von Halima Mollou und Alisha M.B. Heinemann — Bild: © Universität Bremen
Im Kontext gesellschaftlicher Differenz- und Ungleichheitsverhältnisse sind Lehrende und Forschende immer wieder vor die Herausforderung gestellt, produktiv in den Status quo zu intervenieren, statt ihn zu reproduzieren oder gar weiter zu verstärken. Dazu brauchen sie eine sensibilisierte und reflexive Haltung und Wissen darüber, wie Diskriminierungen erkannt und verhindert werden können, welche Handlungs- sowie Beratungsmöglichkeiten es an der eigenen Universität, und welche Tools für die eigene alltägliche Praxis es gibt.
Die Diversity-AG des Fachbereichs 12 (FB 12) an der Universität Bremen hat daher einen Leitfaden für die diskriminierungskritische Lehre entwickelt, um Lehrende aller Erfahrungsstufen bei der Gestaltung differenzsensibler Lernräume zu unterstützen. Er richtet sich insbesondere an Lehrende, aber auch an Studierende, die an einer diskriminierungssensiblen Gestaltung von Lernräumen interessiert sind.
Die Kombination macht‘s: Die eigene Haltung und das Wissen über Strukturen
Diskriminierungskritisches Handeln an der Universität ist nicht nur eine Frage des guten Willens, sondern setzt Wissen über die Strukturen der Universität und die Fähigkeit zur Reflexion der eigenen Haltung und Positionierung voraus. Der Leitfaden adressiert beide Dimensionen gleichermaßen: die professionelle Haltung und das Wissen über die Infrastruktur der Universität. Er soll dabei die kritische Reflexion auf Seiten der Lehrenden und weiterer Mitarbeiter*innen der Universität anregen und sie bei dieser Herausforderung durch Hinweise sowie praktische Tipps unterstützen. Dabei ermutigt der Leitfaden Lehrende dazu, gegenüber Studierenden eine wertschätzende, ressourcenorientierte Haltung einzunehmen und individuelle Lebenslagen differenziert in den Blick zu nehmen. Ziel ist es, die mit den vielfältigen Lebensbedingungen von Studierenden einhergehenden Lernbedingungen und -bedürfnisse differenziert zu berücksichtigen. Dabei muss das Spannungsfeld von individuellen Zugangs- und Teilnahmevoraussetzungen einerseits und den institutionellen Strukturen andererseits berücksichtigt werden. Dies kann beispielsweise die Wahl der Prüfungsformate, die Erwartungen an die Anwesenheit der Studierenden oder die Auswahl von Lehrmaterialien betreffen.
Für eine diskriminierungskritische Lehre ist auch das Wissen um die Infrastruktur der Universität grundlegend. Hierzu zählen etwa prüfungsrechtliche Regelungen wie der Nachteilsausgleich, aber auch verschiedene Beratungsangebote und Anlaufstellen für Studierende. Auch unterstützende Lehrangebote für sowohl Studierende als auch Lehrende sind hierfür relevant. Der Leitfaden nennt Anlaufstellen, Regelungen und Ressourcen der Universität Bremen und informiert Lehrende zielgerichtet über Unterstützungsangebote. Außerdem stellt er praktische Tools für eine diskriminierungskritische Lehre bereit. Die Aufteilung in die Hauptbereiche „Lehre“ und „Infrastruktur“ ist komplementär. Im Folgenden werden die Inhalte der einzelnen Unterkapitel kurz zusammengefasst, um eine leichtere Orientierung im Leitfaden zu ermöglichen.
Wie schaffe ich dafür Raum in meiner Lehrveranstaltung?
Im Bereich „Lehre“ werden zentrale Aspekte einer diversitätssensiblen Lehre abgedeckt. Ausgangspunkt ist dabei die Überzeugung, dass Studierende und Lehrende gemeinsam für das Gelingen der Lehrveranstaltung verantwortlich sind. Die partizipative Haltung der Lehrenden soll gestärkt werden und Studierenden soll es ermöglicht werden, die Inhalte der Lehrveranstaltung mitzugestalten und dabei inhaltliche und methodische Wünsche einfließen zu lassen. Auch eine niedrigschwellige Möglichkeit, Bedarfe für die Lehrveranstaltung mitzuteilen, sollte für die Studierenden gegeben sein. Die Diversity-AG hat hierzu eine konkrete Willkommens-E-Mail formuliert, die Lehrende zu Beginn der Lehrveranstaltung verschicken können.
Anwesenheit und Kompensationsmöglichkeiten
Die Universität Bremen ist als Präsenzuniversität organisiert, gleichzeitig ist eine regelmäßige Anwesenheit für Studierende aufgrund verschiedener Verpflichtungen nicht immer möglich. Der Leitfaden gibt Lehrenden daher konkrete Hinweise und Vorschläge für mögliche Kompensationsformen, um Möglichkeiten zu schaffen, wie Seminarinhalte dennoch erarbeitet und Studienleistungen erbracht werden können.
Anforderungen transparent kommunizieren
Frühzeitig und klar kommunizierte Informationen über Seminarstruktur, Prüfungsformate und Bewertungskriterien geben Studierenden Handlungs- und Planungssicherheit bezüglich ihres Studienverlaufs. Gleichzeitig sind transparent gestaltete Rahmenbedingungen notwendig, um Studierenden in individuellen Lebenssituationen eine Vereinbarkeit zwischen Studium und anderen Verpflichtungen zu eröffnen. Das Abweichen von üblichen und gewohnten Anforderungen bedeutet dabei keinen Verlust von Qualitätsansprüchen an die eigene Lehre, sondern soll im Gegenteil als ein Zeichen von professioneller Lehrgestaltung betrachtet werden.
