Studentische Kämpfe um die Drittelparität
Der Kampf um Mitbestimmung – Die studentischen Proteste zur Verteidigung der Drittelparität
„Ohne die Kraft der Studentenbewegung, ohne Aktionen, ohne Druck von unten bewegt sich bei den Hochschullehrern und Dienstleistern (verständlicherweise) wenig im Interesse der Studenten. Und ohne diesen Druck läßt sich der Senat von überhaupt gar nichts überzeugen“[1]. Die studentischen Proteste spielten seit der Gründung der Reformuniversität im Jahr 1971 eine wichtige Rolle, vor allem in Bezug auf die universitären Mitbestimmungsmöglichkeiten. Studierende, Lehrende und Mitarbeitende des Dienstleistungsbereichs hatten die gleichen Entscheidungsbefugnisse bei allen wichtigen Beschlüssen, die die Forschung und Lehre in der Universität betrafen. Dieses Modell der drittelparitätischen Selbstbestimmung erscheint mir mit Blick auf die heutigen Hierarchie-Verhältnisse an der Uni wohl mehr als utopisch.
Als Grundbestandteil des Bremer Modells war die Drittelparität bereits in den Anfangsjahren politisch umkämpft. Im Folgenden wird der Fokus auf die politischen Kämpfe der Studierenden gerichtet und unter anderem folgenden Fragen nachgegangen: Welche Protestmittel nutzten die Studierenden? Wer waren ihre Verbündeten? Wie sind die Kämpfe um die Drittelparität ausgegangen und welche Schlüsse lassen sich daraus ziehen?
Die Kämpfe der Studierenden in den 1970er-Jahren sollen weder romantisiert werden, noch eine Geschlossenheit zwischen den verschiedenen politischen Hochschulgruppen suggeriert werden. Ziel ist es vielmehr, eine Etappe (1972 – 1976) der damaligen Ereignisse aus der Sichtweise der Studierenden darzustellen. Das ist eine Perspektive, die häufig etwas zu kurz kommt, aber so zentral ist, wenn wir die Kämpfe um Mitbestimmung an der Reformuni besser verstehen wollen.
Senat debattiert 1972 über Einschränkungen der Drittelparität
Obwohl die drittelparitätische Besetzung aller Gremien gerade erst eingeführt wurde, überlegte die Bremer SPD Anfang des Jahres 1972, wie sie wieder beschränkt werden könne; und zwar zu Gunsten der Lehrkräfte. Es hieß, dass Beschlüsse in Universitätsgremien nur dann rechtskräftig sein dürften, wenn die Lehrenden mindestens über die Hälfte aller Stimmen verfügten [2]. Grund hierfür war eine Orientierung der Universitätsverfassung an dem bundesweit geplanten Hochschulrahmengesetz [3].
„Kampf den Angriffen des SPD-Senats“
Für die Studierenden bedeutete dieses Vorhaben eine starke Einschränkung ihrer Mitbestimmung bei rechtskräftigen, universitären Entscheidungen, was sie nicht hinnehmen wollten. Der auf einer Vollversammlung verabschiedete Antrag zur Verteidigung der uneingeschränkten Drittelparität, welcher von der Mehrheit der Studierendenschaft angenommen wurde, verdeutlicht die anfängliche Geschlossenheit der Studis im Kampf um ihre universitären Teilhaberechte [4]. Um ihre Verhandlungsposition zu verbessern, traten die Studierenden in einen zweitägigen Warnstreik, im Rahmen dessen die Sitzungen in nahezu allen Uni-Gremien boykottiert wurden [5]. Am selben Tag fand eine Demonstration vor dem Rathaus statt und ein paar Studierenden gelang es sogar, in das Rathaus einzudringen, um nicht nur ihrem Protest gegen die Einschränkungen der Drittelparität Nachdruck zu verleihen, sondern auch den Ausschluss der Universitäts-Öffentlichkeit von den Beratungen darüber zu kritisieren [6].
Der Text baut auf Informationen aus Flug-blättern und Druckschriften politischer Hochschul-gruppen und des AStA auf. Wenn also von Studierenden die Rede ist, sind sie nicht als Gesamtheit, sondern repräsentiert durch die Position des AStA gemeint.
