Chromatografie – Erklärvideo zu einem Modell

Chromatografie – Erklärvideo zu einem Modell

Photo by Vackground on Unsplash

Im Folgenden wird das Erklärvideo „Chromatografie – Erklärvideo zu einem Modell“ von Rieke Schüßler auf die Qualität und dessen Eignung für den Unterrichtseinsatz betrachtet. Dies erfolgt anhand der Kriterien für gute Erklärvideos (Kulgemeyer, im Druck) in den Naturwissenschaften.

Eine entscheidende Fähigkeit von Lehrkräften ist die Selbstreflektion der eigenen Unterrichtsgestaltung und der eingesetzten Unterlagen. So müssen die eingesetzten Arbeitsmittel und Methoden stets auf Aktualität geprüft und mittels neuer Erkenntnisse reflektiert und sofern erforderlich angepasst werden.

Für den Erwerb des Bachelor of Science wurde neben einem Modell auch ein Erklärvideo zur Chromatografie entwickelt. In dem Erklärvideo wird auf eine spielerische Art und Weise das Modell zum Prinzip der Chromatografie erklärt.

Die Kriterien für gute Erklärvideos bestehen aus den sieben Kernideen: Adaption, Veranschaulichung, Relevanz, Struktur, präzises bzw. kohärentes Erklären, Konzepte bzw. Prinzipien und die Einbettung in den Unterrichtsgang. Die erste Kernidee (die Adaption) setzt sich mit dem Adaptieren an Eigenschaften der Schüler*innen z.B. im Bezug auf Schülervorstellungen oder Vorwissen auseinander. In Verlauf dieses Prozesses leitet die zusammenhängende Frage „Wie?“ bereits die nächste Kernidee ein. Die Veranschaulichung stellt die zur Darstellung oder Einführung von Informationen erforderlichen Werkzeuge dar. So zählen unter anderem Beispiele, Analogien, Modelle, oder auch die Sprachebene zu den möglichen Werkzeugen.

Ein fachgerechtes Erklärvideo muss über eine gewisse Relevanz für dessen zweck verfügen, welcher auch direkt aus dem Video hervorgeht. Zusätzlich soll dieses die Schüler*innen unmittelbar ansprechen und zu gewünschten Handlungen animieren.

Um das Verständnis und die Nachvollziehbarkeit der Inhalte zu gewährleisten ist eine zu Grunde liegende Struktur erforderlich. Hierbei kann sich an der in wissenschaftlichen Texten übliche Struktur der Einleitung, Hauptteil und Schluss auch im Erklärvideo orientiert werden. Dies setzt eine frühzeitige Betrachtung des eigentlichen Ziels des Videos voraus und wie dieses innerhalb dieser Zeitspanne schrittweise erreicht werden kann. Hierbei ist eine präzise und kohärente Erklärung ohne Exkurse anzuwenden.

 

Für ein Erklärvideo eignen sich insbesondere Themen, welche eine zu hohe Komplexität zur Selbsterklärung aufweisen. Zur Integration in den Unterrichts- gang kann beispielsweise eine Lernaufgabe zur Selbstvertiefung am Ende des Videos gestellt werden.

Das Erklärvideo „Chromatografie – Erklärvideo zu einem Modell“ ist allgemein gehalten und erfordert kein tiefgreifendes Vorwissen der Schüler*innen. Dies ermöglicht der Lehrkraft einen vom Vorwissen oder von Vorstellungen der Schüler*innen unabhängigen Einsatz.

Die Chromatografie wird anhand eines Modells erklärt. Dazugehörige Erklärungen und Spielregeln des Modells werden verständlich dargestellt. Jedoch wird auf Fachbegriffe wie zum Beispiel die stationäre – oder mobile Phase nicht weiter eingegangen, was Verständnisprobleme der Schüler*innen hervorrufen kann.

Die Relevanz des Erklärvideos für die Schüler*innen wird lediglich mittels eines kurzen Beispiels thematisiert (ca. 0:31 Minuten). Es lässt sich nach aktuellem Stand noch nicht ausreichend beurteilen, ob diese Erklärung ausreichend ist, oder ob eine beispielhafte Form der Filzstiftchromatografie die Relevanz besser hervorheben könnte. Zudem enthält das Erklärvideo keine direkte Ansprache und Handlungsaufgaben an die Schüler*innen.

Das Video verfügt über eine sinnvoll geordnete Struktur, welche ein verständliches Folgen der Inhalte ermöglicht. Der übergeordnete Verlauf setzt sich wie folgt zusammen: Einführung / Vorstellung der Materialien, Betrachtung der situations- bezogenen Bedeutung, Regel-Beispiel-Struktur und abschließende Ergebnisse und zu beachtende Informationen. Als Ergänzung kann eine kurze Zusammenfassung in Erwägung gezogen werden, welche aufgrund der kurzen Zeitspanne nicht zwingend erforderlich ist. Das Erklärvideo beschreibt dabei die Inhalte mit präzisen Anweisungen bzw. Aussagen zu Sachverhalt.

Trotz der geringen Komplexität der Thematik der Chromatografie, löst dieses Themenfeld durchaus Verständnisprobleme bei Schüler*innen aus. Insbesondere der kontinuierliche Austausch zwischen den Phasen und die Löslichkeit sind Problemzonen. Diese Eigenschaften qualifizieren die Chromatografie als sinnvol- les Thema für die Darstellung in einem Erklärvideo.

 

Das Ende des Videos lässt eine Lernaufgabe zur Selbstvertiefung vermissen. Als mögliche Aufgabe könnte bspw. das Anwenden des Modells mit verschiedenen

„Löslichkeiten“, mehr Schritten und/oder Perlen gestellt werden. Die Lehrkraft verfügt ebenfalls über die Möglichkeit eigene Fachinhalte in das Unterrichtsgespräch einzubauen oder mündliche Aufgaben zur Selbstvertiefung zu stellen.

Unter Betrachtung der Kriterien kann das betrachtete Erklärvideo als „befriedigend“ kategorisiert werden, insbesondere aufgrund der guten zugrunde liegen- den Struktur und Verständlichkeit. Nichtsdestotrotz verfügt das Video über Ver- besserungspotential, welches sich durch das Ergänzen einer selbst vertiefenden Aufgabe für die Schüler*innen oder einer besseren Relevanzdarstellung nutzen lässt. Aufgrund der fehlenden Validierung des Erklärvideos durch weitere Lehrkräfte, lassen sich noch unbekannte Probleme und Verbesserungsbedarfe nicht ausschließen. In Anschluss dessen ist eine Anpassung des Erklärvideos erforderlich.

Die Anwendung der Kriterien für gute Erklärvideos von Kulgemeyer ermöglicht das Erstellen und Bewerten von guten bzw. verständlichen Erklärvideos. Sie bieten eine Grundlage und Richtlinien, welche auch von unerfahrenen Lehrkräften für die Erstellung von Videos mit Lehrinhalten genutzt werden können. Dabei ist insbesondere in Zeiten der Corona-Pandemie essenziell die Schüler*innen auch im Online-Unterricht mit digitalen Medien zu unterstützen, welche unter anderem auch Erklär- und Lernvideos einschließen. Doch auch über die Pandemie hinaus wird die Digitalisierung der Schulen vorangetrieben. Auch der digitale Pakt der Bundesländer bzw. der Bundesregierung und zusätzliche Formate wie das Inverted-Classroom Prinzip spielen eine entscheidende Rolle, welche die direkte Nutzung von Erklärvideos im Unterricht auch zukünftig weiter begünstigen werden.

Zukünftig soll das Erklärvideo auf einer Webplattform der Universität Bremen (digitale-medien.schule) veröffentlicht werden und somit für interessierte Lehrkräfte zugänglich sein. Zusätzlich wird das Erklärvideo in die englische Sprache über- führt, um es ebenfalls international zugänglich zu machen. Abschließend muss das Erklärvideo validiert werden, um mögliche Probleme aufzudecken und diese Schwachpunkte entsprechend zu beheben oder zu thematisieren.

