Darf ich als Lehrkraft meine Meinung sagen?

Frage 1: Gessner et al. (2016) weisen auf die Gefahr hin, den Beutelsbacher Konsens fälschlicherweise als ‚Neutralitätsgebot‘ zu verstehen (Stichwort „Neutralität und politische Lethargie als Gefahr für politisches Leben“ auf Folie 13). Erläutern Sie, weshalb es sich hierbei um eine Fehlinterpretation handelt.

Es handelt sich hierbei um eine Fehlinterpretation, denn „der Beutelsbacher Konsens“ sollte nicht als „Neutralitätsgebot“ betrachtet werden. Das „Neutralitätsgebot“ erfordert von Lehrern eine neutrale Haltung gegenüber politischen Themen und Diskussionen, aber „der Beutelsbacher Konsens“ erfordert keine Neutralität sondern Kontroversität. Der Konsens fördert sogar die Behandlung von kontroversen und politischen Themen, wichtig hierbei ist, dass Schüler*innen verschiedene Perspektiven betrachten und ihre eigene Meinung bilden können. Sie sollen das große Ganze betrachten und sich nicht nur auf eine Sicht beschränken. Außerdem besagt das „Überwältigungsgebot“, dass Lehrer*innen ihre Schüler*innen nicht zu einer Meinung drängen und ihre Fähigkeit zur unabhängigen Urteilsbildung zu beeinträchtigen dürfen. Das heißt, dass Lehrkräfte ihre eigene Meinung äußern dürfen, jedoch spielt die Herangehensweise eine sehr große Rolle (Wehling 1977, S. 179f.).

Frage 2: Arbeiten Sie die Bedeutung des Beutelsbacher Konsens für ein Thema heraus, das in einem von Ihnen studierten Unterrichtsfach verortet ist. Was gibt es bei der Durchführung einer Unterrichtseinheit zu diesem Thema unter Berücksichtigung des Beutelsbacher Konsens zu beachten?

Ich habe mich für das Fach Geographie entschieden und als Beispiel könnte man das Thema „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“ nehmen. Als erstes sollte den Schülern verschiedene Perspektiven zum Thema Umweltschutz präsentiert werden, wie zum Beispiel ein wissenschaftlicher, politischer als auch auch sozialer Standpunkt,  und sie ermutigen kritisch über die unterschiedliche Ansätze nachzudenken. Dabei sollte eine offene Diskussionsatmosphäre geschaffen werden und Zeit geboten werden, um Informationen zu recherchieren und eine eigene Schlussfolgerung zum Thema zu ziehen. Nachhaltigkeit und Umweltschutz sind globale Themen, deshalb sollten Lehrer*innen ihren Schülern*innen die Umweltprobleme in verschiedenen Regionen näherbringen, um ein globales Denken zu erregen.

Frage 3: Lesen Sie sich den taz-Artikel „Unterricht im Schützengraben“ durch. Erläutern Sie, warum es für den Unterricht wichtig ist, sich kritisch mit den verschiedenen Parteiprogrammen auseinanderzusetzen.

Im Artikel wird betont, dass es wichtig ist sich kritisch mit den Parteiprogrammen auseinanderzusetzen. Es ist deshalb so wichtig, weil nur so die Schüler*innen die Unterschiede zwischen den Parteien kennenlernen. Außerdem können sie das Verständnis für Entscheidungsprozesse entwickeln. Dazu gehört, dann automatisch auch die Förderung der politischen Bildung. Gerade in der Politik in Verbindung mit den „Sozialen Medien“ kommt es schnell zur Verbreitung von Falschinformationen und mit so einer Auseinandersetzung der Parteiprogrammen kann ein „Faktencheck“ ausgeführt werden, um zu schauen ob an diesen Aussagen etwas dran ist oder nicht. Es sollte nämlich nicht alles geglaubt werden und ein gewisses Misstrauen gegenüber der Medien, Politik und Wissenschaft vorhanden sein (Lanius 2021, S. 195-196).

 

Literaturverzeichnis:

Barasi, Dennis (2016): Rassismusbezogene Deutungsmuster am Beispiel der Diskussion zur Flüchtlingspolitik im universitären Raum. Bremen, Universität Bremen.

Wehling, Hans-Georg (1977): Konsens à la Beutelsbach? Nachlese zu einem Expertengespräch. In: Siegfried Schiele und Herbert Schneider (Hg.): Das Konsensproblem in der politischen Bildung. Stuttgart, S. 173-184.

Lanius, David (2021): Wie sollten Lehrende mit Fake News und Verschwörungstheorien im Unterricht umgehen? In: Johannes Drerup, Miguel Zulaica y Mugica und Douglas Yacek (Hg.): Dürfen Lehrer ihre Meinung sagen? Demokratische Bildung und die Kontroverse über Kontroversitätsgebote. Stuttgart: Kohlhammer, S. 188-208.


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