Inklusion

In der Vorlesung am 22.05.2018 von Frau Dr. Schwarzenberg ging es um Theorie und Praxis von Inklusion in Schulen.

Die Inklusion wird auf drei Diskussionslinien aufgeteilt:

Inklusion als Systemwandel: „whole school approach“ / „Full Inclusion“

Hierbei stehen die Menschenrechte im Vordergrund. Ziel ist es SuS mit und ohne körperlichen oder geistigen Einschränkungen zusammen zu unterrichten.

Doppelstruktur / Parallelsystem: „Two track approach”

Bei dieser Form dürfen die Eltern zwischen einer Regelschule oder einer Schule mit Förderbedarf wählen.

Inklusion unter Berücksichtigung der Förderbedarfe „Twin track approach“

Dies ist ein Ausbau der ersten Diskussionslinie. Dabei wird auf die speziellen Bedürfnisse der Schüler und Schülerinnen gemeinsam mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingegangen.

Ich selbst habe meine gesamte Schullaufbahn über sehr wenig Kontakt mit förderbedürftigen Schülern gehabt und da ich an einem Gymnasium in Sachen-Anhalt unterrichtet wurde, kann ich über die Rahmenbedingungen für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an Bremer Schulen leider keine Auskunft geben. Meine Schule verfügte lediglich über einen Fahrstuhl für Schüler, die einen Rollstuhl in Anspruch nehmen mussten, jedoch gab es sonst keine weiteren Maßnahmen für Schüler mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Dadurch bin ich bis jetzt nur mit dem „Two track approach” vertraut und bin auch der Meinung, dass die Schüler, soweit sie dazu in der Lage sind oder ihre Eltern, selbst entscheiden sollten, ob sie eine Förderschule oder eine Regelschule besuchen möchten.

In meinem Praktikum könnte ich mir vorstellen zu untersuchen, wie sich die Lehrkräfte weiterbilden hinsichtlich Kinder mit Förderbedarf und wo die Defizite sind, aber auch inwieweit die Schüler einander unterstützen und ob es Konflikte zwischen den Schülern aufgrund von Einschränkungen gibt.