RV06 – Meint Inklusion wirklich alle?

  1. Der für die Vorlesung zentrale Begriff der Inklusion meint in seinem Anspruch nach, dass alle Kinder mit einer Behinderung, sowie alle Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ebenso Regelschulen besuchen. Lediglich der Besuch einer Regelschule oder die gleichen Aufgaben zu bekommen, wie die anderen Schüler, bewirkt keine Inklusion. Ganz im Gegenteil. Es besteht eher die Gefahr einer „inkludierenden Exklusion“. Während sie im Unterricht zum Beispiel dabei sind und es nach Außen hin so scheint, als seien sie Teil eines inkludierenden Unterrichts, erfolgt jedoch bei näherer Betrachtung durch zum Beispiel Sonderlehrpläne, Sonderbehandlungen und gruppenbezogene Ressourcenzuweisungen die Exklusion nach Innen.

2. a) Erfahrungen aus meiner Oberschulzeit zeigen, dass es sich bei der „inkludierenden Exklusion“ nicht nur lediglich um einen theoretischen Aspekt handelt, sondern dieser in den meisten Fällen die Realität wiederspiegelt. So gab es an meiner damaligen Oberschule Jahrelang ein zur Schule gehörendes, aber abgetrenntes Gebäude, in denen nur Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen unterrichtet wurden. Als dies im Rahmen der Schulreform geändert wurde, änderte sich für die Schüler und Schülerinnen meiner Meinung nach auch nicht viel. Das extra für ihren Unterricht gedachte Gebäude wurde zwar nun für alle Klassen verwendet. Aber an der Exklusion änderte sich meiner Meinung nach nicht viel. So wurden zum Beispiel in meiner Klasse die Kinder mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen ab und zu in ein Nebenraum geschickt, um dort extra für sie konzipierte Aufgaben zu bearbeiten und sie erhielten von den Lehrkräften Sonderbehandlungen.

b) Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass jedes Kind das Recht auf (kompetente) Bildung hat. Ich bin der Meinung, dass durch zum Beispiel mehrgliedrige Schulsysteme vor allem Schüler und Schülerinnen mit sonderpädagogischem Förderbedarf ausgeschlossen werden, ihnen Möglichkeiten und das elementare Recht auf Bildung so verweigert wird, da sie oftmals aufgrund ihrer Schule abgestempelt werden. Gleichzeitig stellt die Inklusion von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Gymnasien aus meiner Sicht für beide Seiten eine Herausforderung dar. Nicht nur für die Lehrkräfte bedeutet dies einen großen Aufwand, da sie immer im Spannungsverhältnis zwischen einem Schüler oder einer Schülerin Aufmerksamkeit zu geben, um Leistungserbringung zu ermöglichen und zwischen einer Tendenz zur Sonderbehandlung zu stehen.

c) Meiner Meinung nach bestehen die größten Chancen der schulischen Inklusion darin, allen Kindern, egal ob geistig oder körperlich behindert oder nicht, das Menschenrecht auf Bildung zu ermöglichen und sie nicht aus dem Bildungsangebot zu verdrängen. Ausgrenzungen, Separationen und Vernachlässigung jener könnte entgegengearbeitet werden. Alle Schüler und Schülerinnen würden miteinander in Kontakt treten können und nicht abgeschottet sein. Die Idee beziehungsweise der Weg hin bis zur tatsächlichen Inklusion ist ein sehr langer, da sich dies, auf das Beispiel Bremen bezogen, nur schleppend hinzieht. Beispielsweise bedeutet für Schüler und Schülerinnen mit besonderen pädagogischen Bedürfnissen der Besuch einer Regelschule nicht, dass sie tatsächlich inkludiert sind. Oftmals werden sie dennoch kategorisiert und erhalten spezielle gruppenbezogene Aufgaben. Für die Lehrkräfte bedeutet die Inklusion auch zudem erhöhten Aufwand.

3. Eine mögliche Beobachtungsaufgabe könnte lauten: Wie entwickeln sich Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf im gemeinsamen Unterricht?

 

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