Alle Statusgruppen vereint gegen die Beschränkung der Drittelparität
Die Lehrenden und die Mitarbeitenden des Dienstleistungsbereichs solidarisierten sich im Zuge dessen mit den Studierenden und stellten sich hinter deren Forderungen [7]. Da sich auch die Mehrheit der Lehrenden, welche von den neuen Regelungen profitiert hätten, am Kampf zum Erhalt der Drittelparität beteiligte, ging es nicht um eine simple Machtfrage. Alle Statusgruppen der Universität waren sich zu diesem Zeitpunkt der Wichtigkeit und Bedeutung der paritätischen Aufteilung der Entscheidungsbefugnisse bewusst und schätzten diese als Grundbestand des Bremer Modells. Auch außerhalb der Universität fanden die Studierenden Unterstützung in der Verteidigung der drittelparitätischen Mitbestimmung, und zwar bei den Gewerkschaften [8].
Kehrtwende der SPD-Fraktion oder Erfolg der Proteste?
Am 12. Mai sprach sich die SPD-Fraktion überraschenderweise für die Verankerung der uneingeschränkten Drittelparität in der Universitätsverfassung aus. Die Studierenden werteten dies als Erfolg ihrer Kampfmaßnahmen. Vor allem das Intervenieren der Gewerkschaften, welche sich mit den Forderungen der Universität solidarisiert und den Protest der Studierenden unterstützt hatten, sahen sie als Grund für diesen Umschwung [9]. Die erste Auseinandersetzung um die drittelparitätische Mitbestimmung schienen die Studierenden nun für sich entschieden zu haben. Doch die Kämpfe waren noch lange nicht zu Ende.
Hochschulrahmengesetz 1976 lässt die politischen Kämpfe wieder aufkommen
Vier Jahre später stand die Drittelparität wieder im Mittelpunkt politischer Auseinandersetzungen. 1976 wurde in Bonn das bundesweite Hochschulrahmengesetz (HRG) verabschiedet [10]. Das vom Senat daraufhin geplante Landesgesetz, das Bremer Hochschulgesetz (BHG), wurde von der Studierendenschaft scharf kritisiert, da die Professor*innen in allen wichtigen Universitäts-Gremien mindestens eine Stimme mehr bekommen sollten als die anderen beiden Statusgruppen zusammen [11].
Am 10. November 1976 wollte die Bremer Universität eine Stellungnahme zum HRG/BHG abgeben, was die Studierenden sehr empörte. Diese war nämlich weder mit der Studierendenschaft noch mit dem Dienstleistungsbereich abgesprochen. Außerdem hatten die Studierenden auf einer Vollversammlung mehr Zeit für eine Stellungnahme gefordert, um einen breiten und ausführlichen Diskurs an der Uni und in der Stadt über die Hochschulreformen in Gang zu bringen. Der knappe Zeitplan des Senators wurde als Mittel gesehen, um mögliche kritische Stimmen gar nicht erst zu Wort kommen zu lassen. Folglich entschieden sich die Studis dazu, mithilfe einer Massenaktion die öffentliche Stellungnahme der Universität zu verhindern. Dass die vom Senat gesetzte Frist zur Stellungnahme der Uni folglich nicht eingehalten werden konnte, wurde als Teilerfolg in den studentischen Kämpfen gegen das HRG und zum Erhalt der Drittelparität gesehen [12].
„An der Uni brodelt‘s“ [13]
Der Bremer Senat hielt jedoch weiterhin am BHG fest und wollte es im Dezember desselben Jahres verabschieden. Dies wollten die Studis nicht hinnehmen und fingen an, sich stärker zu organisieren. Im November wurde nach einer Urabstimmung ein Ultimatum an den Senator gestellt, den vorläufigen BHG-Entwurf im Senat abzusetzen und dies verbindlich bis Anfang Dezember mitzuteilen. Andernfalls drohten die Studierenden damit, ab dem 6. Dezember in einen Streik zu treten [14]. In der Zwischenzeit wurde über eine detailliertere Planung der Aktionstage beraten. Zugleich gab es wiederholte Diskussionen zwischen den Statusgruppen über das HRG und das BHG sowie über das weitere Vorgehen [15].