Nachteilsausgleich im Kontext von Behinderung und / oder chronischer Erkrankung
Studierende dürfen aufgrund individueller Beeinträchtigungen nicht schlechter gestellt oder benachteiligt werden. In den Prüfungsordnungen der Studiengänge ist festgehalten, dass Prüfungsverfahren so zu gestalten sind, dass sie der Art und Schwere einer Beeinträchtigung gerecht werden. Aber was bedeutet das konkret? Hier gibt der Leitfaden nützliche Tipps und Hinweise, wie eine Prüfungsleistung fair konzipiert und individuell angepasst werden kann. Der Leitfaden macht auch deutlich, dass es dabei nicht etwa darum geht, die Leistungsanforderungen zu senken, sondern Rahmenbedingungen so anzupassen, dass eine faire Leistungserbringung und -beurteilung erst möglich wird. Für Lehrende enthält der Leitfaden außerdem Kommunikationstipps im Kontext des Nachteilsausgleichs, um Studierende beim Antragsverfahren zielgerichtet unterstützen zu können. Als ergänzende Ressource verweist der Leitfaden auf die Kontakt- und Informationsstelle für Studierende mit Behinderung oder chronischer Erkrankung (KIS) der Universität Bremen, die sowohl Studierenden als auch Lehrenden als Ansprechpartnerin zur Verfügung steht.
Gendergerechte Sprache
Der Leitfaden bietet auch Tipps für eine gendergerechte Sprachpraxis in der Lehre: Beispielsweise sollten gendergerechte Formulierungen stets einheitlich verwendet werden. Ebenso sollten in der universitären Lehre Bilder und Beispiele so ausgewählt werden, dass Personen unabhängig von ihrem Geschlecht in gleichwertigen Rollen repräsentiert werden. Neben weiteren Beispielen findet sich zum anderen im Leitfaden der Verweis auf die Broschüre Orientierungshilfe für eine gendergerechte Sprache. Diese wurde von der Landesrektor*innenkonferenz (LRK) und der Landeskonferenz der Frauenbeauftragten an den Hochschulen im Land Bremen (LaKoF) mit dem Ziel verabschiedet, eine gendergerechte Sprache anzuwenden und damit sukzessive aktuelle Standards umzusetzen.
Fortbildungsangebote und Netzwerke
Der zweite Teil des Leitfadens fokussiert die Infrastruktur der Universität Bremen und stellt Ressourcen vor, die für eine diversitätsbewusste Lehr- und Lernumgebung relevant sind. Neben „Fortbildungsangeboten für Lehrende und andere wissenschaftliche Mitarbeitende“ wird auch auf Unterstützungsmöglichkeiten für Studierende hingewiesen. So werden beispielsweise verschiedene „Unterstützungsstrukturen zur Förderung akademischer Sprachkompetenz“ näher vorgestellt, die es Studierenden erleichtern sollen, ihre Fähigkeiten im wissenschaftlichen Schreiben auszubauen. Im Abschnitt „Promovierende“, der sich an Doktorand*innen und fortgeschrittene Studierende richtet, finden sich Hinweise auf das Doktorand*innen- Netzwerk für (rassismus)kritische Migrationsforschung: Repräsentation, Community & Empowerment.
Räume und Ressourcen für Betroffene
Darüber hinaus informiert der Leitfaden über den „Raum der Stille“ im GW2. Der Raum der Stille ist ein interreligiöser Rückzugs- und Meditationsraum, der weltanschaulich neutral gehalten ist. Er kann ungeachtet religiöser Zugehörigkeit von allen Mitgliedern der Universität genutzt werden. Auch werden Räumlichkeiten und Ressourcen aufgelistet, die für Studierende und Mitarbeitende mit Mobilitätseinschränkungen oder Bedarfen rund um das Thema Pflege und Betreuung relevant sind.
Der Leitfaden als ein Bestandteil der universitären Diversity-Strategie
Der Leitfaden für diskriminierungskritische Lehre ist eingebettet in eine Gesamtstrategie zur Förderung diversitätsbewusster Perspektiven auf den institutionellen Ebenen von Lehre, Forschung und Verwaltung und damit auch als Element der Umsetzung der Diversity-Strategie der Universität Bremen zu betrachten. Er stellt eine Momentaufnahme dar und versteht sich als unabgeschlossene Arbeitsgrundlage, die es stetig weiterzuentwickeln gilt.
Lehrenden soll mit diesem Leitfaden weder eine diskriminierungskritische Haltung übergestülpt noch eine Reflexion der eigenen Positionierungen und Privilegien forciert werden. Dennoch kann er entsprechendes Wissen darüber strukturiert bereitstellen und Handlungsoptionen aufzeigen.
Diskriminierungskritisches Handeln an der Universität und insbesondere in der Lehre bleibt eine Aufgabe, die über die individuelle Auseinandersetzung mit den genannten Themen hinaus reicht. Vielmehr benötigt es eine kontinuierliche Auseinandersetzung auf institutioneller Ebene. Hierfür kann der Leitfaden eine gemeinsame Gesprächsgrundlage schaffen für eine Universität, die diversitätsbewusstes Handeln als selbstverständlichen Teil der eigenen Lehrpraxis begreift.


