Die rechtlichen Grundlagen für Inklusion in der Schule, im Beruf und im Studium sind in der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) festgehalten. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen legt ein uneingeschränktes Recht auf Teilhabe fest. Sonderwelten wie Förderschulen und Werkstätten für Menschen mit Behinderungen sind mit der UN-BRK nicht vereinbar (Arnade 2015:… „Nicht ohne uns über uns“ – Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention weiterlesen