RV 7

Durch den Ausschluss von Schülern und Schülerinnen mit Förderbedarf werden die betroffenen Personen schon vom Vornherein von einer gesellschaftlichen Teilhabe ausgeschlossen, was für die betroffenen Personen einen negativen Einfluss auf ihre Selbstwahrnehmung und der Sensibilisierung mit ihrer Umwelt verursacht. Betroffene Personen können nur erschwert in die Gesellschaft integriert werden, da hier der Kontakt mit anderen Menschen von vornherein ausgeschlossen wird. Dies schlägt sich auch in ihrer Sozialkompetenz und ihrer Fähigkeit/Bereitschaft zum Lernen und/oder Arbeiten aus.

Betroffene Familien müssten ihren Alltag durch die fehlende Integration umstrukturieren und hätten zudem weniger Möglichkeiten, andere Verbindlichkeiten adäquat zu klären, da ihnen die routinemäßigen Abläufe durch anstehende Betreuung ihrer betroffenen Familienangehörigen wegfallen können.

Der Förderschwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ bzw. Förderschwerpunkt Lernen beinhaltet Expressions-, Kommunikations- und Äußerungsarten. Dieser Punkt wirkt sich vertieft auf die soziale Teilhabe eines Menschen aus. Der „Förderschwerpunkt Lernen“ konzentriert sich auf die kognitiven Abäufe einer Person mit einem bestimmten zu lösenden Sachverhalt. Hier muss differenziert werden, dass betroffene Personen zwar länger brauchen, um dargelegte Sachverhalte und Kausalzusammenhänge zu verstehen, jedoch nicht zwangsweise unter einer geistigen Behinderung leiden muss. Diese betroffenen Personen mit Leiden einer Geistigen Behinderung können dem Förderschwerpunkt „Wahrnehmung und Entwicklung“ zugeordnet werden . Jedoch bedarf es beim Eruieren des individuellen Falles einer passenden Förderung bzw. Betreuung durch sonderpädagogisches Personal, um auf die gesonderten Förderschwerpunkt der betroffenen Person eingehen zu können.

Um der Vielfalt der Schülerinnen und Schüler gerecht zu werden, bedarf es einer breiten Spanne und Anpassung am Erwartungshorizont der Schüler und Schülerinnen. Hierbei könnten im Unterricht andere Aufgaben an die förderbedürftige Schülerschaft gestellt werden, die jedoch auf ein angemessenes kognitives Leistungsniveau angepasst werden müsste.

Durch Gruppenaktivitäten und weiteren Aufgaben, in denen die Schülerschaft miteinander interagieren muss, könnte die soziale Sensibilisierung der förderbedürftigen Schüler gestärkt werden, wobei hier auch die andere Seite der Schülerschaft im Umgang mit Menschen mit Förderungsschwerpunkten geschult werden kann.

Sonderschulen waren ein großer Schritt n Sachen Gleichberechtigung, da zum ersten Mal durch Einführung dieser Institutionsformen Schüler und Schülerinnen mit gesonderten Förderbedürfnissen einen Bildungszugang erhalten. In dem Umfeld werden diese adäquat gefördert und tragen aktiv zum Aufnahmeprozess der betroffenen Personen bei

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