Kategorien
Allgemein

Migration und die Reaktion von Schule (RV02)

1. Da jedes Bundesland der Kulturhoheit der 16 Bundesländer unterliegt, da es keine bundeseinheitliche Verwaltung des Bildungswesens gibt, kann das Bildungssystem nur nationale orientiert sein. Es gilt als eine Aufgabe des Staates für die Bildung in Deutschland, verankert im Grundgesetz, zu sorgen. Seid 2016 hat jedes geflüchtete Kind und Jugendlicher Anrecht auf schulische Bildung. Die allgemeinen drei Aufgaben des heutigen Bildungssystems sind:

  1. Die Persönlichkeitsbildung und kulturelle Integration
  2. Erforderliche Qualifikationen für Arbeits- und Berufswelt zu schaffen
  3. Soziale Positionen leistungs- und chancengerecht zu verteilen

Allein durch diese grundlegenden Punkte als Aufgaben des Bildungssystems, kann grundsätzlich eine nationale Orientierung abgeleitet werden. Es wird grundsätzlich davon ausgegangen, dass jeder Schüler*in ab einem gewissen Alter eingeschult wird und es kulturell und sprachlich die gleichen Ausgangsbedingungen aufweist. An den Schulen wird grundsätzlich der Unterricht in der nationalen Sprache ausgetragen, darüber hinaus gibt es alle Schulmaterialien meist nur in deutschsprachiger Ausführung. Im Grunde wurde auch an meiner Schule davon ausgegangen, dass Deutsch keine Fremdsprache sondernd eine nationale Sprache darstellt. Es wurden sozusagen Normen etabliert, die meines Erachtens den Ausgangsbedingung einer sozialen globalisierten Gesellschaft nicht in allen Punkten gerecht werden.

2. Mir ist durch die Lesung aufgefallen das es viele Vorurteile gegenüber Schüler*in mit Migrationshintergrund gibt die bereits unterbewusst getroffen werden. Wie das Urteilen darüber ob jemand einen Migrationshintergrund besitzt oder nicht. Dieses einteilen in eine Gruppe und urteilen über eine Gruppe kann auch zu institutioneller Diskriminierung führen. Dieses einordnen in Gruppierungen lässt Schubladendenken zu und prägt darüber hinaus das Toleranzverhalten der Schüler*in. Lehrinstanzen sollten sich also interkulturelle Kompetenzen aneignen, um sich bewusst differenziert Ausdrücken zu können und als Vorbild für Schüler*innen zu dienen.

Die Herausforderung der Lehrinstanz sei also, den Schülern mit Migrationshintergrund zu helfen, um Gerechtigkeit zu schaffen für alle Schüler. Sollte sie aber nicht einer hervorgehobenen oder benachteiligten Stellung zuweisen, welche sie von anderen Schülern unterscheidbar machen.

3. Die Lehrerin hat bestimmte Vorstellung von einer Kultur, speziell in dem Textbeispiel, der türkischen Kultur. Sie nimmt sogar eine Wertung vor und relativiert ihrer Meinung nach kulturellen Zügen aus der Türkei und bezieht sie auf die Schüler*innen mit Migrationshintergrund. Darüber hinaus verurteilt sie sogar diejenigen, welche dann nicht ihr ´türkisch geprägtes Gedankengut mit sich führen´, obwohl sie nicht mal weiß, dass einige von ihnen in Deutschland aufgewachsen sind. Die Lehrerin hat ein gewisses Gedankengut von der türkischen Kultur und ging davon aus, dass die Schüler*in mit evtl. türkischen Migrationshintergrund dieses auch vertreten würden.

´Doing Culture´ bedeutet, dass nur durch den Prozess des Praktizierens, Wiederholens und Weiterentwickelns einem Individuum einer Kultur zugeordnet werden könne. Jedoch kann man dies nicht verallgemeinern, da durch die soziale Globalisierung überall Kulturen verschmelzen und man dadurch nicht klar eine Kultur einem Land und gleichzeitig seiner Bevölkerung zuordnen kann.

In meiner Schulzeit habe ich keine prägenden Erfahrungen mit ´Doing Culture´ erlebt, da unsere Lehrer*innen sehr viel Wert darauf legten, egal ob eine Person einen Migrationshintergrund besaß oder nicht, alle Schüler gleich zu behandeln.

 

 

 

 

 

 

 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert