Dis/ability und Herrschaft im europäischen Spätmittelalter

Dis/ability und Herrschaft

Als Hillary Clinton im US- amerikanischen Präsidentschaftswahlkampf im September einen Schwächeanfall erlitt, versuchten ihre Gegner, ihre Gesundheit zum Thema zu machen. Verschwörungstheoretiker spekulierten über Hirnschäden und Parkinson. Auch bei ihrem Herausforderer Donald Trump wurde während des Wahlkampfes und auch während seiner Präsidentschaft immer wieder auf seinen geistigen Gesundheitszustand eingegangen. Während es in Deutschland vor der Amtsübergabe an Wolfgang Schäuble oder Malu Dreyer, die beide auf einen Rollstuhl angewiesen sind, keine Diskussionen um ihre Eignung gab, hat es sich in den USA eingebürgert, dass ein/e Bewerber*in um das Präsidentenamt Angaben zu seinem/ihrem Gesundheitszustand macht. Die Eignung einer Person, ein Amt auszuüben, wird also in Zusammenhang mit  ihrer Gesundheit gestellt. Ist diese Sichtweise modern, weil wir heute mehr Möglichkeiten haben, Krankheiten zu entdecken? Oder ist der Zusammenhang von Herrschaftseignung und Gesundheit, eventuell in Verbindung mit chronischen Krankheiten oder Behinderungen, die im Folgenden als dis/abilites bezeichnet werden sollen, eine Sichtweise, die sich auch in älteren Gesellschaften wiederfindet? Zur Beantwortung dieser Frage soll auf dieser Seite ein Blick auf die abilities geworfen werden, die Angehörige des spätmittelalterlichen Adels erfüllen mussten, um ihre Herrschaft auszuüben. Anhand von einigen Beispielen soll auch gezeigt werden, dass der körperliche oder geistige Zustand der jeweiligen Person nicht allein ausschlaggebend war, um die Durchsetzung der Herrschaft der jeweiligen Person zu gewährleisten.

Dis/ability in der Vormoderne – Vorüberlegungen

Die Beschäftigung mit dis/ability in der Vormoderne steht vor unterschiedlichen Herausfor­derungen. Der moderne Begriff der dis/ability ist mehrdimensional und kann, je nach Sprachgebrauch, unterschiedliche Phänomene bezeichnen. Zu bedenken ist, dass keiner der modernen dis/ability- Begriffe ein vormodernes Äquivalent besitzt. Der Krankheitsbe­griff in der Vormoderne ist sehr weit gefasst und bezieht sich oft auf dauerhafte, unheilbare Zustände und kann sich somit mit modernen Vorstellungen von dis/ability überschneiden, ist aber nicht kongruent. In der medizinischen Fachliteratur des Mittelalters finden sich Ge­gensatzpaare wie <Gesundheit> und <Krankheit>, aber der Umgang mit diesen Begriffen kann als „pragmatisch“ bezeichnet werden (Frohne 2017, S. 54). Andere verwendete Be­griffe wie infirmitas (Schwäche, Kraftlosigkeit, Gebrechlichkeit, Ohnmacht, Krankheit) oder debilitas (Schwäche, Gebrechlichkeit, Lähmung) zielen nicht nur auf das Körperliche ab, sondern können auch Bezug nehmen auf ökonomische Unsicherheit, soziale Unterlegen­heit und gesellschaftliche (Schutz)Bedürftigkeit. Die Wortfelder, die das beschreiben, was heute als dis/ability aufgefasst werden könnte, haben also sowohl eine soziale, eine juristi­sche, teilweise auch eine religiöse Komponente. Um die Zusammenhänge von Wortfeld und Beschreibung in Bezug auf dis/ability zu verstehen, ist eine Beschäftigung mit den Spezifika der vormodernen Gesellschaftsstrukturen vonnöten. Hierbei ist zu bedenken, dass vormoderne Gesellschaften sehr ausdifferenziert sind, sodass eine körperliche Ein­schränkung für Mitglieder unterschiedlicher gesellschaftlicher Gruppierungen auf unterschiedliche Art ausgedeutet werden und unterschiedliche Folgen haben kann. Die Auseinandersetzung mit vormodernen Begriffen und Konzepten im Umfeld von dis/ability ermöglicht es also, alternative Perspektiven auf embodied difference auszumachen und zu zeigen, dass auch körperliche Beeinträchtigung/ impairment, die im Gegensatz zu Behin­derung/ dis/ability vermeintlich objektiv messbar sei, als kulturelle Konstruktion untersuch­bar ist.

Herrschaft im Spätmittelalter

Herrschaft bedeutete im gesamten Mittelalter, beständig auf Reisen zu sein, um seinen Besitz zu verwalten und notfalls zu verteidigen. Im Spätmittelalter bildeten sich zwar Residenzen heraus, in denen die Familien der adeligen Herren längere Zeit bleiben konnten, gerade für Angehörige des europäischen Hochadels änderte dies allerdings nichts an der Notwendigkeit zu reisen. Dies, und der Umstand, dass die Durchsetzung von Herrschaft im Spätmittelalter mit Gewalt verbunden war, setzte sowohl körperliche als auch geistige Fähigkeiten bei den Angehörigen des Adels voraus, auf die im nächsten Punkt eingegangen werden soll. An dieser Stelle sei darauf verwiesen, dass die adeligen Männer und Frauen in ein höfisches System integriert waren, das sich im Laufe des Mittelalters immer mehr verfeinerte, woraus bestimmte Verhaltensweisen abgeleitet worden sind. Ein wichtiger Teil des höfischen Lebens war die Repräsentation von Herrschaft, die eine körperliche und geistige Ausbildung der Mitglieder der Herrscherfamilien nötig machte. Nach und nach unterlagen schließlich alle Bereiche des gesellschaftlichen Lebens dem höfischen Protokoll, in dem Männer und Frauen verschiedene, geschlechtsspezifische Rollen einzunehmen hatten. Sämtliche Schilderungen des adeligen Lebens sind vor dem Hintergrund dieser Vorstellungen zu betrachten. Schließlich hatten die Männer und Frauen in adeligen Familien auch eine dynastische Funktion zu erfüllen, indem sie das Fortbestehen der Familie und des Familienbesitzes zu garantieren hatten. Königliche Familien hatten darüber hinaus bei erblichen Königtümern auch eine Verpflichtung dem Land gegenüber, sich an höfische Tugenden zu halten, für Nachkommen zu sorgen und dem Königreich zu dienen und wo möglich es zu vergrößern. In normativen Quellen des Mittelalters war körperliche „Integrität“ Voraussetzung für Herrschaftsfähigkeit. Beispielsweise war im angelsächsischen England die Fähigkeit zu hören und zu sehen für freie Männer unabdingbar um zu herrschen, während Bauern und Bedienstete diese Fähigkeiten nicht unbedingt haben mussten (hier und im Folgenden: Metzler 2017, S. 221). Im Bayerischen Recht war es dem Nachfolger eines Stammesführers untersagt, seinen Vater zu ersetzen, solange dieser auf einem Pferd sitzen, dem König dienen und ein Heer anführen konnte und weder taub noch blind war. Diese Vorstellungen änderten sich im Verlauf des Mittelalters, allerdings gab es bereits im Frühmittelalter Ausnahmen, z.B: Sigibert der Lahme, dem ein Knie während einer Schlacht zerstört wurde und der die ripuarischen Franken anschließend weiterhin anführte. Im Verlauf des Spätmittelalters begegnen uns häufiger Herrscher, mit unterschiedlichen dis/abilities, darunter etwa Johann der Blinde, Richard III. von England, bei dem eine Skoliose vorlag, oder Albrecht Achilles von Brandenburg Ansbach, der sich als 70 Jähriger beklagte, dass man ihn füttern, tragen und hochheben müsse wie ein Kind, und obwohl er an Kopf, Herz und Zunge leistungsfähig sei und über Land und Leute verfüge, sei er zu nichts zu gebrauchen (Nolte, S. 152). Die mittelalterlichen Normvorstellungen unterlagen einem Wandel, so konnten beispielsweise im Kampf erworbene Körpermerkmale als ehrenhafte Auszeichnungen gedeutet werden. Sie waren aber auch nicht mehr als normative Vorstellungen, die durchaus im Gegensatz zu den Gegebenheiten stehen konnten.

Exkurs: Herrscherabsetzungen und dis/ability: Wenzel <der Faule> und Richard II. von England

Während mit Karl VI. in Frankreich ein König regierte, der zumindest zeitweise mit schwe­ren psychischen Problemen zu kämpfen hatte, wurden in den benachbarten Königreichen England und dem Römischen Reich zwei Herrscher durch ihre Untertanen abgesetzt. Es ist in diesem Fall von Interesse zu vergleichen, mit welchen Begründungen die Herrschaft von Richard II. und Wenzel beendet wurde, während gleichzeitig an Karl VI. als König von Frankreich festgehalten worden ist. Richard II. von England kam als Zehnjähriger im Jahr 1377 auf den Thron. In den ersten Jahren übernahm eine Reihe von Ratsversammlungen die Regierungsgeschäfte, die unter anderem dazu führten, dass verschiedene aristokratische Gruppierungen Einfluss auf Ri­chards Regierung bekamen. Ab 1397 geriet Richard in Streit mit der englischen Aristokra­tie darunter auch seinOnkel Thomas Woodstock und sein Cousin Heinrich Bolingbroke. Richard enteignete Heinrich, was von weiten Teilen des britischen Adels als tyrannisch be­trachtet wurde, und so gelang es Heinrich Bolingboke, der zunächst ins Exil gehen muss­te, eine erfolgreiche Invasion Englands durchzuführen. Hierbei wurde Richard gefangen­genommen, und die Stände des englischen Königsreiches erklärten ihn am 29. September 1399 für abgesetzt. Die Regierung übernahm Heinrich von Bolingbroke als Heinrich IV., erster englischer König aus dem Haus Lancaster.

Richard II. wird verhaftet. Buchmalerei aus der Chronik Jean Froissarts,Brügge, 15. Jh.

Der walisische Chronist Adam von Usk hat die Absetzung Richards persönlich miterlebt und als Jurist mitgestaltet. In seiner später verfassten Chronik, die stark persönlich gefärbt ist, beschreibt er die Vorwürfe, die zu Richards Absetzung geführt haben:

„Sie [eine Grup­pe von Doktoren, Bischöfen und weiteren Personen, die die Absetzung Richards und de­ren juristische Begründung diskutierten, J.B.] beschlossen, dass die Meineide, die Frevel, die widernatürlichen Akte, die Tatsache, dass er Untertanen enteignet und das Volk ge­knechtet hat, sein Schwachsinn und seine Regierungsunfähigkeit, mit der König Richards bekanntermaßen geschlagen ist, gemäß dem Kapitel «Ad apostolice» aus «Re iudicata» des Liber Sextus […] hinreichende Gründe für Richards Absetzung waren.“ (zitiert nach: Rexroth 2005, S. 241)

Im lateinischen Original wird neben den Vokabeln periuria und sacri­legia auch die Vokabel vecordia benutzt, die mit Wahnsinn übersetzt werden kann. Neben verschiedenen Handlungen, die einem König nicht entsprechen, wird mit dem Wahnsinn auch eine kognitive Einschränkung Richards herangezogen, um seine Absetzung zu recht­fertigen.  