 

Zum Zeitpunkt der Planung und Erstellung des Erklärvideos waren die Regeln bzw. Kriterien von Kulgemeyer noch nicht bekannt. Die Planung stellte sich als äußerst zeitintensiv heraus. Dies galt insbesondere für die Darstellungen des Formats an sich, aber auch für die Texte und Grafiken. Aus persönlicher Sicht eignen sich die Kriterien für die Erleichterung dieser Denkprozesse und können diese Gedanken auch leiten, was sich womöglich in einer geringeren Erstellungs- zeit widerspiegeln kann. Jedoch sind Erfahrungen mit diesem Medium und dem Entwicklungsprozess an sich ebenfalls entscheidende Faktoren. Dennoch sind die Kriterien als gutes Hilfsmittel für die Erstellung von Erklärvideos anzusehen und ermöglichen darüber hinaus eine Auseinandersetzung mit den Rahmenbedingungen dieses Mediums. Für zukünftige Erklärvideos werden die Kriterien für gute Erklärvideos von Kulgemeyer auch persönlich eine entscheidende Rolle ein- nehmen.

 

Literatur:

 

Kulgemeyer, C. (im Druck): Physik erklären. In: Girwidz, R./Kircher, E./Fischer, 1.(Hrsg.): Physikdidaktik. Theorie und Praxis. Berlin: Springer.

 

Karsten D. Wolf (Hg.), Stephan Dorgerloh (Hg.), Lehren und Lernen mit Tutorials und Erklärvideos (2019), Beltz Verlagsgruppe, 69 469 Weinheim, ISBN: 97834076317702019

 

Reflexionsbericht zum Thema: Einsatz von Lehr- und Lernvideos im naturwissenschaftlichen Unterricht

Reflexionsbericht zum Thema: Einsatz von Lehr- und Lernvideos im naturwissenschaftlichen Unterricht

Photo by Allie on Unsplash

 

In einer digitalen Gesellschaft, in der nahezu jeder Haushalt über Smartphones, einen Computer oder Laptop und Internetzugang verfügen (mpfs, 2018), ist der Alltag geprägt von der Nutzung digitaler Medien und sollte somit auch ein maßgeblicher Bestandteil der schulischen Ausbildung sein. Nicht nur der Umgang mit digitalen Medien und Aufklärung über die Bewertung von digitalen Inhalten, Filterblasen und Co. sollte ein essenzieller Bestandteil der Ausbildung sein, sondern auch die Einbindung digitaler Medien in die Unterrichtsgestaltung. Die Abhängigkeit dieses Ziels von der Ausbildung der Lehrkräfte auf dem Themengebiet digitaler Medien ist zweifellos eine der wichtigsten Schlüsselrollen. Daher ist es umso wichtiger Seminare in die Lehrkraftausbildung zu integrieren, die diese Kompetenzen im Umgang mit digitalen Medien fördern und Möglichkeiten aufzeigen digitale Medien produktiv als Lernwerkzeuge in den Unterricht einzubinden. Es zeigt sich, dass eine gute Ausbildung der Lehrkräfte für den Einsatz digitaler Medien mit einer positiveren Selbstwirksamkeit und Einstellung zur Nutzung dieser Medien einhergeht. (Krause & Eilks, 2015) Die Kultusministerkonferenz (KMK) entwickelte im Zuge der Digitalisierung eine Strategie zur „Bildung in der digitalen Welt“, in der sie die Anforderungen und nötigen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler im Umgang mit digitalen Medien erläutern. Im Rahmen dieser Strategie werden sechs Bereiche für „Kompetenzen in der digitalen Welt“ formuliert, die in jedem Unterrichtsfach einbezogen werden sollen: Suchen, Verarbeiten und Aufbewahren; Kommunizieren und Kooperieren; Produzieren und Präsentieren; Schützen und sicher Agieren; Problemlösen und Handeln; Analysieren und Reflektieren. (KMK, 2016) Die Wichtigkeit und Relevanz des Themas „Lehr- und Lernvideos“ wird durch die JIM-Studie 2018 verdeutlicht, die innerhalb der Nutzung des Internets durch Jugendliche Videos auf Plattformen wie YouTube als zweite Informationsquelle nach den üblichen Suchmaschinen aufzeigt. Zwischen fünfzehn und zweiundzwanzig Prozent (altersabhängig) nutzen Plattformen wie YouTube täglich oder mehrmals in der Woche für Tutorials. (mpfs, 2018) In diesem Kontext soll der Einsatz von (Lern-)Videos im naturwissenschaftlichen Unterricht näher beleuchtet werden. Er bietet eine vielseitige Gestaltungsmöglichkeit von Unterrichtseinheiten: Von dem Einsatz kleiner Videosequenzen, die das Gelernte unterstützen sollen, bis hin zur Erstellung eigener Videos durch die Schülerinnen und Schüler (SuS) beispielsweise durch StopMotion-Videos oder umfangreichere Erklärvideos. Die Visualisierung biochemischer  Prozesse auf Teilchenebene und die intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten bewirkt ein nachhaltigeres Lernen der SuS.

Video. Das Medium „Video“ im didaktischen Kontext profitiert sowohl von Multicodierung als auch von Multimodalität, da die Nutzung von verschiedenen Sinneskanälen die Aufnahmekapazität der SuS erhöht. Die Nutzung von verschiedenen Symbolsystemen bzw. die dynamische Zusammenführung von Bild, Ton, Animationen, Diagrammen u.v.m. wirkt sich vor allem positiv auf die Vernetzung verschiedener Repräsentationsformen aus. (Girwidz & Hoyer, 2018) So können beispielsweise in der Biologie oder in der Chemie bestimmte Prozesse zunächst auf der makroskopischen, phänomenologischen Ebene betrachtet und auf die (sub-) mikroskopische Ebene übertragen werden. Dies lässt sich ebenso für die visuelle Verknüpfung von Naturerscheinungen mit abstrakten Erklärungen beziehen. Der Abstraktionsgrad durch die Betrachtung auf diesen unterschiedlichen Ebenen macht (bio-)chemische Konzepte schwieriger für SuS greifbar, sodass die Förderung von Abstraktionsfähigkeit eine zentrale Rolle spielt. Die Lernwirksamkeit von Lehr- und Lernvideos ist somit abhängig von der Gestaltung: Die kognitive Theorie multimedialen Lernens nach Mayer (2014) beschreibt die voneinander unabhängige Verarbeitung von auditiven und visuellen Erfahrungen, sodass die Gedächtniskapazität „verdoppelt“ wird. Das bedeutet, komplexe Sachverhalte können zusätzlich zur visuellen Darstellung durch eine auditive unterstützt werden, sodass die Informationsinhalte auf die beiden Systeme (visuell und auditiv) aufgeteilt werden können und somit die kognitive Belastung reduzieren. Auch der Bildüberlegenheitseffekt beschreibt die langfristige Verankerung von Wissen durch die duale Encodierung, das heißt eine Kopplung von auditiver und visueller Darstellung. (Hoffmann & Engelkamp, 2013) Weitere Vorteile sind die Förderung der kognitiven Flexibilität hinsichtlich der Verbesserung der Flexibilität für verschiedene Repräsentationsformen und -ebenen und die Förderung der Modellkompetenz bezüglich des Wechsels realitätsnaher Abbildungen und realitätsferner, abstrakter Modelle. (Girwidz & Hoyer, 2018)

SlowMotionVideo. Das Medium „SlowMotion Video“ gibt den SuS die Möglichkeit naturwissenschaftliche Phänomene, die mit dem menschlichen Auge aufgrund der hohen Geschwindigkeit nicht erfassbar sind, sichtbar zu machen. Beispielsweise können die Vorgänge bei chemischen Reaktionen oder biologischen Bewegungsabläufen mithilfe von Bild-für-BildAnalyse detailliert betrachtet werden, wobei die Auswertung differenziert erfolgen kann. Durch die Einbindung in Konzepte wie forschend-entwickelnden Unterricht können so Kompetenzen zum Überprüfen von Hypothesen gefördert werden. (Hilfert-Rüppell & Sieve, 2017)

Erklärvideo. Das Medium „Erklärvideo“ ist insbesondere im Zuge des Angebots für onlineNachhilfe, wie beispielsweise durch „Sofa Tutor“ oder „Khan Academy“ angeboten, in den Fokus didaktischer Einsätze gerückt. Hierbei gibt es jedoch durch die enorme Angebotsvielfalt auch erhebliche qualitative Unterschiede hinsichtlich der Fachkompetenz der Autoren, die durch die einfache und professionell gestaltete Eigenproduktion von Erklärvideos verursacht werden und für den Laien – insbesondere für die Adressaten (SuS) – nicht auf den ersten Blick erkennbar sind. (Anders, 2019)

