Durch die im Jahre 2008 in Kraft getretene und auch von Deutschland ratifizierte UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK), dringt das Thema der Inklusion immer mehr in den öffentlichen Diskurs. Die UN-BRK garantiert allen Eltern die Wahl zwischen einer Sonder- und Regelschule. Zuletzt bekam die Diskussion in einer Sendung bei Günther Jauch weiter medialen Aufschwung durch den mittlerweile deutschlandweit-bekannten Fall des am Downsyndrom leidenden „Henri“, dessen Mutter versuchte ihn auf ein Gymnasium einzuschulen, dieses jedoch die Aufnahme ablehnte. (Vgl. DIE ZEIT, N°22, S. 35)
Der Fall ist exemplarisch, wenn es darum geht sich kritisch mit dem Thema der Inklusion auseinander zu setzen. Gerne werden die Argumente beider Seiten recht plakativ vorgetragen. Die BefürworterInnen übersehen dabei gerne, dass die Voraussetzungen für die inkl. Praxis nicht gegeben sind; sei es die fehlende Kompetenz der Lehrkörper, wenn es um die Erfahrung der Zuschreibung oder dem Umgang von Förderbedarf geht, oder dass der Förderbedarf nicht mehr zur Einschulung sonder erst an der Schule von den LeherInnen erkannt werden soll ohne dabei für entsprechende Fortbildungsmaßnahmen für letztere vorzusehen. Weiterhin müssen Schulen auch die nötigen Ressourcen zur Verfügung gestellt werden, d. h. sonderpädagogische Unterstützung, mit dem Ziel LehrerInnen sowie die SchülerInnen die Herausforderung, die an inklusiven Unterricht gestellt werden auch als Bereicherung empfinden zu lassen. Ein weiterer Punkt der als Voraussetzung gerne übersehen wird, ist, dass Barrierefreiheit in der schulischen Einrichtung selbst noch nicht gegeben ist.
Die aufgeführten Kritikpunkte machen deutlich, wie wichtig es innerhalb der Diskussion erscheint die Grundlagen, Kriterien und Voraussetzungen für Inklusion zu klären. Denn wird hierüber keine Klarheit erreicht, leiden alle an der Durchsetzung inklusiver Pädagogik Beteiligten (LehrerInnen, Eltern nicht-behinderten und behinderten SchülerInnen, Entscheidungsträger, Behörden), die das eigentliche Ziel die Differenzierung als Bereicherung empfinden sollten. Somit wird Inklusion kontrakariert und könnte den Weg zurück zur „inkludierenden Exklusion“ ebnen.