Die Umsetzung inklusiver Strukturen im deutschen Schulsystem begründet sich durch Artikel 24 der UN-Behindertenrechtskonvention von 2006, in welchem soziale Inklusion als ein menschliches Grundrecht festgelegt wird. Demnach sind die Vertragsstaaten dazu verpflichtet, das Recht auf Bildung für Menschen mit Behinderung ohne Diskriminierung und auf Grundlage der Chancengleichheit umzusetzen. Doch ist der Weg der Umsetzung dieses Rechts auf Bildung für Menschen mit Behinderung und somit inklusiver Strukturen im deutschen Schulsystem geprägt durch Hindernisse. Ein wesentlicher Aspekt zur Förderung inklusiver Strukturen ist der Abbau der Förder- und Sonderschulen. Gemäß einer Studie von 2010 belegt Deutschland europaweit den zweiten Platz in der Aussonderung von Menschen mit Behinderung. Dies zeigt, dass der Abbau von Förder- und Sonderschulen nur langsam umgesetzt wird. Mit diesem Abbau von sonderpädagogischen Einrichtungen geht ein weiteres Problem einher. Die Bildung von Gesamtschulen konfrontiert Lehrkräfte zunehmend mit der Heterogenität der Schüler. Daher müssen Lehrende mit inklusiven Strukturen vertraut gemacht werden und vor allem in inklusivem Unterricht geschult werden, um den Lerneffekt der Schüler zu optimieren und ihre soziale Zugehörigkeit zu fördern. In diesem Zusammenhang sehe ich die für mich persönlich wichtigste Aufgabe in meiner zukünftigen beruflichen Tätigkeit. Nämlich die individuelle Förderung von jedem einzelnen Schüler und die Begleitung auf seinem Lernweg. Um diese individuelle Betreuung umsetzen zu können, reicht eine Lehrkraft nicht aus. Zur Gewährleistung von inklusivem Unterricht sind mehrere Lehrkräfte von Nöten.
Inklusion in Schulen: eine ganz normale Herausforderung
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