Am 29.05.2018 hat Prof. Dr. Frank J. Müller in der 8.Ringvorlesung verdeutlicht, dass Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf keine Auswahl benötigen. Sondern spezifische Ideale die in sämtlicher Art, die Schüler und Schülerinnen an einer Sonderschule nicht vertreten können. Deshalb ist es bedeutend dass diese betroffenen Schüler und Schülerinnen den Unterricht in den Regelschulen besuchen.

Lehrer und Lehrerinnen betrachten hingegen ziemlich unsicher, in was für einer Form sich der Nachteil eines Schülers bzw. einer Schülerin artikuliert die mit „Förderschwerpunkt Lernen“ oder „Förderschwerpunkt Wahrnehmung und Entwicklung“ angesprochen ist. Diagnosen machen fest welche Spannweite der Schüler bzw. die Schülerin ein Privileg auf Vorrat hat wodurch sie keine Bedeutsamkeit haben über die das wahrhaftige Verhältnis.

Aus diesem Grund sollten sich Lehrer und Lehrerinnen ausreichend aufklären da dies für sie bedeutsam ist. Beispielsweise kann dies durch ein Elterngespräch, die Schülerakte, Gespräche mit bisherigen LehrerInnen oder ErzieherInnen oder Sonderpädagogischem Fachpersonal erfolgen.

In Bezug auf den Unterricht würden spezifische Angepasstheiten auf dem didaktischen Level dazu bringen, dass auch Kinder mit Sonderpädagogischen Förderbedarf in der Lage sind am Unterricht teilzunehmen.

Ein geeignetes Beispiel wäre Kennzeichen die Arbeitsaufgaben auf einem leichteren Niveau repräsentieren wodurch die Schüler und Schülerinnen nachvollziehen was ihre Aufgabe ist.

Ein weiteres Beispiel wurde von Prof. Dr. Frank J. Müller erwähnt bezüglich des Deutschunterrichts. Dort wurde die Lektüre „Pünktchen und Anton“ gelesen wobei die beeinträchtigten Schüler und Schülerinnen die Chance hatten mithilfe eines Lernstiftes, in die Lektüre auch näher zu kommen.