Schlagwort: Rv04

  • Darf ich als Lehrkraft meine Meinung sagen ?

    1.) Gessner et al. (2016) weisen auf die Gefahr hin, den Beutelsbacher Konsens fälschlicherweise als ‚Neutralitätsgebot‘ zu verstehen (Stichwort „Neutralität und politische Lethargie als Gefahr für politisches Leben“ auf Folie 13). Erläutern Sie, weshalb es sich hierbei um eine Fehlinterpretation handelt. Es sollte klargestellt werden, dass der Beutelsbacher Konsens nicht als „Neutralitätsgebot“ gesehen werden sollte.…