 Wenzel; Ausschnitt aus Gemälde eines unbekannten böhmischen Malers, um 1430.

Der 1361 geborene Wenzel wurde während der Regierung seines Vaters, Kaiser Karl IV. aus der Dynastie der Luxemburger, zum König von Böhmen und im Römischen Reich ge­wählt und trat nach dessen Tod im Jahr 1378 die Nachfolge in beiden Reichen an. Er musste sich früh in verschiedenen schwerwiegenden Auseinandersetzungen positionieren, so im Abendländischen Schisma und in den Auseinandersetzungen zwischen den Reichs­städten und den Reichsfürsten. Hinzu kamen innerböhmische Machtkämpfe zwischen Hochadel und Bürgertum und niedrigem Adel. Wenzel agierte auf allen Feldern nicht im­mer glücklich, sowohl im Bereich der internationalen Diplomatie als auch bei der Durchset­zung seiner Herrschaft in Böhmen: So soll er bei einem Treffen mit dem französischen Kö­nig Karl VI. so alkoholisiert gewesen sein, dass das Treffen abgebrochen werden musste, und auch die Folterung und Ermordung des Prager Generalvikars Johannes von Pomuks (als Heiliger später Johannes Nepomuk) machten europaweit Schlagzeilen. Ab den 1380er Jahren kam es zusätzlich zu Machtkämpfen innerhalb der Familie der Luxemburger, vor allem zwischen Wenzel und seinem Cousin Jobst von Mähren und Wenzels Bruder Sigis­mund, seit 1387 König von Ungarn. Wenzel verbrachte hierdurch viel Zeit in Böhmen, so­dass ihm einige Kurfürsten im Römischen Reich vorwarfen, die Reichsgeschäfte zu ver­nachlässigen. Im August 1400 erklärten mehrere Kurfürsten schließlich die Absetzung Wenzels als König im Römischen Reich und wählten statt seiner den Wittelsbacher Ru­precht von der Pfalz. Wenzel erkannte die Absetzung nicht an und hielt am Königstitel fest. Es gelang im nicht, im Reich erneut an Einfluss zu gewinnen, aber er unterstützte später die Königskandidatur seines Bruders Sigismund. In der Absetzungsurkunde, die die Kursfürsten verabschiedet haben, wird Wenzel vielerlei vorgeworfen: Er soll geistige und andere „erbar lude ermordet, erdrenket, verbrand mit fa­ckelen und sy […] widder recht getodet“ (Absetzungsurkunde, S. 224) haben. Er sei ein unnützer, seine Geschäfte vernachlässigender, unachtsamer und unwürdiger Herrscher (ebd.), der ein unziehmliches und erschreckendes Lebens führe, das der Würde seines Ti­tels entgegen stehe (ebd.,S. 223). Wenzel wird also allerlei vorgeworfen, im Gegensatz zu König Richard II. von England wird ihm allerdings nicht unterstellt, an einer Krankheit zu leiden. Der Vergleich der Begründungen der beiden Absetzungen zeigt, dass der Verweis auf eine kognitive Einschränkung als Begründung für die Absetzung eines Herrschers hilfreich sein kann, aber nicht geliefert werden muss. Klara Hübner hat am Beispiel Wenzels herausge­arbeitet, wie groß der Einfluss von Propaganda auf die Beurteilung eines Herrschers ist. In späteren Chroniken wird angedeutet, der König sei „wahnsinnig“, ohne dass es genauer ausgeführt wird. (Hübner 2016, 87)

