- Bennen Sie bitte die für Sie zentralen theoretischen Aspekte aus der Vorlesung zum Themenfeld sonderpädagogischer Förderbedarf bzw. Behinderung sowie Inklusion und diskutieren diese kritisch vor dem Hintergrund der angeführten Diskussionslinien.
Dr. Eileen Schwarzenberger hat in der letzten Ringvorlesung drei verschiedene Arten der Inklusion an Bildungsstätten hervorgehoben: die „full inclusion“, den „two track“ und den „twin track approach“. Diese sind Handlungsmethoden der Inklusion, die in deutschen Schulen beobachtet werden können.
„Full inclusion“ wird als das Ziel angesehen, dass alle Schulen erreichen sollten. Auf diesem Weg wird versichert, dass SuS mit sonderpädagogischem Förderbedarf die selbe Art der Bildung bekommen, wie ihre Mitschüler ohne Behinderung. Hierbei sollen nämlich alle SuS mit egal welchem Förderbedarf am Regelunterricht teilhaben.
Bei dem „two track approach“ sollen die Erziehungsberechtigten die Möglichkeit haben zu wählen, ob ihr Kind eine Regel- oder eine Sonderschule besuchen soll. Hierbei stellt sich mir jedoch die Frage, wer wirklich beurteilen kann, was für den/die Schüler*in vorteilhafter wäre.
Der „twin track approach“ versucht beide Methoden zu verbinden, indem die SU mit Förderbedarf Regelschulen besuchen und dabei eine adäquate Betreuung haben. Wie ich später wiederholen werde, liegt jedoch genau hierbei oft das Problem. - Gleichen Sie bitte die theoretischen Erkenntnisse aus der Vorlesung mit Ihren praktischen Erfahrungen an Schulen/im Alltag ab.
Das Modell, das ich erlebt habe, unterscheidet zwischen behinderten Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf. Ich habe Kinder mit einer auffälligen Autismus-Spektrum-Störung kennengelernt, die leider keinen eigenen Förderschwerpunkt haben. Außerdem bin ich Kindern mit dem Förderschwerpunkt soziale emotionale Entwicklung begegnet, die nur zum Teil von einer Schulbegleitung unterstützt wurden. Die behinderten Kinder, die ich an Regelschulen angetroffen habe, wurden vorwiegend integrativ unterrichtet.
Laut der GEW besuchen erst ca. 40 % der Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf in Bremen eine Regelschule, was darauf hinweist, dass die Rahmenbedingungen längst nicht ausreichen, um weitere Eltern und Erziehungsberechtigte zu bewegen, diesen Weg für ihr Kind ruhigen Gewissens anzugehen. Es fehlen häufig personelle, sächliche und räumliche Vorraussetzungen, die allen Kindern ermöglichen würden, Regelschulen zu besuchen.
Grundsätzlich hatte ich den Eindruck, dass die Kollegien hinter dem Gedanken der Inklusion standen. Häufig gab es jedoch Diskussionen um die Zusammenarbeit der Beteiligten insgesamt. Wer hat welche Befugnisse und wie laufen Absprachen untereinander sinnvoll ab? (Zum Beispiel zwischen Lehrer*in, Förder-Lehrer*ìn, Eltern). Die Belastung der Lehrer/in wurden als zu hoch eingeschätzt, da zu wenige Sozialpädagog(inn)en und Assistenzen (eingestellt von freien Trägern) zur Verfügung stehen. Da die hohe Zahl der von Armut bedrohten und aus bildungsfernen Familien kommenden Kinder eine weitere Herausforderung darstellt, fühlen sich Lehrkräfte oft im Stich gelassen und unzufrieden, da sie hinter ihren eigenen Erwartungen an ihre Arbeit bleiben.
Ich stehe hinter dem Konzept der Inklusion, würde mir aber wünschen, dass bestimmte Rahmenbedingungen verbindlich gemacht würden, so dass alle an Inklusion Beteiligten sich der Aufgabe gewachsen fühlen. Politik, Wissenschaftler (Experten) und die Gesellschaft müssen die Entwicklung kritisch begleiten, damit die Schulen die Ressourcen erhalten, die sie benötigen. - Formulieren Sie eine Beobachtungaufgabe für zukünftige Praktika zur Frage der schulischen Inklusion von Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf.
Wie wird der Lernfortschritt dieser Schüler/innen dokumentiert? Wie sieht der Kontakt der Lehrkraft zu Eltern/Erziehungsberechtigten und zu außerschulischen Institutionen aus? Wie häufig kommt dieser zustande?