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    Gessner et al. (2016) weisen auf die Gefahr hin, den Beutelsbacher Konsens fälschlicherweise als ‚Neutralitätsgebot‘ zu verstehen (Stichwort „Neutralität und politische Lethargie als Gefahr für politisches Leben“ auf Folie 13). Erläutern Sie, weshalb es sich hierbei um eine Fehlinterpretation handelt. Die Interpretation des Beutelsbacher Konsens als vermeintliches Neutralitätsgebot läuft einem grundlegenden Prinzip der politischen Bildung…