StopMotionVideo. Das Medium „StopMotion Video“ bietet eine Vielzahl von Möglichkeiten für den Einsatz im Unterricht: So können fachliche Prozesse beschrieben und/oder simuliert, Regelwissen angewendet und Experimente dokumentiert werden. Es findet eine intensive Auseinandersetzung mit den Inhalten statt, da das Fachwissen zunächst erarbeitet wird und anschließend die Planung für die Umsetzung des Videos bzw. der Sequenzen und der Videodreh erfolgt. Durch die Arbeit in Kleingruppen wird zusätzlich die Kommunikationskompetenz der SuS durch den Austausch untereinander gefördert. Die Erstellung eigener Videos fördert zudem
die Verständnistiefe und den Umgang mit der Fachsprache. Das Produkt der SuS ist nachhaltig und kann im Nachhinein zur Reaktivierung von Wissen genutzt werden. (Krause & Eilks, 2018) Wirksamkeit. Die Wirksamkeit des Einsatzes digitaler Medien – insbesondere im naturwissenschaftlichen Unterricht (MINT-Fächer) – wird in einer Metastudie des Zentrums für internationale Bildungsvergleichsstudien (ZIB) und der Technischen Universität München (TUM) in Zusammenarbeit mit der Kultusministerkonferenz (KMK) belegt: Der Einsatz von digitalen Medien im Vergleich zum traditionellen Unterricht geht mit einem gesteigerten Lernerfolg einher. Dies zeigen Ergebnisse von Leistungstest von Klassen die traditionell unterrichtet wurden im direkten Vergleich mit Klassen, die digitalen Medien nutzten. Allerdings sind bestimmte Rahmenbedingungen mit einem positiveren Effekt auf dem Lernerfolg verbunden, wie beispielsweise die Kombination von digitalen und traditionellen Materialien statt dem ausnahmslosen Einsatz digitaler Medien. Die Nutzung in Partner- und Gruppenarbeiten ist ein weiterer fördernder Aspekt, da durch den konstruktiven Austausch der SuS untereinander die Kommunikationskompetenz gefordert wird. Weiterhin sind adaptive Lernprogramme bevorzugter zu nutzen als Hypermediasysteme und die Steuerungsaufgabe der Lehrkräfte nicht zu vernachlässigen. (Hillmayr et al., 2017) Insgesamt ist durch die enorme Vielfalt an digitalen Medien jedoch keine allgemeingültige Aussage über den gewinnbringenden Einsatz digitaler Medien abzuleiten und muss individuell durch praktische Erfahrungen der Lehrkräfte erschlossen werden. Der Einsatz sollte an die individuellen  Voraussetzungen der Lerngruppe angepasst und auf die Lerninhalte abgestimmt werden. Der motivationale Effekt der Arbeit mit digitalen Medien ist anfänglich dem Neuheitseffekt zuzuordnen und die Notwendigkeit für den abwechslungsreichen Einsatz von Medien und Methoden sollte weiterhin im Fokus stehen. Die Erstellung eigener Videos durch die SuS ermöglicht eine Verbindung des Aufbaus individueller Medienkompetenz mit der Vermittlung von bestimmten fachlichen Inhalten. Die SuS gestalten hierbei ihre eigene Lernumgebung und erlernen den sowohl den kooperativen als auch den kritischen Umgang mit digitalen Medien. Darüber hinaus wird ihre Kommunikationskompetenz enorm gefordert und gefördert. (Girwidz & Hoyer, 2018) Allerdings darf die Gefahr der kognitiven Überreizung („cognitive overload“), seitens der SuS, nicht unterschätzt werden. Die Cognitive Load-Theorie beschreibt die Beschränkung der Verarbeitungskapazität des menschlichen Gedächtnisses, wobei sich die kognitive Belastung beim Lernen in eine intrinsische und extrinsische Belastung unterteilt. Die intrinsische Belastung meint den Schwierigkeitsgrad des Lerngegenstandes, während die extrinsische Belastung von der Qualität der Lernumgebung beeinflusst wird. (Sweller, Ayres & Kalyuga, 2011) Eine Überforderung durch zu viele unterschiedliche oder auch unnötige Darstellungsformen, die nicht vernetzt oder zugeordnet werden können, wirken sich somit negativ auf den Lernprozess mit digitalen Medien aus. Des Weiteren sollten die Produkte der SuS durch eine kriteriengeleitete Bewertung, die im Voraus transparent gemacht werden muss, reflektiert werden, um eine Bewertungskompetenz bezüglich von Lernvideos zu erreichen. Die Förderung der Medienkompetenz der Lehrkräfte fördert auch den Einsatz digitaler Medien im Unterricht, da mit steigender Sicherheit der Lehrkräfte in der Thematik (Selbstwirksamkeitserwartung) auch die Einstellung zu ihnen positiv verstärkt wird. (Krause & Eilks, 2015) Dieser Aspekt wird ebenfalls durch die oben erwähnte Metastudie des ZIB und der TUM bestätigt. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass mir Seminare im Bereich Mediendidaktik neue Einblicke zum Einsatz digitaler Medien und eine gewisse Sicherheit für deren Einsatz gegeben haben. Die Erprobung verschiedener Apps und deren Möglichkeiten für den Unterricht schon während der Lehramtsausbildung zu erarbeiten, halte ich somit für sehr sinnvoll und hilfreich. Allerdings würde ich auch sagen, dass der Umfang dieser Angebote an der Universität und auch bezüglich Weiterbildungen für bereits ausgebildete Lehrkräfte durchaus erweitert werden sollte.

Fazit. Die Auseinandersetzung mit den aktuellen Möglichkeiten digitaler Medien ist enorm wichtig und sollte fortlaufend aktualisiert werden. Allerdings sollte man sich auf eine gewissen Auswahl an Medien beschränken, mit denen man sich intensiver befasst und in die man sich gut einarbeitet, welche danach im Unterricht fokussiert genutzt werden können. Findet diese Auswahl nicht statt, so besteht die Gefahr sich im „Ausprobieren“ immer wieder neuer Apps verliert ohne einen Mehrwert aus diesen zu ziehen. Dies könnte sich ebenso in einer Demotivation bezüglich des Einsatzes digitaler Medien seitens der Lehrkräfte als auch der SuS ausdrücken. Somit sollte vor der Anschaffung von Geräten und Programme eine intensive Auseinandersetzung und Abwägung des Mehrwerts durchgeführt werden, um Fehlinvestitionen zu vermeiden und den zur Verfügung stehenden Etat sinnvoll – und falls möglich auch fachübergreifend – zu nutzen. Die Einbindung digitaler Medien zur Neugestaltung von Lehrund Lernprozessen sollte somit sinnvoll strukturiert, didaktisch begründet und unter Berücksichtigung der digitalen Kompetenzen eingesetzt werden, um eine positive Wirksamkeit für den Lernprozess zu erreichen. Folglich sollten digitale Medien eine gewinnbringende Ergänzung für den Unterricht darstellen, statt des Einsatzes um des Mediums Willen. Die Wirksamkeit des Einsatzes digitaler Medien steht somit in direkter Korrelation zur Kompetenz der Lehrkraft im Umgang mit digitalen Medien. Die Betonung der Relevanz und Notwendigkeit von professionellen Schulungen der Lehrkräfte zu diesem Thema ist mir an dieser Stelle enorm wichtig!

Literaturverzeichnis

Anders, P. (2019): Kapitel 18: Erklärvideos. In: Einführung in die Filmdidaktik. Anders/Staiger/Albrecht/Rüsel/Vorst (Hrsg.), J.B. Metzler Verlag, Berlin, S. 255 ff. Girwidz, R. und Hoyer, C. (2018): Didaktische Aspekte zum Einsatz digitaler Medien – Leitlinien zum Lehren mit Multimedia, veranschaulicht an Beispielen. In: Naturwissenschaften digital. Meßinger-Koppelt, J. & Maxton-Küchenmeister, J. (Hrsg.), Joachim Herzt Siftung Verlag, Hamburg, S. 6 ff.

