Mit dem wirtschaftlichen Aufschwung der Bundesrepublik Deutschland entstand ein großer Mangel an Arbeitskräften, den die eigenen Bürger nicht füllen konnten. Die Lösung sah man in einem Anwerbeabkommen, welches die Einreise von Arbeitskräften aus verschiedenen Ländern beinhaltete. Von 1955- 1968 unterzeichnete die Bundesrepublik Deutschland mit insgesamt neun unterschiedlichen Ländern ein Anwerbeabkommen. Diese waren vorerst für ein Jahr befristet vorgesehen. Beim unterzeichnen des Anwerbeabkommens mit der Türkei, hatte Deutschland weitere Absichten. Mit der Unterzeichnung des Anwerbeabkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Türkei, bot sich ab 1971 die Möglichkeit als türkischer Bürger in Deutschland zu arbeiten an. Die Absicht der BRD war es zum einen den Arbeitskräftemangel zu beseitigen und zum anderen angehende Lohnforderungen zu mäßigen. Ebenfalls war die Türkei ein wichtiges NATO-Mitglied an der damaligen sowjetischen Grenze, das man wirtschaftlich unterstützen musste. Mit der Schulpflicht ab 1964 förderte man das Erlernen der Sprache und eine einfache Integrierung in die Gesellschaft.
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