In den Interviews im isekim-Projekt wurde auch von Diskriminierungsvorfällen in Schulen berichtet. Beispielsweise wurde eine Situation geschildert, in der einer Schülerin das Kopftuch heruntergerissen wurde. In einem anderen Vorfall wurde eine arabisch-muslimische Schülerin von einer Lehrkraft als Antisemitin bezeichnet. In solchen Fällen kann es helfen, wenn die Schule ein strukturiertes Diskriminierungsmanagement etabliert hat, z.B. einen Leitfaden oder offizielle Regeln zum Vorgehen, um den Betroffenen Sicherheit zu geben und die Vorfälle konsequent aufzuarbeiten (mehr zu einem strukturierten Beschwerdemanagement in diesem Blogbeitrag).
Oft gibt es auch Stellen, an die sich Eltern wenden können, wenn sie sich erst einmal beraten lassen wollen – z.B. migrantische Elternorganisationen, Diversity-Beauftragte, Anti-Diskriminierungsbüros und andere Beratungsstellen. Was Eltern dort erwarten können, zeigt ein kurzes Video am Beispiel Bremens.
Unter dem Video haben finden Sie einige Hinweise, wie Sie auch in Ihrer eigenen Region Beratung und Unterstützung finden können.
Es ist nicht immer einfach, in der eigenen Stadt vertrauliche Beratungs- und Beschwerdemöglichkeiten zu finden. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes hat Anlauf- und Beratungsstellen in den Bundesländern für den Bereich Schule in einer Broschüre zusammengestellt.
Erste Anlaufstellen können auch die Regionalstellen des Bundeselternnetzwerkes der Migrantenorganisationen für Bildung und Teilhabe (bbt) sein.
Die folgenden Länder haben eigene Landesantidiskriminierungsgesetze verabschiedet und Landesantidiskriminierungsstellen eingerichtet:
- Baden-Württemberg
- Berlin
- Brandenburg
- Rheinland-Pfalz
- Hessen
- Sachsen
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
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Die Länder Bremen, Mecklenburg-Vorpommern und Nordrhein-Westfalen arbeiten derzeit (1/2025) am Aufbau entsprechender Stellen.
Von Pia Grimpo und dem isekim Team