Looking at the Inclusive Education system in “Bremen”, in your opinion, what is done well, and what still needs to be improved?
Das Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen beinhaltet ein Recht auf Inklusion von Menschen mit Behinderungen, auch in der Schule. (Art. 24 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 UN-BRK, vgl. Kotzmann/Griffith/Morss 2022, 83) Bremen hat das Schulgesetz an diese Rechtslage angepasst (§3 Abs. 4 BremSchulG), aber nur eine Entwicklung hin zu einem inklusiven Schulsystem vorgeschrieben. Die Exklusionsquote im bremischen Schulsystem (Bremen und Bremerhaven) lag im Jahr 2020 bei <1%. (vgl. Idel/Korff 2022, 109) Jedoch mangelt es oftmals an qualifizierter Unterstützung, da Fachkräfte für eine zu geringe Zeit zur Unterstützung des Regelschulbetriebs herangezogen werden können. (vgl. Maaz et al. 2019, 159) Zudem ist keine Krankheitsvertretung eingeplant und die Stellenbesetzung durch fehlende Nachfrage erschwert, was häufig zu einer Ressourcenallokation weg von der sonderpädagogischen Förderung führt. (vgl. Maaz et al. 2019, 159) Auch müssen Schulen oft eigene Unterrichtsmaterialien entwickeln, was weiteres Personal bindet. (vgl Maaz et al. 2019, 151ff.)
Die formelle Inklusion in Bremer Schulen ist gelungen, wie die geringe Exklusionsquote zeigt. Grobe strukturelle Hürden sind somit genommen, die konkrete Umsetzung der inklusiven Bildung im Schulalltag scheint verbesserungswürdig, insbesondere hinsichtlich der Personalsituation.
From your view, how can the improvements you mentioned above be made? You can use examples from other parts of Germany or other countries that you think might also be useful within the “Bremen” context.
Als drängendster Schritt zur Verbesserung der Situation dürfte eine angemessen Versorgung mit qualifiziertem Personal erfolgen müssen. Wie beschrieben, zeigt sich eine Unterversorgung nicht nur im Unterricht selber, sondern auch in seiner Planung und Konzeption. Eine hinlängliche Personalstärke könnte nicht nur den Unterricht gewährleisten, sondern auch mehr Räume für Entwicklung und Anpassung der Schulen an bestehende und zukünftige Herausforderungen geben. Zur Umsetzung sind einige Maßnahmen denkbar, die im Bereich der frühkindlichen Entwicklung bereits eingesetzt werden (ausgenommen diejenigen, die auf spezifische Probleme dieses Arbeitsfeldes beruhen), wie beispielsweise die Bereitstellung von Dienstwohnungen bzw. Unterstützung bei der Wohnungssuche oder höhere Bezahlung sowie Maßnahmen zur Unterstützung bei der Einarbeitung. (vgl. Geiger 2019, 33)
Geiger, Kristina, Personalgewinnung. Personalentwicklung. Personalbindung. Eine bundesweite Befragung von Kindertageseinrichtungen. Weiterbildungsinitiative Frühpädagogische Fachkräfte, WiFF Studien, Band 32. München 2019
Idel, Till-Sebastian/Korff, Natascha, ‚Inklusive Interprofessionalität‘ als berufskulturelles Entwicklungsproblem.
Perspektiven von Lehrpersonen inklusiver Schulen im Bundesland Bremen. in: Serke, Björn/Streese, Bettina (Hg.): Wege der Kooperation im Kontext inklusiver Bildung. Bad Heilbrunn 2022, S. 108-117
Kotzmann, Jane/Griffith, Emily/Morss, John, The Right to Inclusive Education for Persons with Disabilities: A Comparative Analysis of State Progress. In: Quirico, Ottavio (Hg.) Inclusive Sustainability. Singapur 2022, 81-105
Maaz, Kai/Hasselhorn, Marcus/Idel, Till-Sebastian/Klieme, Eckhard/Lütje-Klose, Birgit/Stanat, Petra/Neumann, Marko/Bachsleitner, Anna/Lühe, Josefine/Schipolowski, Stefan (Hg.),Zweigliedrigkeit und Inklusion im empirischen Fokus. Ergebnisse der Evaluation der Bremer Schulreform. Münster, New York 2019
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