Ringvorlesung N°5 – Leistungen wahrnehmen, rückmelden und beurteilen!

In Bezug auf den Zusammenhang zwischen der Leistungsheterogenität der Kinder und dem Einfluss der Lehrer*innen auf den Bildungserfolg ist mir in der vergangenen Vorlesung bei Herrn Trostmann bewusst geworden dass der Einfluss der Lehrkraft auf den Bildungserfolg der Lernenden mit nur 20-25% (vgl. Zierer 2014) überraschend niedrig ausfällt. Eine viel bedeutendere Rolle spielt hingegen der familiäre Einfluss. Dementsprechend sollte bereits vor Beginn der Schulzeit bei den Kindern im Elementarbereich angesetzt werden und eine konstruktive Elternarbeit angestrebt werden.

Um mit der leistungsbedingten Heterogenität innerhalb einer Klasse umzugehen scheint es sinnvoll als Lehrkraft einen Weg der Leistungsbeurteilung zu finden, der unabhängig von den Ergebnissen der Kinder eine Würdigung der individuellen Leistungen ausspricht.

Ich persönlich hatte während meiner bisherigen Praxiserfahrungen nicht direkt die Möglichkeit den SuS eine Rückmeldung zu geben. Rückblickend fällt mir jetzt aber auf wie ich die jeweiligen Leistungen der Kinder immer an einemMaßstab gemessen habe ohne auf die individuelle Leistung des einzelnen Kindes Rücksicht zu nehmen. In meinem Fall kannte ich die Kinder auch noch nicht gut genug um dies entsprechend tun zu können, aber für die Zukunft werde meinen Blick für diesen Aspekt schärfen. Dies sehe ich demnach auch als eine Herausforderung für LuL an. Sich zu lösen von einer Norm was „gut“ und was „schlecht“ ist und die Ergebnisse stets an den individuellen Leistungen der Kinder zu messen. Gleichzeitig sollte dies m.E. eine Kernkompetenz jeder Lehrperson sein.

Eine mögliche Forschungsfrage die sich mir im Zuge der vergangenen Vorlesung bezüglich der Umsetzung der Bremer KompoLei-Modells stellt, könnte wie folgt lauten: „In welchem Umfang tauchen die Vorgaben des KompoLei-Modells tatsächlich im Unterricht auf?“

Die Position von Fend „Leistungsbeurteilung als Werkzeug zur Aufrechterhaltung von Ungleichheiten“ (vgl. Fend 1980) ist leider auch heute noch Realität. Dies ist unter anderem auf den Beschluss der KMK, mit der Festlegung der heute geltenden „Regelstandards“, zurückzuführen. Die Problematik hierbei ist, dass keine Klarheit über das Zustandekommen der Regelstandards herrscht und welches Leistungsniveau genau als „Regel“ gilt. Dies führt vermehrt dazu, dass die leistungsschwächeren Kinder eine zusätzliche Negativbeurteilung erhalten. Um dieser Problematik entgegen zu wirken wäre die Einführung von Mindeststandards anstelle von Regelstandards eine gute Möglichkeit.

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