RV06 – Dr. Eileen Schwarzenberg – Meint Inklusion wirklich alle?

1.

Die für mich zentralen Aspekte aus der Vorlesung beginnen mit der semantischen Unterscheidung der Begriffe ‚Integration’ und ,Inklusion’. Für mich war bis zu diesem Zeitpunkt unklar, wie unterschiedlich die Bedeutung sein kann:  Während ersteres Kindern mit Behinderung sonderpäd. Unterstützung in Regelschulen bietet, gilt das Konzept der Inklusion als erweiterte Integration, da sie alle als gleichberechtigte Individuen, die von vornherein und unabhängig von persönlichen Merkmalen oder Voraussetzungen Teil des Ganzen sind, ansieht. Die Interaktion (Sonderbehandlung) und Organisation im Allgemeinen (Sonderschulen) kann folglich kontraproduktiv wirken und zu einer Exklusion führen. Spannend ist außerdem die Betrachtung der Einstufung sonderpäd. Förderbedarfs. Anhand acht Förderschwerpunkte (z.B. Lernen, Sehen, soziale Entwicklung) wird diagnostiziert, ob der oder die Schüler*in besondere Untersützung braucht. Dabei handelt es sich um eine administrative Vereinbarung die sowohl Berechtigungen im positiven als auch Entrechtungen im negativen Sinn auslösen können. Dieser Punkt ist äußerst kritisch zu beurteilen, da dieses standardisierte Verfahren in vielen Bundesländern den Besuch einer Sonderschule unvermeidbar machen. Als empirisches Ergebnis ist abschließend zu der ersten Aufgabe zu nennen, dass im Schuljahr 2016/17 bundesweit der sonderpädagogischem Förderbedarf  ,Lernen’ mit 36.5 %  am häufigsten diagnostiziert worden ist und die Frage nach einem gemeinsamen Schulbesuch weiterhin in den meisten Bundesländern umstritten bleibt.

2.

a)  Aus meiner Schulzeit kann ich berichten, dass es an unserem Gymnasium in Wuppertal eine jahrgangsübergreifende Klasse für Kinder/Jugendliche, die auf sonderpäd. Förderung (nach den acht Förderschwerpunkten) angewiesen waren, gab.  Diese Separation an einer Regelschule offenbart ein Verständnis von Integration, dass darauf beruht, die Gesellschaft bestehe aus einer relativ homogenen Mehrheitsgruppe und einer kleineren Außengruppe, die es in das bestehende System Schule einzugliedern gilt. Es handelt sich hierbei folglich nicht um die Position, es sei Aufgabe der Schule dafür zu sorgen, dass alle Schüler*innen mit ihren jeweiligen Fähigkeiten am Unterricht, in Verbindung mit der Flexibilisierung von Rahmenbedingungen, teilnehmen können. Die Vielfalt und Heterogenität der Gesellschaft wird nicht als grundlegend anerkannt, wie es im Sinne der Inklusion verlangt wird. Demzufolge würde ich dieses Konzept der sogenannten „Inkludierenden Exklusion“ zuordnen.

b)  Da ich noch keine Praxiserfahrungen an Schulen aus der Lehrerperspektive habe, kann ich auch diese Frage nur aus eigener Erfahrung als ehemalige Schülerin eines Gymnasiums beantworten. Wie bereits im Abschnitt 2. a) erläutert, gab es eine separate Klasse für Schüler*innen mit sonderpäd. Förderbedarf auf Grund von Einschränkungen im Bereich des Lernens, der emotionalen, geistigen und körperlichen Entwicklung. Insgesamt besuchten ca. 7 Kinder/Jugendliche diese jahrgangsübergreifende Klasse, die von zwei Sonderpädagoginnen geleitet worden ist. Ich kann mich noch gut daran erinnern, dass meine Mitschüler*innen teilweise neidisch waren, da sie mitbekommen hatten, dass in der Sonderklasse Kochkurse und ähnliches stattfanden, während wir Texte lesen und Analysen schreiben durften. Doch was wäre wenn wir alle in einer Klasse gewesen wären ? Viele Gegner eines inklusiven Konzeptes argumentieren, dass das Lerntempo gebremst und Mobbing ein größeres Thema werden würde. Außerdem sei die Ausstattung nicht geeignet, Leher*innen hätten bereits genug Stress und würden sowieso nicht über das Wissen von Sonderpädagogen verfügen, um mit der Situation angemessen umzugehen. Leistungsstarke Kinder bräuchten eine besondere Förderung, der in diesem Fall nicht gerecht werden könnte und wo sei der geschützte Raum für Kinder mit Behinderung?! All diese Einwände kann ich in gewisser Weise nachvollziehen und trotzdem ist es wichtig zu betonen, dass Bildung ein Menschenrecht ist und somit alle, wie es im Bremer Schulgesetz seit 2009 steht, „Schülerinnen und Schüler unabhängig von ihrer ethnischen Herkunft, ihrer Staatsbürgerschaft, Religion oder einer Beeinträchtigung in das gesellschaftliche Leben und die schulische Gemeinschaft beförder[t]” (§ 3, Art. 4) werden sollten.

c) In dem vorherigen Abschnitt habe ich bereits mögliche Einwände gegen inklusiven Unterricht aufgeführt, die gleichzeitig als Herausforderung auf den vier unterschiedlichen Ebenen (Unterricht, Professionalität, Institution, Bildungspolitik)  fungieren. Daher werde ich mich im folgenden auf die Chancen konzentrieren. Meiner Meinung nach werden Kinder mit Behinderung durch das Konzept der Inklusion mehr auf ihre eigene Selbständigkeit vorbereitet, ein Prozess, an dem die gesamte Klasse teilnimmt. Außerdem wird ein toleranter, respektvoller Umgang gefördert, was wiederum zur Prävention von Vorurteilen und Berührungsängsten beiträgt. Teilnahme und Sichtbarkeit ist generell ein wichtiger Aspekt, viel zu lange wurde die Position einer Zwei-Gruppen-Theorie (Mehrheitsgruppe vs. Außengruppe) vertreten, welches den Mensch als gleichberechtigtes Individuum missachtet. Das  Schulsystem ist unflexibel in Anbetracht der unterschiedlichen Begabungen und Voraussetzungen der Kinder, hier gilt es die Rahmenbedingungen zu verändern um erneut darauf aufmerksam zu machen, dass es sich bei Inklusion nicht nur um eine Idee, sondern um ein Menschenrecht handelt.

3.

Ich würde es interessant finden, wie Schüler*innen das Konzept eines inklusiven Unterrichts empfinden, da oftmals nur aus der Perspektive von Lehrkräften, Eltern, Schulleitung, Politikern usw. argumentiert wird.

Wie schätzen sie als aktive Teilnehmer*innen die Chancen ein ? Sehen sie ebenfalls Herausforderungen? Welche Beiträge können sie leisten um die Lehrkraft zu unterstützen? Welche Vorurteile herrschen momentan? Wie können Berührungsängste überwunden werden? usw.

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