Das Menschenrecht auf Inklusion und seine Hintergründe

Filed under: Allgemein — Kristina at 2:29 p.m. on Donnerstag, April 27, 2023  Tagged

Das Menschenrecht auf Inklusion und seine Hintergründe

 

  1. Welche Bedeutung haben Modelle von Behinderung sowohl für behinderte Menschen

und ihre Teilhabemöglichkeiten allgemein als auch im Kontext Schule?

 

Primär stellen Modellbildungen bestimmte Aspekte eines Untersuchungsgegenstandes komplexitätsreduzierend dar. Somit tritt hier die Problematik auf, dass sie sehr stark abstrahiert und generalisiert sein können, wodurch wichtige Komponenten der Realität wegfallen. (Waldschmidt, 2020, S.57). Die Theorie dagegen ist um einiges komplexer (Waldschmidt, 2020, S.58).

 

In Bezug auf das Thema Behinderung treffen wir auf zwei Modelle: das medizinische (individuelle) und das soziale Modell.

 

Das medizinische (individuelle) Modell gilt als traditionelles Bild von Behinderung und ist in vielen Bereichen der Gesellschaft und Wissenschaft noch gegenwärtig so anzutreffen (Köbsell, 2023, Folie 21). Basierend auf einen klinischen Blick, beschreibt dieses Modell die Behinderung eines Individuums. Der Fokus liegt dabei auf der Reduzierung oder Richtigstellung dieser Behinderung (Kastl, 2010, S.47). Das ‚Behindertsein‘ gilt also eher als tragisches Schicksal oder auch persönliches Unglück, welches professioneller Unterstützung bedarf. Definiert und kategorisiert werden diese Menschen über ihre vermeintliche Nicht-Normalität. Das Modell war bis in die 1980er dominant und erzeugte eher Mitleid, als dass es in Anbetracht der Menschenrechte etwas veränderte (Köbsell, 2023, Folie 21).

Auf der anderen Seite haben wir das soziale Modell.

Nach Michael Oliver hat Behinderung ausschließlich mit den Konsequenzen sozialer Unterdrückung zu tun und eher weniger mit einer objektiven Schädigung einer anatomischen Struktur („impairment“). Im Gegensatz zum „impairment“, umfasst der Begriff „disability“ eine bestimmte Aktivitätseinschränkung und die damit einhergehende Benachteiligung in der Gesellschaft (Kastl, 2010, S.48).

Folgendes Zitat macht den Unterschied beider Modelle deutlich:

»Disabled by society and not by our bodies!« (Kastl,2010,S.48). Dem sozialen Modell zufolge sind Menschen nicht aufgrund einer individuellen Beeinträchtigung behindert, sondern durch die Art und Weise, wie das tägliche Leben von der Gesellschaft organisiert wird. Hieraus lassen sich politische Forderungen, wie die rechtliche Gleichstellung aller Bürger*innen, ableiten (Köbsell, 2023, Folie 26). Es ist es kein individuelles Problem, sondern eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Im Großen und Ganzen fordert das soziale Modell eine inklusive Gesellschaft, darunter fallen auch inklusive Schulsysteme (Kastl, 2010, S.48).

 

  1. Was entgegnen Sie, wenn im Kollegium jemand behauptet, inklusive Beschulung könne ihr/ihm keine_r vorschreiben?

 

Mit der Ratifizierung der UN-BRK haben sich 177 Staaten einschließlich Deutschlands, gemäß Artikel 24, dazu verpflichtet inklusive Bildungssysteme sicherzustellen (Biermann, 2019). Somit gilt ein gleiches Recht auf Bildung für alle (Köbsell 2023, Folie 43). Die Vereinbarungen sollen zum Ziel haben, einen Bildungswandel anzuleiten (Biermann, 2019). Wenn im Kollegium behauptet wird, inklusive Beschulung könne ihm keiner vorschreiben würde ich auf die UN-BRK, sowohl als auch auf das Bremer Schulgesetz aufmerksam machen. Das Bremer Schulgesetz hat den Auftrag sich zu einer inklusiven Schule zu entwickeln. Unabhängig von einer Beeinträchtigung (uvm.) soll die Gemeinschaft gefördert und die Ausgrenzung einzelner vermieden werden, laut §3 (4) (Köbsell 2023, Folie 45).

 

  1. Welche Ausgrenzungsmechanismen lassen sich am Beispiel Nehad Mihailovic aufzeigen? Wer hätte anders Handeln müssen, um ihm und seinem Recht auf Bildung gerecht zu werden und was hat sein Fall mit Inklusion zu tun?

 

Im Fall von Nehad Mihailovic haben wir es mit einer Verflechtung von Diskriminierung und Rassismus zu tun. Als der Junge eingeschult wurde, konnte er kein Deutsch. Somit hat er die Fragen des IQ-Tests nicht richtig verstanden. Aufgrund seines niedrigen Ergebnisses wurde er auf eine geistig-behinderte Schule geschickt. Mitgliedsorganisationen des Paritätischen, vor allem Migrantenselbstorganisationen berichten über identische Fälle. Das Land NRW hat im Fall von Mihailovic die Amtspflicht verletzt, weil die Schule sein Förderbedarf nicht regelmäßig überprüft hat (Karstens, 2019). Schon beim IQ-Test hätte man einiges verhindern können. Offensichtlich fehlte ihm das Verständnis für die dort angegebenen Fragen. Spätestens der Schule, den Pädagogen*innen müsste aufgefallen sein, dass er sich anders entwickelte. Zu dem er im Alter von 12 Jahren von sich aus den Wunsch nach einem Schulwechsel geäußert hat (Karstens, 2019). Die Lehrer*innen hätten mehr auf seine Bedürfnisse und die Ausgangssituation in Bezug auf Sprachschwierigkeiten eingehen müssen.

 

 

 

 

 

 

 

 

Quellenangabe im Text

Biermann, Julia (2019): Sonderpädagogisierung der Inklusion, https://www.bpb.de/shop/zeitschriften/apuz/284892/sonderpaedagogisierung-der-inklusion/. Abgerufen am: 27.04.2023.

Karstens, Claudia (April 2019): Sonder-/Förderschulbesuch aufgrund mangelnder deutscher Sprachkenntnisse und das Recht auf Bildung, https://www.der-paritaetische.de/alle-meldungen/sonder-foerderschulbesuch-aufgrund-mangelnder-deutscher-sprachkenntnisse-und-das-recht-auf-bildung/. Abgerufen am: 27.04.2023.

Kastl, Jörg (2010): Einführung in die Soziologie der Behinderung. 1. Auflage, Wiesbaden: VS Verlag für Sozialwissenschaften. S.47-48.

Köbsell, Swantje (April 2023): Das Menschenrecht auf Inklusion und seine Hintergründe [Vorlesung Präsentation]. Folien 21,26, 34, 43, 45.

Waldschmidt,Anne (2020): Jenseits der Modelle, in: Brehme, David; Fuchs, Petra; Köbsell, Swantje; Wesselmann, Carla (Hg.): Disability Studies im deutschsprachigen Raum. Zwischen Emanzipation und Vereinnahmung, Beltz, S. 57-58.

 
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