Hilfert-Rüppell, D. & Sieve, B.F. (2017): Entschleunigungen biologischer und chemischer Abläufe durch Zeitlupenaufnahmen, In: J. Meßinger-Koppelt, S. Schanze & J. Groß (Hrsg.), Lernprozesse mit digitalen Werkzeugen unterstützen – Perspektiven aus der Didaktik naturwissenschaftlicher Fächer, Joachim Herz Stiftung Verlag, Hamburg, S. 147 ff.

Hillmayr, D., Reinhold, F., Ziernwald, L., Reiss, K. (2017): Digitale Medien im mathematischnaturwissenschaftlichen Unterricht der Sekundarstufe – Einsatzmöglichkeiten, Umsetzung und Wirksamkeit, Waxmann-Verlag,

Hoffmann, J. und Engelkamp, J. (2013): Lern- und Gedächtnispsychologie, Springer-Verlag, Heidelberg, S. 177 ff.

Krause, M. und Eilks, I. (2015): Lernen über digitale Medien in der Chemielehrerausbildung. Ein Projekt Partizipativer Aktionsforschung. CHEMKON 22, Nr. 4, Wiley VCH Verlag, Weinheim, S. 173 – 178

Krause, M. & Eilks, I. (2018): Wissen in Bewegung setzen – Im naturwissenschaftlichen Unterricht StopMotion-Videos selbst erstellen. Computer + Unterricht 109, S. 18 ff. Kultusministerkonferenz (KMK) (2016): Bildung in der digitalen Welt Strategie der Kultusministerkonferenz, kmk.org

Mayer, R. E. (2014): Cognitive Theory of Multimedia Learning, In: R. E. Mayer (Hrsg.), The Cambridge Handbook of Multimedia Learning, Cambridge University Press, New York, 2. Auflage, S. 43 ff. Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (mpfs) (2018): JIM-Studie 2018. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger., Stuttgart

Sweller, J., Ayres, P. & Kalyuga, S. (2011): Cognitive Load Theory, Springer-Verlag, New York, S. 57 ff.

 

This work is licensed under a Creative Commons Attribution-NonCommercial-NoDerivatives 4.0 International License.

CC-BY-NC-SA: Yasmin Seedorf

Erklärvideos im Deutschunterricht

Erklärvideos im Deutschunterricht

Reflexionsbericht

Thema: Erklärvideos im Deutschunterricht

Im Rahmen des Seminars „Mediendidaktik und Medienbildung: Reflexion und Bewertung von Einsätzen digitaler Elemente in der Lehre“ haben wir uns mit verschiedenen Möglichkeiten und Programmen, aber auch Grundlagen des Einsatzes digitaler Medien in der Schule, auseinandergesetzt. Dabei sind sowohl strukturelle als auch organisatorische Umstände zu bedenken. Die Medienkompetenz seitens der Lehrkräfte muss dabei ebenfalls geschult, mindestens aber besprochen werden, damit die Mängel deutlich werden. In den kritischen Diskussionen stach vor allem immer ein Thema hervor: Wie kann mit den einzelnen Medien umgegangen werden, sodass das Urheberrecht bestehen bleibt und auch die Quellenlage, welche bei multimedialen Onlinequellen schwieriger sein kann als bei herausgegebener schriftlicher Literatur, in kompetenter Form im oder vor dem Unterricht behandelt wird?

Eben jene Frage stand auch bei der Diskussion von Videos im Unterricht im Raum und hat sich bei mir unter verschiedenen Aspekten eingeprägt. Dementsprechend widmet sich dieser Reflexionsbericht diesem Thema. Dazu wird zuerst kurz der Einsatz von Videos im Unterricht erläutert. Dies geschieht am Beispiel des Erklärvideos, da diese momentan sehr populär sind. Nicht nur ich habe allein in diesem Semester schon zwei Seminare zu Erklärvideos erleben müssen, wobei die kritische Formulierung von ‚müssen‘ bewusst gewählt ist, wie ich später darstellen werde. Auch zeigt eine Statistik, wie die Vortragsgruppe des Themas Erklärvideos am 12.12.2019 aufzeigte, dass 60 % der Jugendlichen bereits 2012 Erklärvideos auf Plattformen wie YouTube nutzen, um sich auf die Schule vorzubereiten[1]. Dieser Trend muss als steigend angenommen werden. Nach der Einführung in das Thema der Erklärvideos wird dann am konkreten Beispiel des Deutschunterrichts herausgearbeitet, wie und ob Erklärvideos produktiv eingesetzt werden können. Der Deutschunterricht ist dabei aus persönlichem Bezug gewählt worden, aber auch, weil dieser sehr gut zur zweiten Frage des Reflexionsberichts passt. Darüber hinaus habe ich mich nämlich gefragt, inwiefern die (Umgangs-) Sprache in Erklärvideos förderlich oder nicht förderlich für den Gebrauch in der Schule ist und möchte dies mit Hilfe einer Forschung aus dem Bereich der Sprachwissenschaft reflektieren.

Welchen Vorteil bietet der Einsatz von Erklärvideos im Unterricht? Welche didaktischen Vorüberlegungen sollten getroffen werden?[2] Zum einen bieten Erklärvideos die Möglichkeit, an das Vorwissen der SchülerInnen anzuknüpfen. Die Lebenswelt der SchülerInnen kann mit einbezogen werden und die vermuteten privaten Rezeptionsgewohnheiten der SchülerInnen können genutzt werden. Dabei muss allerdings an dieser Stelle auch bedacht werden, dass private und institutionelle Rezeption von Medien, also, was die Kinder Zuhause schauen und welche Videos im Unterricht geeignet sind, unterschiedlicher Art und Weise sind. Der Bildungsanspruch darf über den Einsatz medialer interessanter und Neugierde weckender Videos nicht vergessen werden. Zum anderen haben Erklärvideos inklusiven Charakter. Dies meint, dass die thematische und gestalterische Vielfalt es ebenfalls einer heterogenen Klasse möglich machen sollte, Zugang zu einem Thema zu finden. Dies meint natürlich aber auch, dass man sowohl in Ort, Zeit als auch Sprache flexibel bleibt, denn Erklärvideos sind Jedem und Jederzeit zugänglich. Hierbei sollte allerdings nicht vergessen werden, dass obwohl gerade Jugendliche medial sehr aktiv sind, nicht immer vorausgesetzt werden darf, dass alle SuS Zugang zu Computern, Pads oder dem Internet schlechthin haben. Ebenfalls kann die Qualität der Geräte und Zugriffsmöglichkeiten, die die Kinder Zuhause haben, differieren, sodass eine sehr sensible soziale Dimension unterminiert wird. Zu guter Letzt sind zwei Dimensionen beim Einsatz von Erklärvideos dringend zu bearbeiten, wenn man diese im Unterricht einsetzen möchte, nämlich die Medienkritik und die Medienreflexion. Beides sind überfachliche Kompetenzentwicklungen, die erst im Laufe der schulischen Arbeit erlernt werden müssen. Es geht dabei darum, über die Spezifika der einzelnen Medien in Form einer Medienanalyse nachzudenken, also unter anderem die Quellenfrage zu stellen. Welche Qualität hat das Video? Wer hat es warum und für wen erstellt? Wie verändert die darstellerische Aufbereitung den Inhalt und die Auffassung der Rezipienten? Die Medienkritik handelt davon auch alters- oder genderspezifische Aspekte zu bedenken. Dabei müssen die SuS mit einbezogen werden und es darf kein Be- oder Verurteilen durch die Lehrperson stattfinden.  Gerade der inhaltliche Aspekt sowie der Aspekt der Quellenfrage sind schwierige Anliegen, die genauer reflektiert werden müssen. Dabei möchte ich nochmal Rückbezug nehmen zu den einleitenden Worten dieses Reflexionsberichtes und dem eher ernüchternd wirkenden Statement zu Seminaren in der Uni die uns beibringen, Erklärvideos umzusetzen. Der Inhalt von Erklärvideos ist entscheidend für die Frage, ob Videos eingesetzt werden sollten oder nicht. In beiden Seminaren aus zwei verschiedenen fachlichen Instituten habe ich hingegen allerdings nur mitgenommen, dass komplexe Inhalte in 3 Minuten gepresst werden müssen und Informationen dabei oft vernachlässigt werden. Es wurde hingegen viel besprochen, wie zum Beispiel I-Motion funktioniert und, dass unsere Erklärvideos durch die Anwendung verschiedener Techniken besonders medial auffällig werden. Natürlich muss eine interessante Aufbereitung der Themen stattfinden, damit das Interesse der SuS später geweckt wird. Dennoch finde ich es schade, dass selbst auf universitärer Ebene nicht gelehrt wird, die entscheidenden Informationen bewusst zu filtern und didaktisch sinnvoll zu kürzen oder aufzubereiten. Vielmehr geht es darum, technisch begabt zu wirken und SuS zu beeindrucken. Videos sollten ein Unterrichtsmittel bleiben, aber auf keinen Fall die inhaltliche Dimension ersetzen.