Kämpfe verbinden
Die Wichtigkeit, mit allen Statusgruppen gemeinsam vorzugehen, zieht sich wie ein roter Faden durch die Kämpfe um die Drittelparität in den 1970er-Jahren. Die Beteiligung der Dienstleister*innen hatte auch strategische Gründe, wie die indirekte Miteinbeziehung der Gewerkschaften in die Kämpfe und damit der Zusammenschluss mit der Arbeiter*innenklasse. Dieser Zusammenschluss wurde auf Diskussionsveranstaltungen mit Teilnahme der Gewerkschaften, Vollversammlungen aller Uni-Angehörigen und gemeinsamen Forderungen zur Verteidigung der Drittelparität sichtbar [16]. Die 23 Thesen des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Hochschulpolitik, welche 1973 verabschiedet wurden, verdeutlichten noch einmal die Position der Gewerkschaften, denn sie forderten darin unter anderem das Modell der drittelparitätischen Mitbestimmung an Universitäten, wie es etwa in Bremen verwirklicht worden war [17]. Für die Studierenden bedeutete dies auch der Gewinn von Verbündeten außerhalb der Universität, womit der Druck auf den Senat erhöht werden konnte [18].
In diesen Auseinandersetzungen wurde immer wieder die Wichtigkeit des gemeinsamen Agierens aller Studierenden und aller Statusgruppen betont in Bezug auf die Erfolgsperspektiven der Kämpfe. Dies war im Angesicht zunehmender Streitigkeiten bzw. Differenzen zwischen den einzelnen Hochschulgruppen jedoch nicht immer so leicht umzusetzen. Auch auf die ausnahmslose Unterstützung aller Lehrenden konnte spätestens nach einer Klage gegen die Drittelparität beim Bundesverfassungsgericht des aus verschiedenen Professor*innen bestehenden Bundes „Freiheit der Wissenschaft“ im Jahr 1973 nicht mehr gesetzt werden [19].
Der Streik als letzte politische Kampfmaßnahme
Da der Senator nicht auf die Forderungen der Studierenden einging und das Ultimatum auslief, ließen diese ihren Worten Taten folgen und traten am 6. Dezember in einen unbefristeten Warnstreik, welcher letztendlich zwei Wochen andauerte (also bis zum 18.12). Das bedeute, dass in diesem Zeitraum keine Uni-Veranstaltungen besucht, sowie jegliche Gremienarbeiten boykottiert wurden. Diese Protestform galt als erfolgsversprechendstes Mittel, sich gegen den Angriff des Senats angemessen zu verteidigen, denn die Resultate der bisherigen politischen Auseinandersetzungen machten deutlich, dass „Diskussionen, Resolutionen und Demonstrationen zum gegenwärtigen Zeitpunkt allein nicht ausreichen, um Erfolge zu erzielen“ [20]. Es konnten viele Studierende an den Streiktagen mobilisiert werden [21]. Am 14. Dezember nahm sogar mehr als ein Drittel aller Bremer Studierenden an einer Demonstration gegen das BHG teil [22].
Die Frage, ob ein Warnstreik letztendlich das BHG verhindern würde, war hierbei nicht wesentlich: „Auch können wir keine Versprechungen machen, inwieweit und welche Erfolge wir erzielen können.“ Das entscheidende Kriterium war, dem Senat und der Öffentlichkeit klarzumachen, „daß die Studenten nicht gewillt sind, dieses Gesetz widerstandslos hinzunehmen“, also, dass kampfloses Nachgeben keine Option war [23].
Letztendlich verabschiedete der Senat im November 1977 das Bremer Hochschulgesetz und setzte damit faktisch der drittelparitätischen Selbstbestimmung zwischen den Studierenden, den Mitarbeitenden des Dienstleistungsbereichs und den Lehrenden ein Ende. [24]
Scheitern der Kämpfe um die Drittelparität?
