Die 3 W-Fragen zur SR-Wahl

WAS sind SR-Wahlen? WER wird gewählt und wer darf wählen? WIE funktioniert das Ganze?

 

WAS sind die SR-Wahlen überhaupt?

Jedes Jahr finden die sogenannten SR Wahlen statt. SR steht dabei für StudienRatswahlen. Dieser Studienrat besteht aus insgesamt 25 Personen und wird von den Studierenden der Uni Bremen gewählt. Dieser gewählte Studienrat, ist das höchste beschlussfassende Organ der Studierendenschaft. Das bedeutet, dass dieser z.B. den Asta (Allgemeinen Studierendenausschuss) wählt und kontrolliert und beschließt was dieser für Richtlinien und Vorgaben hat.

Der AStA wiederum, ist die Interessenvertretung der Studierenden. Er vertritt also soziale, fachliche, politische oder wirtschaftliche Motivationen der Studierenden der Uni Bremen.

 

WER wird gewählt und wer darf wählen?

Gewählt wird der Studienrat, der sich aus 25 Mitgliedern zusammensetzt. Jeder Wahlberechtige kann bei der Wahlkomission das Wähler*innenverzeichnis einsehen. Aufgrund von Corona muss ein Termin vorab per Mail vereinbart werden (srwahl@uni-bremen.de). Diese werden von allen wahlberechtigen Studierenden der Uni Bremen gewählt. Wahlberechtigt bedeutet, dass du eingeschriebener Student/-in der Uni Bremen sein musst und einen gültigen Studierendenausweis für das WiSe20/21 haben musst. Und natürlich musst du den Studierendenschaftsbeitrag bezahlt haben. Das Wahlrecht gilt natürlich auch für ausländische Studierende, die eine Zusage auf einen Studienplatz an der Uni Bremen bekommen haben. Wählen kannst du in dem Zeitraum vom 23.11.2020 bis 14.12.2020.

 

WIE funktioniert das Ganze?

Eigentlich sind die SR-Wahlen Präsenzwahlen. Das bedeutet, dass in der gesamten Universität Wahlstände aufgebaut werden, an denen du deine Stimme abgeben kannst. Aufgrund von Corona ist es leider nicht möglich diese durchzuführen. Aus diesem Grund werden die SR-Wahlen dieses Jahr in Form von einer Briefwahl durchgeführt. Die Wahlunterlagen werden am 23.11 verschickt und bis zum 14.12.2020 kannst du deine Stimme abgeben. Du kannst also bequem von zu Hause aus deine Stimme zur SR-Wahl abgeben und zusammen mit der Eigenständigkeitserklärung in den Wahlumschlag legen.
Die Eigenständigkeitserklärung ist ein Formular, auf dem du deine Identität bestätigst und mit deiner Unterschrift dafür bürgst, dass du auch wirklich der Studierende bist, der die Wahlunterlagen einreicht. Der letzte Abgabezeitpunkt, stellt zugleich den letzten Wahlltag dar. Das ist der 14.12.2020 bis 12:00 Uhr. Bis zu diesem Zeitpunkt muss der Wahlumschlag mit allen Unterlagen bei der Wahlkommission eingegangen sein.

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