Auch der Bildungsplan im Land Bremen greift sehr kurz, was den Einsatz von Medien im Unterricht angeht. Unter ‚Medien verstehen und nutzen‘[3] wird für die 6.Klasse festgehalten, dass folgende überfachliche Kompetenzen erreicht werden sollen:

– medienspezifische Formen unterscheiden und Vermutungen über ihre Wirkung Anstellen

– Medien zum Erarbeiten und Üben spezifischer Fertigkeiten nutzen

– Medien zur Präsentation ihrer Arbeitsergebnisse und zur ästhetischen Produktion Nutzen

– die Informationsmöglichkeiten unterschiedlicher Medien mit Hilfestellungen Nutzen

 

Dies entspricht den verschiedenen Dimensionen und didaktischen Vorüberlegungen, die zu Erklärvideos und Medien im Unterricht erläutert wurden. Die Medienkritik findet sich in dem ersten Punkt wieder, wenn die medienspezifischen Formen unterschiedenen und deren Wirkung abgemessen und verstanden werden können soll.  Die Informationsmöglichkeiten von Medien überhaupt erst zu nutzen entspricht wiederum mehr dem Lernen über Medien aber auch dem Bereich der Anwendung von Medien.

Im Bereich des Verwendens von Medien und in Fall dieses Reflexionsberichtes dem Verwenden von Erklärvideo soll an dieser Stelle vor allem für eine Art des Einsatzes von Video Partei ergriffen werden, nämlich der Produktionsorientierung. Diese entspricht zum Beispiel auch den Punkten des Bildungsplanes Medien zum Erarbeiten und Üben spezifischer Fähigkeiten oder zur Präsentation von Arbeitsergebnissen und ästhetischer Produktion zu nutzen. Im Rahmen des Seminars wurde immer wieder angesprochen, dass Produktionsorientierung sehr zeitintensiv ist und dies ein großer Nachteil sei. Dem Argument ist natürlich zuzustimmen. Dennoch sollte abgewogen werden, ob die vermeintliche Angst vor Mehraufwand und das Investieren von ‚zu viel‘ Zeit ein guter Grund ist, den SchülerInnen die Möglichkeit zu nehmen, Medienkompetenz an Unterrichtsinhalte gebunden zu erlernen. Auch denke ich, dass das Entwickeln eines eigenen Erklärvideos in Gruppen noch deutlich mehr Kompetenzen schult, als das bloße Benutzen von Videos im Unterricht. Die Produktion und Präsentation von Erklärvideos[4] vereint in sich nämlich eine intensive Auseinandersetzung mit dem Thema des Erklärvideos, da die SchülerInnen einen fachgebundenen und oft sehr komplexen Inhalt so reduzieren müssen, dass er in einem Erklärvideo präsentiert werden kann, aber dennoch die inhaltliche Komplexität nicht vollständig verloren geht. Jeder, der bereits selbst versucht hat ein Erklärvideo zu drehen oder in schulischen/universitären Seminaren Erklärvideos begegnet ist, weiß um die Schwierigkeit dessen. Darüber hinaus wird die soziale Ebene geschult, denn es muss eine interaktive Gruppenarbeit stattfinden. SchülerInnen können kein Video alleine drehen, sondern es macht Sinn, sie in Gruppen von 3-5 SchülerInnen gemeinsam ein Video erstellen zu lassen. Natürlich kann man argumentieren, dass Gruppenarbeit auch ohne Erklärvideo möglich ist. Dennoch bleibt die Produktion eines Erklärvideos ein besonders kreativ-exploratives Lernen, welches durch die Sozialform der Gruppenarbeit nur hervorgehoben wird. Zusätzlich wird durch die Produktionsorientierung auch das Prinzip „Lernen durch Lehren“ angewendet. Dies heißt also, dass der Unterricht Lehrerdezentriert stattfindet. Damit sind viele Möglichkeiten geboten, dass die SchülerInnen neben der Medienkompetenzen und der inhaltlichen Auseinandersetzung mit dem Thema auch lernen, Verantwortung zu übernehmen und für ihre Ergebnisse einzustehen beziehungsweise sie präsentieren zu können. Neben all den überfachlichen Kompetenzen, die die Produktionsorientierung unterstützt, wird auch ganz grundlegend das Bedienen und Anwenden von Geräten und Programmen der Videoproduktion erlernt. Auch dies ist eine Medienkompetenz, die bereits vielen LeherInnen fehlt und welche wesentlich zu erlernen ist.

 

Konkret bezogen auf den Deutschunterricht sind zusätzliche Kompetenzen, die geschult werden können: Informieren (Beispiel: Informationen adressatenbezogen weitergeben und dabei einfache Präsentations- und Visualisierungsformen nutzen) oder Erzählen/Berichten/Beschreiben (Beispiel: über Sachverhalte in geordneter und verständlicher Form berichten). Ich denke, dass deutlich ist, dass Erklärvideos in verschiedener Form im Deutschunterricht eingesetzt werden können. Tatsächlich können Erklärvideos durchaus auch als mediale Weiterentwicklung von Vorgangsbeschreibungen verstanden werden. Ein Tutorial zum Flicken eines Fahrradschlauches zum Beispiel ist im Prinzip die Visualisierung und mediale Aufarbeitung eines Textes einer Vorgangsbeschreibung. Ein besonders schönes Beispiel hat dazu die Anton-Weilmaier-Schule geliefert. Sie haben folgende Unterrichtssequenz durchgeführt und damit anschaulich gemacht, wie produktionsorientierte Arbeit mit Erklärvideos im Unterricht funktionieren kann[5]:

  1. Erarbeitung von Struktur und Stilmitteln einer Vorgangsbeschreibung am konkreten Beispiel Rezept (Bananenmilch).
  1. Erstellen eines E-Books zu einem vorgegebenen Rezept (Müsli)
  2. Drehen eines eigenen Erklärvideos zu einem persönlichen Lieblingsrezept.

Präsentieren der Videos vor der Klasse

Feedback der Mitschüler zu Aufbau, Umsetzung und Inhalt.

  1. Festhalten vereinzelter Videos in schriftlicher Form.

Rückmeldung durch die Lehrkraft.

  1. Dokumentation des Lernzuwachses durch das Verschriftlichen eines selbstgedrehten Erklärvideos.

Sie sind also über die klassische Vorgangsbeschreibung zu einer medialen Dimension gewechselt und haben somit Medienkompetenz am Beispiel eines Erklärvideos in den klassischen Deutschunterricht integriert.

Nun ist also deutlich, inwiefern Erklärvideos generell als mediale Komponente zum Unterricht beitragen können und, dass man sein Vorgehen kritisch reflektieren sollte bevor der Einsatz von Videos die Überhand nimmt und die inhaltliche Dimension abschwächt. Auch ist deutlich, dass ich eher für die Produktionsorientierung als für die Rezeption von Erklärvideos votiere. Am Beispiel der Anton-Weilmaier-Schule wird deutlich, wie dies konkret im Deutschunterricht erfolgen kann. In einem letzten Schritt wird eine weitere Diskussionsfrage des Seminars aufgegriffen, nämlich die sprachliche Komponente.

