
Lisa Lüdders, Dipl. Psych., B.A. Soz., koordiniert seit April 2017 das ForstAintegriert-Projekt am Fachbereich 06. Als wissenschaftliche Mitarbeiterin in der Abteilung für Methodik & Evaluation und Lehrende für Statistik im B.Sc. Psychologie des Fachbereichs 11 setzt sie studentische Forschungsprojekte praxisnah innerhalb und außerhalb ihrer Lehre bereits seit mehreren Jahren um.
Ingeborg Zerbes ist Professorin für Strafrecht und Strafprozessrecht am Fachbereich für Rechtswissenschaften an der Universität Bremen. Ihre wissenschaftlichen Schwerpunkte liegen im Wirtschaftsstrafrecht, im Europäischen und Internationalen Strafrecht und im Strafprozessrecht. Im Juni 2017 hat sie die Funktion der Studiendekanin übernommen.
Benedikt Buchner, LL.M. (UCLA) ist Professor für Bürgerliches Recht an der Universität Bremen und Direktor des Instituts für Informations-, Gesundheits- und Medizinrecht (IGMR). 2014 bis 2017 war er Studiendekan des Fachbereichs Rechtswissenschaft.
Literatur:
- Huber, L. (2014). Forschungsbasiertes, Forschungsorientiertes, Forschendes Lernen: Alles dasselbe? Ein Plädoyer für eine Verständigung über Begriffe und Unterscheidungen im Feld forschungsnahen Lehrens und Lernens. Das Hochschulwesen, 62, 22-29.
- Tremp, P. & Hildbrand, T. (2012). Forschungsorientiertes Studium – universitäre Lehre: Das „Zürcher Framework“ zur Verknüpfung von Lehre und Forschung. In: Brinker, T. & Tremp, P. (Hrsg.): Einführung in die Studiengangsentwicklung (Blickpunkt Hochschuldidaktik 122). Bielefeld: Bertelsmann, 101-116.
Bildnachweis:
- Autor_innenfotos: Lisa Lüdders (privat); Ingeborg Zerbes (privat); Benedikt Buchner (privat)
- Tab. 1, Abb. 1, Fotos 1-3, Tab. 2, Abb. 2: Universität Bremen