Die Deutsche Gesellschaft für Lesen und Schreiben (DGLS) formulierte im Jahre 2000 ihre zehn Rechte der Kinder auf Lesen und Schreiben. (Vgl. http://www.dgls.de/die-dgls/zehn-rechte-der-kinder.html). Hierbei seien drei dieser Regeln im Kontext der Frage, wie ein gemeinsamer inklusiver Deutschunterricht gestaltet werden kann, um allen Kindern einen lernfördernden Zugang zu Sprache zu ermöglichen, besonders hervorzuheben. An erster Stelle sollten Kinder ein Recht haben auf Lehrkräfte, die ihre Lese- und Schreibfähigkeit erfassen und beurteilen können und ihre Stärken und Schwächen respektiert werden. Weiterhin sticht das Recht der Kinder hervor, die Schwierigkeiten beim Lesen und Schreiben haben, auf zusätzlichen, fördernden Unterricht durch besonders qualifizierte Lehrkräfte zu bestehen. Ferner sollten Kinder auch ein Recht haben auf Lernorte, die ihnen optimale Lernmöglichkeiten bieten.
Nimmt man diese Aussagen als Leitlinien zur Fragestellung, würde dies ergo heißen, dass eine individuelle Förderung innerhalb der inklusiven Pädagogik stattfinden sollte und dies ergo auch für SchülerInnen mit begrenztem Zugang zur Schriftsprache gilt. Doch wie könnte diese Förderung konkret aussehen? Ein erster und wichtiger Schritt wäre für die Schulendie nötigen Ressourcen zur Verfügung stellen. Dies könnte zum einen bedeuten den Lehrkräften sonderpädagogische Unterstützung bei Seite zustellen oder die Gestaltung des Unterrichts durch entsprechende inklusive Hilfsmittel aufzubessern. Zur Gestaltung der gemeinsamen Lernwelt einer Klasse und zur Steigerung der Gruppenidentität wäre für die Lehrkraft die Möglichkeit gegeben die Homogenität der Gruppe hervorzuheben. Dies könnte z B. durch eine von den SchülerInnen gestaltbare Wandzeitung geschehen, die durch mündliche Beiträge der SchülerInnen von der Lehrkraft und leistungsstärken SchülerInnen in die Textform an die Wand übertragen werden. Die Umsetzung sollte natürlich zusätzlich mit entsprechenden individuellen auf die heterogenen Ansprüche der Klasse abgestimmten zeitlichen Rahmenbedingungen geschehen und den SchülerInnen ausreichend Möglichkeiten zum kooperativen Austausch gegeben werden.
Für welche Unterrichtspraxis die Lehrkraft sich auch immer entscheidet, wichtig sollte sein die Leitidee menschenrechtsbasierter inklusiver Pädagogik als tragenden Gedanken mit sich zu führen. Diese bildet im Kern einen Kreislauf von „participation“ und „achievement“ ab, der allen SchülerInnen das Lernen als Herausforderung in sozialer Eingebundenheit ermöglichen soll und somit das Spannungsfeld von Gemeinsamkeit und Individualisierung als Ziel hat.