In der Seminardiskussion wurde angesprochen, dass in Erklärvideos oft Umgangs- und Jugendsprache verwendet werden würde, welche im Unterricht keinen Platz haben dürfte, da zum Beispiel Beleidigungen enthalten sein können. Diese Feststellung ist durchaus richtig. Dieses Phänomen ist allerdings keines, welches nur bei Erklärvideos auftritt. Generell hat sich die Sprache verändert. Und das, was in der Forschung als ‚Jugendsprache‘ verstanden wird, wirkt oft auf ältere RezipientInnen als unhöflich und beleidigend. Dennoch ist die Sprachforschung schon so weit, anzuerkennen, dass jugendsprachliche Umgangsformen nicht beleidigend oder unhöflich sind[6]. Sie sind lediglich ‚anders‘. Der Konflikt entsteht, da die Auffassungen zu Anstandsnormen differieren. Was den ZuhörerInnen entgeht, ist, dass Jugendliche über ihre eigene Jugendsprache reflektieren. Ihnen mag nicht zu jeder Zeit und bei jeder Äußerung bewusst sein, dass sie Einflüssen, wie Interkulturalität und sozialen Medien, unterliegen. Dennoch können sie verschiedene Höflichkeitsstile entwickeln und diese kontextsensitiv, sowie adressatenorientiert einsetzen. Ein Beispiel aus der Forschung von Eva Neuland zeigt dies. Auf die Frage, wie SchülerInnen andere Personen begrüßen, geben die verschiedene Antworten. Sie begrüßen in institutionellen Kontexten unter anderem so[7]:

(8) freundliche Begrüßung (Hauptschule, Jgst. 7)

(9) Ich sage Menschen die ich treffe sage ich Guten Tag (Hauptschule, Jgst. 7)

(10) Einen wunderschönen Guten Tag (Hauptschule, Jgst. 7)

(11) Guten Morgen Frau X, wie geht es ihnen heute? (Hauptschule, Jgst. 9)

(12) Hallo und Tschüss sagen (Gymnasium, Jgst. 7)

(13) Neue Leute höflich begrüßen (Gymnasium, Jgst. 9)

 

Im Umgang mit ihrer Peer-Group hingegen würden Sie sich folgendermaßen äußern:

(26)Hey, was geht (Hauptschule, Jgst. 7)

(27) Was geht ab Bruder (Hauptschule, Jgst. 7)

(28)Ich spreche manchmal nicht höflich mit den Freunden (Hauptschule, Jgst. 7)

(29) Wir benutzen das Wort Opfer oder Dödel aber nur zum Spaß (Realschule, Jgst. 8)

(30)Hallo (Hauptschule, Jgst. 9)

(31) Du, Hallo (Gymnasium, Jgst. 7)

Es ist also deutlich, dass die Jugendlichen zu unterscheiden wissen. In der Forschung von Neuland antworten sie auch eindrucksvoll und reflektiert darauf, wieso dem so sein könnte.

„Manche nutzen ja auch die Pause, also im Unterricht muss man ja höflich und respektvoll sein, das is ja wie so ne Regel halt. Manche nutzen aber auch die Pause aus, um halt da halt, ein bisschen Dampf abzulassen und da halt unhöflich oder respektvoll sein. Aber nicht gegen den Lehrer. Vielleicht mit Freunden halt, dass man so extra so aus Spaß so sagt, um den anderen halt zu erleichtern. […] In der Öffentlichkeit ist das ja so, dass es so wie eine Pflicht ist, höflich zu sein zu anderen, weil das jetzt ähm, man will sein Bild halt nicht ruinieren. Aber halt mit Freunden ist das ja so, so nen sicherer Bereich, wo man tun und lassen kann, was man will. Ich glaub die einzige Grenze ist vielleicht ein Geheimnis oder so ähm sozusagen halt, wo der andere naja, nicht will, dass es gesagt wird, aber so von der Redensart haben wir eigentlich kaum Grenzen (lacht). (Murat, RG 01, 12. Klasse)“[8]

Es geht also bei der Jugendsprache nicht darum, unhöflich oder respektlos zu sein. Vielmehr ist diese Dichotomie aufgehoben. Es hat sich ein Spannungsfeld zwischen Ernst- und Scherzhaftigkeit entwickelt. Das Stichwort ist nicht mehr ‚Höflichkeit‘ sondern eher ‚Respekt‘. Dass dieser Respekt erhalten bleibt, auch bei einer für uns unüblichen Äußerungsform, zeigt das Ausbleiben aggressiver Gegenreaktionen anderer SchülerInnen. Dementsprechend finde ich auch, dass in Erklärvideos, sofern sie als Medium von SchülerInnen für SchülerInnen verstanden werden, der Freiraum gegeben werden sollte, eine sprachliche Vielfältigkeit und begründete Authentizität zuzulassen. Wenn die Erklärvideos in der Produktion und bei der Auseinandersetzung mit der eigenen Sprach- und Wortwahl dann noch erzeugen, dass diese Kontextsensitivität weiter geschult wird, ist sogar eine weitere Kompetenz neben der Medienkompetenz geschult worden.

Neben aller Kritik erscheinen mir Erklärvideos, gerade in der Produktionsorientierung, als eine geeignete Herangehensweise, um den Deutschunterricht medial zu unterstützen.

 

 

Literaturverzeichnis:

Anders/Staiger/Albrecht/Rüsel/Vorst (2019): Einführung in die Filmdidaktik. Kapitel 18: Erklärvideos. J.B. Metzler, Berlin.

Eva Neuland (2018): ‚Höflichkeit? Respekt!‘ Jugendtypische Umgangsformen mit sprachlicher Höflichkeit. In: Ziegler, Arne (2018): Jugendsprachen. Aktuelle Perspektiven internationaler Forschung. Berlin: De Gruyter.

Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2018): JIM-Studie 2018: Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Stuttgart.

Online Quellen:

https://sfz-hausham.de/aktuelles/aktionen/

www.filmundschule.nrw.de

https://www.lis.bremen.de/schulqualitaet/curriculumentwicklung/bildungsplaene/sekundarbereich_i-15226

 

 

[1]Vgl.: Medienpädagogischer Forschungsverbund Südwest (2018): JIM-Studie 2018: Jugend, Information, Medien. Basisuntersuchung zum Medienumgang 12- bis 19-Jähriger. Stuttgart.

[2] Vgl.: Anders/Staiger/Albrecht/Rüsel/Vorst (2019): Einführung in die Filmdidaktik. Kapitel 18: Erklärvideos. J.B. Metzler, Berlin.

[3] Vgl.: https://www.lis.bremen.de/schulqualitaet/curriculumentwicklung/bildungsplaene/sekundarbereich_i-15226

[4] Vgl. auch: www.filmundschule.nrw.de

[5] Vgl.: https://sfz-hausham.de/aktuelles/aktionen/

[6] Vgl.: Eva Neuland (2018): ‚Höflichkeit? Respekt!‘ Jugendtypische Umgangsformen mit sprachlicher Höflichkeit. In: Ziegler, Arne (2018): Jugendsprachen. Aktuelle Perspektiven internationaler Forschung. Berlin: De Gruyter, 211-229.

[7] Neuland: 219

[8] Neuland: 225

YouTube-Videos im Unterricht Im Themenbereich Urheberrecht und Rechtsgrundlage Reflexionsbericht zum Thema Urheberrecht und Rechtsgrundlage

YouTube-Videos im Unterricht Im Themenbereich Urheberrecht und Rechtsgrundlage Reflexionsbericht zum Thema Urheberrecht und Rechtsgrundlage

Photo by Rachit Tank on Unsplash

Einleitung
Im Unterricht werden von Lehrkräften, sowie von Schülerinnen und Schüler (im Folgenden SuS), Videos von der Plattform YouTube abgespielt. Diese werden unteranderem zum Erklären von fachwissenschaftlichen Inhalten, zur Unterhaltung oder zur Zusammenfassung am Ende einer Unterrichtseinheit genutzt. Genutzt werden die von den SuS in ihren Vorträgen und Lehrkräfte betten die Videos frei in den Unterricht ein. Laut Studien haben bereits 9 von 10 Lehrkräften einmal ein YouTube-Video im Unterricht abgespielt (Lehrerfreund, 2015). Doch ist dies rechtlich? Dies möchte ich in diesem Artikel klären. Dabei gehe ich auf die Urheberrechte und Rechtsgrundlage ein, sowie auf die Umsetzung im realen Unterricht. Außerdem möchte ich meine Sicht zu dem allgemeinem Urheberrecht und der Rechtsgrundlage im Unterricht darstellen. Dies wird im abschließenden Fazit allgemein betrachtet.