Die Gründe für das Scheitern der Drittelparität sind vielfältig und eine angemessene Analyse würde den Umfang dieses Textes übersteigen. Aus Sicht der Studis war es vor allem der Druck von außen: Konservative Kräfte, Anpassung an die Ordinarien-Uni durch das HRG, Ökonomisierung des Hochschulwesens. Ein entscheidender Faktor war wohl auch das Urteil des Bundesverfassungsgericht im Jahr 1973, welches die in Bremen verwirklichte Drittelparität als verfassungswidrig einstufte [25]. Während im Frühjahr 1972 ein breites demokratisches Bündnis aus allen Statusgruppen der Universität sowie den Gewerkschaften es schaffte, ausreichend Druck aufzubauen, um die Beschränkung der Drittelparität zu verhindern, so konnten die Studierendenproteste 1976/1977 das Ende der Drittelparität letztendlich nicht verhindern.
Der Ausgang der Kämpfe um die Drittelparität soll aber kein Maßstab sein, wenn wir uns anschauen, welche Rolle die studentischen Kämpfe hier spielten. Es ging den Studierenden vor allem darum, nicht widerstandslos nachzugeben und für ihre Mitspracherechte und eine kritische Wissenschaft im „[Interesse] der breiten, lohnabhängigen Mehrheit des Volkes“ [26] an der Uni zu kämpfen.
„Dagegen muß man/frau aufstehen. Auch dann, wenn die Senatsvertreter die Rechte der Hochschule immer offener mißachten. Auch dann, wenn die Erfolgsbedingungen nicht rosig sind. Auch dann, wenn wir schon seit 10 Jahren kämpfen und vieles nicht verhindern konnten. Auch dann, wenn man sich immer häufiger in einem überfüllten Seminar einsam fühlt. Auch dann, wenn wir oft genug noch nicht in der Lage sind, Widerstandsformen zu entwickeln, die auch Freude am Kampf bringen. Auch dann, wenn wir immer wieder meinen, uns vergeblich eingesetzt zu haben.“ [27]
Die Studierenden waren sich auch der Notwendigkeit bewusst, gemeinsam mit Verbündeten zu kämpfen, mit Akteur*innen außerhalb der Universität, wie den Gewerkschaften und auch unter allen Statusgruppen der Uni, also den Lehrenden, dem Dienstleistungsbereich und den Studierenden der verschiedenen Hochschulgruppen, was mal besser und mal schlechter klappte.
Insgesamt kann aus den studentischen Kämpfen um die Drittelparität nun folgendes Resultat gezogen werden: Demokratische Teilhabe, also Mitbestimmung in Form der Drittelparität muss von den Betroffenen erkämpft und verteidigt werden. Allein der Besitz dieser Teilhaberechte fördert wiederum die Bereitschaft, sich aktiv einzubringen und an der Gestaltung der Universität zu beteiligen. So war etwa zu beobachten, dass mit der Beschränkung der drittelparitätischen Mitbestimmung auch die Motivation, sich in den Gremien einzubringen, stark abnahm [28]. Der damalige Rektor Hans-Josef Steinberg verkündete im Oktober 1976 sogar seinen Rücktritt, da das geplante Bremer Hochschulgesetz das Ende von wesentlichen Bestandteilen des Bremer Modells einleiten würde, so auch von der Drittelparität. Dies war, so sagen manche, der Anfang vom Ende der Reformuni, welche so stark von der Partizipation aller Universitätsmitglieder lebte [29].
Quellen
[1] Barloschky, Katja (1982): 10 Jahre Studenten an der Universität Bremen: Angriff ist die beste Verteidigung! In: Diskurs 7. Bremer Beiträge zu Wissenschaft und Gesellschaft, Thema: Zehn Jahre Universität Bremen. Keine Festschrift. Bremen: Universität Bremen, S. 134.
[2] Pressestelle der Universität Bremen (05.1972): Universitätszeitung Bremer Modell. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P – Nr. 4113.
[3] Kommunistischer Studentenbund Bremen (05.1972): Kampf dem Abbau demokratischer Rechte! Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Signatur: 7/F – Nr. 2221.
[4] Fachgruppe Jura der Jungsozialisten-Hochschulgruppe (1972): Kampf um die Drittelparität an der Uni Bremen. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Druckschriften. Signatur: 7/D-Nr. 316, S. 4.
[5] Kommunistischer Studentenbund Bremen (05.1972): Kampf dem Abbau demokratischer Rechte! Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Signatur: 7/F – Nr. 2221.
