JA Den Beutelsbacher Konsens als „Neutralitätsgebot“ zu deuten, ist eine Fehlinterpretation. Der in den 70er Jahren verfasste Konsens beinhaltet drei Elemente: Überwältigungsverbot (keine Indoktrination), Kontroversitätsgebot und die Befähigung der Schüler, in politischen Situationen ihre eigenen Interessen zu analysieren (Wehling 1977: 179f.). In Bezug auf das Überwältigungsverbot gehen viele Lehrkräfte davon aus, sie müssten eine neutrale… Darf ich als Lehrkraft meine Meinung sagen? weiterlesen