RV 7

Durch den Ausschluss von Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf werden die betroffenen Personen schon vom Vornherein von einer gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, was für die betroffenen Personen einen negativen Einfluss auf ihre Selbstwahrnehmung und der Sensibilisierung mit ihrer Umwelt verursacht. Betroffene Personen können nur erschwert in die Gesellschaft integriert werden, da hier der Kontakt mit anderen …