Urheberrecht
Das Urheberrecht (im folgenden UrhG) gilt als absolutes Recht auf Schutz von geistigem Eigentum. Darunter zählen materielle und geistige Werke. In dem UrhG wird die Beziehung zwischen Urheber und Nutzer dargestellt. Dabei wäre die Lehrkraft, die das Gemälde ‚Mona Lisa‘ von Leonardo da Vinci im Unterricht als Beispiel darstellt, ein Nutzer des Werkes eines Urhebers. Zusammengefasst wird dies im §11 UrhG, welches besagt „das Urheberrecht schützt den Urheber in seinen geistigen und persönlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Vergütung für die Nutzung des Werkes (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1965).“ Die Werke des Urhebers können neben Gemälden, unteranderem auch Musik, Bücher, Texte und Videos sein. Ihm können drei Arten des Urheberpersönlichkeitsrecht zugeschrieben werden – das Veröffentlichungsrecht (§ 12 UrhG), das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (§ 13 UrhG) und das Recht auf Verbot der Entstellung des Werkes (§ 14 UrhG). Somit muss bei der Verwendung urhebergeschützter Werke ein Copyright-Vermerk (‚©‘) an dem Werk angeheftet werden, sodass jeder erkennen kann, wer das Werk geschaffen hat und wo die Quelle ist (MLS-Legal, 2019). Zusätzlich kann es bei öffentlichen Veranstaltung zu Problematiken der verwendetet Materialien durch Behörden kommen. (Im folgenden näher erklärt)
Des Weiteren ist noch das Bearbeitungsrecht nach §23 UrhG und das Änderungsrecht nach § 62 UrhG zu erwähnen. Im Bearbeitungsrecht wird festgehalten, dass Urhebergeschützte Werke bearbeitet werden dürfen, solange sie nicht verunstaltet werden und der Urheber weiterhin deutlich erkennbar bleibt. Das Werk muss dem Urheber zuzuordnen sein. Beim Änderungsrecht wird festgelegt, dass ein Werk nicht verändert werden darf. So dürfen bei dem Gemälde ‚ Mona Lisa‘ von Leonardo da Vinci keine Vögel im Hintergrund ergänzt werden.

Urheberrecht im Unterricht
Grundsätzlich dürfen nach Urheberrechtsgesetz keine beschützenden Werke im Unterricht im vollen Umfang verwendet werden. Nach § 60 a UrhG (1) gilt, dass „zur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines veröffentlichten Werkes vervielfältigt, verbreitet, öffentlich zugänglich gemacht und in sonstiger Weise öffentlich wiedergegeben werden [dürfen] (Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz, 1965).“ Die Teilnehmer des Unterrichts dürfen somit nur 15 Prozent des Originalen Werkes für Unterrichtszwecke zeigen. Dabei sind unter anderem Fotokopien von Lehrmaterialien inbegriffen. Laut Absatz § 60 a UrhG (2) dürfen „Werke geringen Umfangs“, wie Videos mit einer Länge von 5 Minuten, im Unterricht gezeigt werden. Ausgenommen sind dabei entliehene Medien, die der Schule zur Verfügung gestellt wurden. Davon auch ausgenommen werden Bibliotheken. Bei Schulvorführungen oder Festen gibt es eine weitere Einschränkung, denn diese Veranstaltungen zählen zu einem öffentlichen Angebot. Es dürfen demnach keine Filme oder Musik abgespielt werden, die nicht durch Gebühren bei den jeweiligen Behörden lizenziert wurden.
Ein Klassenraum gilt jedoch als ein geschlossener (nicht öffentlicher) Raum, sodass es zu Spezialfällen kommen kann, wie es bei den YouTube Videos der Fall ist. Zusammenfassend lässt sich festhalten, dass SuS und Lehrkräfte innerhalb der Klasse im Unterricht Bilder, Videos und Ähnliches im Unterricht zeigen dürfen, wenn diese den Urheber erwähnen und nicht illegal heruntergeladen oder erworben sind. Jedoch dürfen Ausarbeitungen von Präsentationen mit Werken aus dem Internet nicht öffentlich zugänglich gemacht werden, wie beim Hochladen auf die Schulhomepage oder beim Aushängen in der Schule. Bei dem hochladen auf eine Website ist es nicht ausreichend, das Werk mit einer Quelle anzugeben. Es wird eine Erlaubnis des Künstlers benötigt.

