Genderperspektiven

Laut Artikel 3 Abs. 2 des deutschen Grundgesetzes sind Frauen und Männer gleichberechtigt. Dies spiegelt sich in vielen Teilen der Gesellschaft jedoch (noch) nicht wieder. Zum Beispiel zeigen Studien, dass die Notengebung in den Schulen von dem Geschlecht der Kinder beeinflusst wird. Denn trotz besserer Schulleistungsergebnisse der Mädchen in Mathematischen und Naturwissenschaftlichen Fächern sind sie hier dennoch weniger erfolgreich als Jungs (vgl. Kaiser 2006, S. 75ff).

Jeder Mensch wird täglich mit Werbung konfrontiert. Oft wird gezielt Werbung für Kinder gestaltet, um so das Kaufverhalten der Familien zu beeinflussen. Die Kinder werden zu Wirtschaftssubjekte bei denen es nur um Konsumgüter geht und nicht um pädagogische oder normative Werte. Denn bei den Konsumgütern werden Kinder häufig in eine bestimmte Rolle gedrängt. Ein kürzliches Beispiel für Geschlechterspezifische Werbung fällt mir der Lidl Prospekt zum Muttertag ein, in dem wurden speziell für die Frau unter anderem Staubsauger und Bügeleisen angeboten. Auch die neuen „Mädchen“-Überraschungseier gehören hier zu.

Eine mögliche Beobachtungsfrage wäre: Achten Lehrkräfte bei ihrer Unterrichtsgestaltung auf eine gendersensible Gestaltung? Besonders interessant finde ich, ob Lehrkräfte bei der Auswahl von Büchern und Arbeitsmaterialien sich der genderrelevanten Problematik bewusst sind und diese reflektiert beachten.

 

Literatur:

Kaiser, Astrid (2006): Gender im unterrichtlichen Alltag der Grundschule. In: Jösting, Sabine / Seemann, Malwine (Hrsg.): Gender und Schule. Bis-Verlag, Oldenburg. S. 75-96.