Schule für alle – meint alle wirklich alle?

Eine Aussonderung von Schülerinnen und Schülern mit Förderbedarf verändert das Selbstkonzept negativ und hat Auswirkungen auf die Schulabschlüsse der Kinder. Trautmann und Wischer beschrieben die Folgen der Homogenisierung von Lerngruppen durch Selektion als negativ für die betroffenen Schülerinnen und Schüler, denn diese Maßnahmen reproduzieren soziale Ungleichheit (vgl. Trautmann & Wischer 2011:8).Profitieren von dieser Aussonderung tut… Schule für alle – meint alle wirklich alle? weiterlesen

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„Nicht ohne uns über uns“ – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention

Die rechtlichen Grundlagen für Inklusion in der Schule, im Beruf und im Studium sind in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgehalten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe fest. Sonderwelten wie Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind mit der UN-BRK nicht vereinbar (Arnade 2015:… „Nicht ohne uns über uns“ – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterlesen

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