Meint Inklusion wirklich alle?!“
In der Vorlesung vom 22.05 mit dem Titel: „Meint Inklusion wirklich alle?!“ von Dr. Eileen Schwarzenberg ging es um die Umsetzung von Inklusion in der Schule. Dabei ist zunächst auf eine Unterscheidung zwischen „Beeinträchtigung“ und „Behinderung“ getroffen. Beeinträchtigung wurde als „die funktionale Einschränkung einer Person aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Schädigung“, dagegen ist die Behinderung als der „Verlust oder die Beschränkung von Möglichkeiten am Leben teilzunehmen aufgrund räumlicher oder sozialer Barrieren“. Demnach gliche das Konzept der Beeinträchtigung dem medizinischen Modell von Behinderung, während das vorgestellte Konzept von Behinderung vor allem das soziale Modell von Behinderung beleuchte. Ein Mensch mit Lernschwierigkeiten sei somit zunächst nicht gleich behindert, sondern beeinträchtigt. Behindert würde die Person erst, wenn sie auf eine spezielle Förderschule verwiesen würde oder auf andere Weise gesondert behandelt würde.
Im Falle einer sonderpädagogischer Förderbedarf sollte die betroffene Person nicht gleich als behindert abgestempelt werden. Die betroffene Personen sollten gleichermaßen Zugang zur Schule haben wie Menschen ohne Förderbedarf, anstatt gesondert behandelt zu werden. Schließlich dürften sie wegen ihrer Beeinträchtigung nicht eindimensional betrachtet werden. Auch sie bringen ein Potential mit und es ist das Ziel der Inklusiven Pädagogik, Wege zu finden, diese Potentiale gleichermaßen zu fördern.
Es herrscht jedoch keine Einigkeit, wie diese Inklusion geschehen soll. Neben der Vorstellung einer vollständigen Inklusion gibt es auch das Modell einer gesonderten Förderung. Die volle Inklusion sieht einen grundlegenden Wandel des bisherigen Schulsystems vor, mit dem Ziel, Kinder mit und ohne Beeinträchtigung gemeinsam zu unterrichten. Neben einem grundsätzlichen Wandel erfordert die Umsetzung außerdem ausreichend Ressourcen im Sinne von Fachpersonal, kleineren Klassen, geeigneten Räumlichkeiten etc., die oft fehlen.
Als „Übergangsmodell“ soll im Rahmen der Integration zusätzliches Augenmerk auf diejenigen SuS gelegt werden, die einen Förderbedarf haben. Das soll ihnen ermöglichen, gemeinsam mit SuS ohne Förderbedarf zu lernen, ohne sich dabei ausgegrenzt zu fühlen. Dazu ist eine zusätzliche Fachkraft erforderlich, die sich um die SuS mit Förderbedarf kümmert. An solchen Fachkräften mangelt es aber auch noch.
Aus meiner Sicht sind die Grenzen zwischen den Modellen von Behinderung in der Realität relativ fließend. Ich glaube, dass es durchaus eine Tendenz gibt, Menschen mit Behinderung in allen möglichen Bereichen barrierefrei mit aufzunehmen und ihnen keine Hürden aufzulegen. Andererseits denke ich gibt mancherorts doch noch eine grundsätzliche Barriere zwischen Menschen mit und ohne Behinderung, die es noch abzuschaffen gilt.
Meiner Erfahrung nach gibt es in Bremen noch einige Schulen, die keine barrierefreie Fortbewegung ermöglichen wollen. So ist das Treppenhaus stets das zentrale Verbindungsstück zwischen den Klassenräumen. Oft sind auch keine Fahrstühle in den Schulen vorhanden,Rampen am Eingang sind auch noch keine Selbstverständlichkeit.
Abgesehen davon scheint es grundsätzlich überall erheblichen Mangel an ausgebildetem Fachpersonal zu geben. Das hat einerseits zur Konsequenz, dass die Schulklassen zu groß ausfallen (bis zu 30 SuS pro Klasse), wodurch eine individualisiertere Zuwendung vom Lehrer zum einzelnen Schüler oder Schülerin ausgeschlossen ist. Andererseits fehlt es darüber hinaus an sonderpädagogischem Fachpersonal, wodurch eine Doppelbesetzung, wie sie in Förderklassen eigentlich vorgesehen ist, auch nicht zu Stande kommen kann.
Eine Beobachtungsaufgabe, die meiner Meinung nach interessant wäre, wäre zu schauen, wie die Lehrkräfte auf SuS mit einer Behinderung reagieren bzw. wie sie mit diesen SuS umgehen. Um daraus ableiten zu können wie viel bedarf bei der Weiterbildung der Lehrkräfte besteh, denn diese sind fundamental für die Inklusionsklassen.