Das Menschenrecht auf Inklusion und seine Hintergründe RV03

  1. Welche Bedeutung haben Modelle von Behinderung sowohl für behinderte Menschen und ihre Teilhabemöglichkeiten allgemein als auch im Kontext Schule?

Modelle von Behinderungen bilden den Hintergrund für Definitionen und kausale Zusammenhänge im Kontext von Behinderung. Diese können Vorurteile und Diskriminierung begründen, legen fest, welche akademischen Disziplinen sich mit dem Thema beschäftigen, sind handlungsleitend für Versorgung/ Behindertenpolitik/ Teilhabemöglichkeiten und haben des weiteren Auswirkung auf das Selbstwertgefühl behinderter Menschen. Die Modelle unterscheiden sich in zwei. Beim medizinischen/ individuellen Modell wird die Behinderung als „Schicksal“ definiert und diese müsste medizinisch geheilt werden. Menschen mit Beeinträchtigung gelten als Emphänger von Mitleid und Almosen. Dagegen umfasst das soziale Modell eine Trennung von individueller (Beeinträchtigung) und gesellschaftlicher Ebene (Behinderung). Die Gesellschaft muss sich verändern und anpassen, zum Beispiel durch Bauen von einer Rampe oder einem Fahrstuhl. Die Behinderung wird vom individuellen Problem zu einer gesamtgesellschaftlichen Aufgabe (vgl. Prof. Dr. Swantje Köbsell, RV03, Folien: 19 – 26). Es hersschen institutionelle Barrieren beim Zugang zur Bildung. Zu dem sind diese Aspekte in den Schulen unübersehbar. Die Frage wäre, ist es im Vorteil eines beeinträchtigten Kindes mit „gesunden“ Kindern in einer Klasse zur gehen und gleich behandelt zu werden. Wäre denn eine positive Entwicklung nur dann möglich? Laut Hirschmann: Sie ist zumindest wahrscheinlicher. […]. Aber im Detail gibt es offene Fragen.“ (Aguayo-Krauthausen, Raul & Blanck, Jonna Milena & Hirschmann, Inge (2015)). Menschen mit Behinderung sind gleichberechtigt mit anderen in der Gemeinschaft, in der sie leben, Zugang zu einem integrativen [inklusiven], hochwertigen und unentgeltlichen Unterricht an Grundschulen und weiterführenden Schulen haben (UN-BRK, Artikel 24 (2023)).

 

  1. Was entgegnen Sie, wenn im Kollegium jemand behauptet, inklusive Beschulung könne ihr/ihm keine_r vorschreiben?

In dem Fall handelt es sich um Menschenrechtsverhandlungen. Er/ sie müsste die Situation berücksichtigen. Menschen mit Behinderungen innerhalb des allgemeinen Bildungssystems müssen die notwendige Unterstützung geleistet werden, um ihre erfolgreiche Bildung zu erleichtern. (UN-BRK, Artikel 24 (2023)).

 

  1. Welche Ausgrenzungsmechanismen lassen sich am Beispiel Nehad Mihailovic aufzeigen? Wer hätte anders Handeln müssen, um ihm und seinem Recht auf Bildung gerecht zu werden und was hat sein Fall mit Inklusion zu tun?

Ein Kind, welches die Landessprache nicht beherrscht und aufgrund dessen als „minderbegabt“ getestet wird, dazu in die Förderschule für Geistigbehindert zugewiesen wird. Ein großes Problem liegt darin, dass keine weiteren Überprüfungen bei der Erstbegutachtung und beim Umzug nach NRW stattfinden. (Vgl. Prof. Dr. Swantje Köbsell, RV03, Folie 49). Ergänzend dazu sollte man, bevor man Nehad Mihailovic „kategorisiert“, die Möglichkeit aushändigen Deutsch lernen zu dürfen. Dies kam in dem Fall garnicht in Frage. Hierbei handelt es sich klar um eine kommunikative Barriere – die ebenfalls zu den institutionellen Barrieren führen. Das Bildungssystem hat gegen das Grundgesetzt verstoßen und man kann dieses Geschehen als Rassismus und Ableismus bezeichnen.

 

Literaturverzeichnis:

 

 


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Eine Antwort zu „Das Menschenrecht auf Inklusion und seine Hintergründe RV03“

  1. Avatar von Viktoria
    Viktoria

    Die Modelle von Behinderung verankern die Bedeutung von Behinderten in der Gesellschaft und üben somit Einfluss auf das Selbstwertgefühl. Außerdem bilden sie Raum für Handlungsorientierung aber auch Vorurteile. Wie bereits in dem Beitrag erläutert, differenziert man zwischen dem medizinischen und dem sozialen Modell. Hierbei sollte man eventuell noch den Fortschritt der Medizin aufgreifen, um sich nicht von der Benennung des „medizinischen Modells“ verwirren zu lassen. Durch Entwicklungen der Medizin und dessen Techniken ist es möglich für Leute mit Behinderung, ein möglichst selbständiges Leben zu führen. Sozusagen wird auch im Spektrum der Mediziner das soziale Modell aufgenommen und als Leitfaden genutzt.

    In der zweiten Aufgabe wird der 24. Artikel der UN-Konvention aufgelistet, um die Behauptung als falsch darzulegen. Dies ist nur eine von vielen Festschreibungen die Inklusion als Grundrecht voraussetzt. Beispielsweise ist auch in unserem Grundgesetz ein Artikel der Inklusion gewidmet, so heißt es in Artikel 3 des GG „Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden“. Somit handelt es sich, wie bereits richtig angenommen, um eine Rechtswidrigkeit.

    Das Beispiel Nehad Mihailovic zeigt wie fehlende Sprachkenntnisse als eine Behinderung dargestellt werden. Hier wird die durch den Migrationshintergrund entstandene Hürde als medizinisches Defizit diagnostiziert. Sowohl Lehrern als auch anderen Zuständigen hätte auffallen müssen, dass die Sprache das Problem ist und nicht eine Behinderung vorliegt. Nehad Mihailovic wurde durch fehlender Überprüfung in eine Schublade gesteckt, welche Hürden aufweist die schwer bis gar nicht überwunden werden können. Wie bereits in dem Blog beschrieben hätte man dem Schüler die Möglichkeit bieten sollen einen Sprachkurs machen zu dürfen. Außerdem wäre die Barriere der fehlenden Sprachkenntnisse wohlmöglich auch aufgefallen, hätte man ihn nicht in eine Förderschule geschickt, sondern evtl. mit einer zusätzlichen Lehrkraft oder Betreuung unterstützt, welche die Barriere hätte auflösen können.

    Literaturverzeichnis:

    – RV03 // Prof. Dr. Swantje Köbsell: Das Menschenrecht auf Inklusion und seine Hintergründe
    – Grundgesetz Art. 3

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