Fazit

Die betrachteten Beispiele zeigen, dass es im Spätmittelalter durchaus möglich war, körperlich oder geistig beeinträchtigt zu sein und trotzdem seinen Verpflichtungen als Herrscher nachzukommen.Die unterschiedlichen Beeinträchtigungen Johanns des Blinden und Karls VI. von Frankreich haben nicht dazu geführt, dass sie ihres Amtes enthoben wurden, wie es bei Wenzel und Richard II. von England der Fall war. Es scheint, dass andere Faktoren bei der Fortführung ihrer Herrschaft eine Rolle spielten. Johann von Böhmen war als Herrscher in Böhmen anerkannt, seine Thronfolge war geregelt und er war im europäischen Hochadel gut integriert. Darüber hinaus gelang es ihm, durch das Aufrechterhalten von Handlungsweisen, die normativ an einen Mann in seiner gesellschaftlichen Stellung angelegt worden sind, seine Herrschaft aufrecht zu erhalten. Bei Karl VI. von Frankreich war die Thronfolge noch nicht geregelt, und er hatte es mit mächtigen Adelsparteien zu tun, denen ein schwacher König besser lag als sein Nachfolger, der dazu mit einer der Parteien verbunden war. Eine Fortdauer von Karls Herrschaft sicherte so zumindest für einen kurzen Zeitraum ein Gleichgewicht der verschiedenen Kräfte innerhalb des Königreiches, sodass keiner Partei daran gelegen war, ihn als König zu ersetzen. Bei Johanna von Kastilien kann man sehen, dass die Unterstellung geistiger Einschränkung ein politisches Machtmittel ist. Sie wurde von Vater und Sohn als wahnsinnig und der Herrschaft nicht mächtig dargestellt, damit beide ihre jeweilige Politik durchsetzen konnten. Dass sie nicht offiziell ihres Amtes enthoben wurde zeigt, dass sie nicht als Gefahr für den jeweiligen Herrscher wahrgenommen worden ist. Bei Johanna ist darüber hinaus nach dem Genderaspekt als Komponente von Zuschreibungen zu fragen. Welche Rolle spielte ihr Verhalten und die Verhaltensnormen, die an Frauen aus dem europäischen Hochadel zu ihrer Zeit angelegt worden sind? Johannas Verhalten in Bezug auf ihren Ehemann ist von normativen Vorstellungen ihrer Zeit sicher abgewichen, woraus Rückschlüsse auf ihre geistige Gesundheit gezogen worden sind. Bei Karl VI. sind medizinische oder, je nach Sichtweise, religiöse Normvorstellungen zum Tragen gekommen, die seine Situation zu erklären versuchten. Dass die Abweichung von Normvorstellungen zu der Absetzung von Wenzel und Richard II. von England geführt hat, wurde bei Wenzel auf seinen Charakter und bei Richard II unter anderem auf seinen „Wahnsinn“ zurückgeführt. Es zeigt sich also, dass im europäischen Hochadel des Spätmittelalters chronische Erkrankungen und körperliche und geistige Einschränkungen dann Auswirkungen auf die Position der betroffenen Person haben, wenn die politischen Rahmenbedingungen es zulassen. Was also als dis/ability in Bezug auf Herrschaft betrachtet werden kann, hängt in starkem Maße von politischen und sozialen Umständen und Normativitätsdiskursen ab. Im Vergleich zu heute scheint sich daran wenig geändert zu haben. Es erscheint inzwischen als normal, dass mit Wolfgang Schäuble und Malu Dreyer zwei deutsche Spitzenpolitiker im Rollstuhl sitzen, auch wenn in Außeinandersetzungen darauf Bezug genommen wird. Bei Berichterstattungen zu Angela Merkels Amtsführung wird gerne auf ihr Geschlecht verwiesen, und im Jahr 2009 war es verschiedenen Medien eine Meldung wert, dass der deutsche Außenminister Guido Westerwelle homosexuell war. Hier zeigt sich, dass auch heute Normativitätsvorstellungen in Bezug auf politische Macht bestehen, auch wenn sie weniger den Bereich von dis/ability betreffen.

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Quellen

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  • https://www.princeofwales.gov.uk/titles-and-heraldry (zuletzt eingesehen am 12.03.2018).

Autor: Jan Binkau