Urheberrecht von YouTube- Videos
Beim Verwenden von YouTube Videos sind folgende Paragraphen zu beachten §1 Nr. 5 UrhG, §12 UrhG das Veröffentlichungsrecht im Urheberpersönlichkeitsrecht, §13 UrhG die Benennung des Urhebers, sowie §23 UrhG das Bearbeitungsrecht.
Zunächst möchte ich auf die Filmwerke eingehen, die einem großen schöpferischen Aufwand unterliegen. Um einen Film zu produzieren werden viel Arbeit, Zeit und finanzielle Ausgaben benötigt. Auch Kurzfilme, sogenannte Videos, die auch auf YouTube zu sehen sind, benötigen diesen Aufwand. Das Genre ist dabei nicht von Bedeutung. So können Erklärvideos, Dokumentationen, Komödien oder Alltagsvideos vom Urheberrecht betroffen sein. Beim Produzieren eines Videos stellt sich die Frage, wer der Urheber des YouTube-Videos ist. Denn neben dem Veröffentlichter, gibt es vielleicht noch Drehbuchautoren, Kameraleute, ProduzentInnen, SchauspielerInnen und StatistInnen. YouTube stellt dabei fest, dass, bei Verwendung eines Videos, zunächst der Veröffentlicher des ursprünglichen Videos der Urheber ist, der beim Verwenden seines Videos genannt werden muss. Jedoch sind in vielen Videos, wie auch in Filmen, die mitwirkendenden Personen am Ende des Videos aufgelistet, sodass man es nachvollziehen kann, wer im Video mitgewirkt hat. Dies gilt auch, wenn in einem Video auf ein anderes Video sich bezogen wird (Urheberrecht, 2019).
YouTube ist eine Website im Internet. Von dieser Website können legal, aber auch illegal Filme oder Musik gedownloadet, weiter genutzt oder in einem öffentlichen oder nichtöffentlichen Raum vorgeführt werden. Nun stellt sich die Frage, ob im Unterricht Videos von YouTube gezeigt werden dürfen. Wie im Absatz ‚Urheberrecht in Schulen‘ erwähnt ist das Urheberrecht des einzelnen Schöpfers verletzt, wenn das Video nicht als „Werke geringen Umfangs“ eingestuft werden kann oder mehr als 15 Prozent des Filmes abgespielt werden. Aufgrund der Annahme der Anonymität im Internet, sind diese Richtlinien den meisten Lehrkräften nicht bekannt. Das Downloaden und auch das Streamen kann jedoch nachvollzogen werden. Außerdem muss ein genügend zureichender Zweck zur Verwendung bestehen. Der nicht öffentliche Raum ist im Unterricht erfüllt, wenn es keinen Zugang von außen für weitere Personen gibt. Eine Bearbeitung eines urhebergeschützten Werkes von YouTube ist erlaubt, wenn die Urheber genannt werden und keine Verunstaltung des Werkes vorgenommen wird.
Somit ist festzuhalten, dass YouTube Videos im Unterricht gezeigt werden dürfen, wenn der Raum nicht öffentlich ist, der Film eine maximale Dauer von 5 Minuten beträgt oder von dem Film weniger als 15 Prozent gezeigt werden und es einen Zweck bei der Verwendung des Filmes gibt.
Aus Sicht von YouTube wird keine Haftung übernommen bei fehlerhaften Verhalten. Alle Nutzungen der urhebergeschützten Werke müssen mit dem Urheber direkt besprochen werden. Lediglich bei angemeldeten Kunden kann eine Urheberrechtsverletzung bei YouTube gemeldet werden und der Nutzer wird aufgefordert sein Vergehen zu bereinigen (YouTube, 2019). Ähnlich verhält es sich beim Herunterladen von YouTube- Videos. Laut den Nutzerbedingungen ist es angemeldeten Nutzern verboten Videos herunterzuladen. Jedoch können YouTube-Videos auch ohne Anmeldung auf verschiedenen Plattformen heruntergeladen werden, bei dem die Nutzerbedingungen nicht aktiv akzeptiert wurden. Trotzdem ist das Verwenden dieser Videos im Unterricht eine gewaltige Grauzone. Und auch hier gelten beim Verwenden des Filmes die oben genannten Bedingungen (Lehrerfreund, 2015). Es ist zu empfehlen dies zu unterlassen und die Videos auf YouTube nur über den Internetzugang zu nutzen.
Fazit zu YouTube Videos im Unterricht
Wie sieht der aktuelle Umgang in Schulen aus? Laut der Bartelsmann Stiftung nutzen 74 Prozent der Lehrkräfte Lernvideos kostenlos im Unterricht (Cornelsen, 2019). 80 Prozent der SuS finden das Verwenden von Lernvideos im Unterricht motivierend (Cornelsen, 2019). YouTube zählt zu einem der wichtigsten Lernmedien, das den Unterricht, die Motivation und die Selbstständigkeit der Lernenden hervorragend unterstützen kann (Daniels, 2019).
Durch das Verwenden dieser Videos werden deutlich mehr Informationen aufgenommen und verarbeitet. Das Ansprechen des Seh- und Hörsinnes ist beim Verarbeiten von Informationen bei SuS besonders wichtig. Große Vorteile sind dabei die Vielfältigkeit der verschiedenen Videos, aber auch die nachvollziehbaren veranschaulichten Vorgänge. Außerdem sind die Videos für die SuS überall einsehbar und abrufbar, und dies ohne den Missbrauch der Vervielfältigung urheberrechtlich Geschütze Werke. Die Videos bieten Abwechslung im Unterricht und besitzen auch einen Unterhaltungsgrad. Didaktisch ist zudem zu erwähnen, dass verschiedene Kompetenzen bei den SuS angesprochen werden. So sind die Fachkompetenz und die Medienkompetenz besonders zu erwähnen. Bei der
Fachkompetenz werden aus allen Informationen, die auf YouTube enthalten sind, nur die notwendigen und wichtigsten Infos aus entnommen. Bei der Medienkompetenzen werden die Funktionen von YouTube erlernt, angewendet und bedient, sodass ein Umgang mit der Plattform aber auch mit dem Internet und PC erreicht wird (Daniels, 2019).
Wenn das Urheberrecht verletzt wird, kommt es zu nächst zu einer Abmahnung, bevor es zu einer Klage und einer Geldbuße kommt. (So agieren häufig die Anwälte. (Information durch die Präsentation von Kanzlei-Rohner, 19. Juni 2019 im Achimer Rathaus)) Sobald dies geschehen ist, sollte die Lehrkraft sich besser mit dem Urheberrecht auseinandersetzen, wenn dies noch nicht vorher geschah.
Besonders bei YouTube-Videos, die für SuS entwickelt wurden sind, in dem kurz und kompakt die wichtigsten Informationen zusammengestellt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Urheber das Verwenden im Unterricht nicht für sinnvoll erachtet. Jedoch sind viele YouTuber der Meinung, dass Erklärvideos nicht für die vollständige Übermittlung des Fachinhaltes ersetzbar sind. Die Lehrkraft ist für diese Übermittlung verantwortlich, die Erklärvideos sollten dabei nur Ergänzend eingesetzt werden (siehe z.B. von Simple Club: https://www.youtube.com/watch?v=1GG9jSnq5HM (abgerufen am 27.11.2019).
Natürlich schützt ‚Sinnvoll‘ nicht vor Strafen beim Verletzen des Urheberrechtes. Daher ist einerseits sinnvoll den YouTuber bei einer größeren Vorstellung oder Verwendung des Videos zu fragen. Auch der Zweck ein Video nur zu nutzen, damit die SuS den Inhalt kompakt erklärt verstehen, ist für Lehrkräfte nicht ausreichend. Ich sehe es lediglich so, dass es durch ein anderes Medium, durch verwenden eines Videos im Unterricht, zu Vertiefung und Festigung der Lerninhalte kommen kann. Auch ein Einstieg in ein Unterrichtsthema ist mit den Videos positiv zu bedenken.
Dürfen nun alle Videos von YouTube im Unterricht den SuS gezeigt werden, die die Angaben wie oben erwähnt erfüllen? Nein, denn offensichtlich rechtswidrig eingestellte Videos sind verboten. Darunter zählen unter anderem Hollywoodfilme, TV Produktionen, Filme mit Altersbegrenzung , extremistische oder sexistische Filme.
Für SuS gelten die oben genannten Kriterien zur Präsentation von YouTube-Videos ebenfalls. Außerdem muss auf das allgemeine Jugendschutzgesetz und auf die Rechte an Filmen
geachtet werden, die illegal bei YouTube zu sehen sind. Bei heruntergeladenen Videos sollte die Lehrkraft die SuS auf die ‚Grauzone‘ und die ggf. begangene Straftat hinweisen.
Es kam noch zu keinen Rechtsstreit vom Bundesverfassungsgericht, sodass es noch keine konkrete Richtlinien zum Verwenden, Downloaden und Streaming im Unterricht gibt. Bei einer Straftat wird aus diesem Grund jeder Einzelfall betrachtet (Lehrerfreund, 2015).

Eigene Meinung zum Urheberrecht im Unterricht
Zu Zeiten von Instagram, Lehrerplattformen, Erklärvideos und Austauschplattformen ist das Gestalten des Unterrichtes vielfältiger, aber auch gefährlicher geworden. Printmedien werden als Quelle benutzt und Fotokopien oder Filme als Unterrichtsmaterial eingesetzt. Vor ein paar Jahren war die Gefahr, dass man mit dem Urheberrecht in Konflikt geriet, gering. Heute gehen vermutlich die Rechtliche Grundlage des Urheberrecht und die Umsetzung im Unterricht weit auseinander. Viele Aspekte habe ich bereits in dem oben genannten Kapitel ‚Fazit zu YouTube Videos im Unterricht‘ erwähnt. Dies ist auch auf andere Werke übertragbar. Natürlich sollte sich jede Lehrkraft mit ihren/seinen Rechten und den Rechten des Urhebers auseinander setzen. Dazu ist zu empfehlen, an Weiterbildungen von der Schule oder dem LIS zum ‚Urheberrecht und Film im Unterricht‘ teilzunehmen, um die aktuelle Lage zum Urheberrecht im Unterricht berücksichtigen zu können.
Trotzdem werden und können Lehrkräfte nicht alles beachten. Sie werden ihr Bestes geben. Dies auch um als Vorbild für die SuS zu fungieren. Für diese wird, mit dem sorgfältigen und bedachten Umgang des Urhebergesetzt der Lehrkraft, der eigene Umgang und die Nutzung des Internet umsichtiger.
Zusammenfassend kann ich sagen, dass das Urheberrecht eine wichtige Rolle spielt, denn das Arbeiten in Computer-Räumen, das Einführen von WLAN in der Schule, das Speichern von Dateien in Clouds und die unendlichen Daten im Internet zur Nutzung von Referaten werden sich in Zukunft vermehren. Dieser Wandel ist eine Chance und erforderlich bei dem heutigen technischen Fortschritt. Nur die Schule darf bei dem Wandel nicht hinter hängen und muss sich da Rechtlich absichern.

Literaturverzeichnis
Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz. 1965. Gesetz über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). [Online] Bundesamt für Justiz, 09.. 09. 1965. [Zitat vom: 06. 20 2019.] https://www.gesetze-im-internet.de/urhg/BJNR012730965.html.
Cornelsen. 2019. Cornelsen. [Online] 2019. [Zitat vom: 02. 12 2019.] https://www.cornelsen.de/magazin/beitraege/besser-unterrichten-mit-videos.
Daniels, Nic. 2019. lehrer-online. [Online] 2019. [Zitat vom: 01. 12 2019.] https://www.lehrer-online.de/unterricht/sekundarstufen/geisteswissenschaften/deutsch/unterrichtseinheit/ue/youtube-im-unterricht/.
Lehrerfreund, Der. 2015. Der Lehrerfreund. [Online] 08. 10 2015. [Zitat vom: 25. 11 2019.] https://www.lehrerfreund.de/schule/1s/youtube-unterricht-recht/4671.
MLS-Legal. 2019. MLS-Legal. [Online] 2019. [Zitat vom: 01. 12 2019.] www.mls-legal.de/institut.
Urheberrecht. 2019. Urheberrecht. [Online] 2019. [Zitat vom: 21. 11 2019.] https://www.urheberrecht.de/#Urheberrecht-beim-Film.
Urheberrecht.de. urheberrecht.de. [Online] [Zitat vom: 25. 11 2019.] https://www.urheberrecht.de/schule/.
YouTube. 2019. YouTube. [Online] 02 2019. [Zitat vom: 01. 12 2019.] https://www.youtube.com/t/terms.

 

CC-BY-SA: Eva Buthge