[6] Weser-Kurier (26.04.1972): Mit roten Fahnen zum Stehempfang. Nicht eingeladene Studenten zogen unverrichteter Dinge wieder ab.
[7] Pressestelle der Universität Bremen (05.1972): Universitätszeitung Bremer Modell. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P – Nr. 4113.
[8] Pressestelle der Universität Bremen (05.1972): Universitätszeitung Bremer Modell. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P – Nr. 4113, S.9.
[9] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (1975): Bericht zur Lage an der “Reformuniversität” Bremen. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Druckschriften. Signatur: 7/D-Nr. 2192.
[10] Meier-Hüsing, Peter (2011): Universität Bremen. 40 Jahre in Bewegung. Bremen: Edition Temmen Verlag, S. 74.
[11] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (10.1976): Zum Entwurf des Bremer Hochschulgesetzes. In: AStA info. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P-Nr. 1122.
[12] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (11.1976): Massenaktion verhindert Uni-Stellungnahme zum BHG. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Sinatur: 7/F-Nr.73.
[13] ebd., S. 3.
[14] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (11.1976): Uni-VV beschloss: Jetzt Urabstimmung zum Streik! Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P-Nr. 5058.
[15] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (11.1976): Massenaktion verhindert Uni-Stellungnahme zum BHG. Text abrufbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Sinatur: 7/F-Nr.73.
[16] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (11.1976): Gegen HRG und BHG. Verteidigt das Bremer Modell. Text abrufbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Sinatur: 7/F-Nr. 240.
[17] 23 Thesen des DGB zur Hochschulpolitik (1982). In: Diskurs 7. Bremer Beiträge zu Wissenschaft und Gesellschaft, Thema: Zehn Jahre Universität Bremen. Keine Festschrift. Bremen: Universität Bremen, S. 127 – 131.
[18] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (10.1976): AStA info. Zum Entwurf des Bremer Hochschulgesetzes. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P-Nr. 1122.
[19] Marxistischer Studentenbund Spartakus (06.1973): Bremer Blätter. Zeitung des Marxistischen Studentenbundes (MSB) Spartakus. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P-Nr. 2240.
[20] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (11.1976): Drei Fragen zum Streik. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Sinatur: 7/F-Nr. 67.
[21] Jungsozialisten, Hochschulgruppe Bremen (12.1976): Antrag zur studentischen Vollversammlung am 16.12.1976. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Sinatur: 7/F-Nr. 946.
[22] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (12.1976): Resolution für die VV am 16.12.1976. In: AStA-aktuell. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P-Nr. 5056.
[23] Allgemeiner Studierendenausschuss Universität Bremen (11.1976): Drei Fragen zum Streik. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Flugblätter und Flugschriften. Sinatur: 7/F-Nr. 67.
[24] Wehmeyer, Peter (1982): 10 Jahre Abbau der Mitbestimmung. In: Diskurs 7. Bremer Beiträge zu Wissenschaft und Gesellschaft, Thema: Zehn Jahre Universität Bremen. Keine Festschrift. Bremen: Universität Bremen, 124.
[25] Marxistischer Studentenbund Spartakus (06.1973): Bremer Blätter. Zeitung des Marxistischen Studentenbundes (MSB) Spartakus. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P-Nr. 2240.
[26] Resolution der Vollversammlung des Dienstleistungsbereichs vom 27.04.1972. In: Universitätszeitung Bremer Modell. Text verfügbar in: Universitätsarchiv Bremen. Periodika. Signatur: 7/P – Nr. 4113, S. 4.
[27] Barloschky, Katja (1982): 10 Jahre Studenten an der Universität Bremen. Angriff ist die beste Verteidigung! In: Diskurs 7. Bremer Beiträge zu Wissenschaft und Gesellschaft, Thema: Zehn Jahre Universität Bremen. Keine Festschrift. Bremen: Universität Bremen, S. 137.
[28] Gräfing, Birte (2011): Tradition Reform. Die Universität Bremen 1971 – 2001. Bremen: Donat Verlag, S. 66.
[29] Meier-Hüsing, Peter (2011): Universität Bremen. 40 Jahre in Bewegung. Bremen: Edition Temmen Verlag, S. 74 – 75.