1. Im Anbetracht des zeitlichen Wandels, haben wissenschaftliche Erkenntnisse und Forschungen im Bereich der inklusive Bildung dazu beigetragen, die rechtlichen Neuerungen voranzutreiben. Wie bereits in der Vorlesung aufgegriffen, konnten in Südtirol/Italien verschiedene Maßnahmen im Hinblick des inklusive Bildungssystems verzeichnet werden. Von besonders hoher Wichtigkeit erscheint für mich daher die 1971/1977 eingeführte rechtliche Neuerung: ,,Schulische Integration von Schüler*innen mit einer Beeinträchtigung & Schließung von Sonderschulen’’. Begründet werden kann dies dadurch, dass diese Maßnahme zur Förderung von Chancengleichheit und das Recht auf Bildung für alle beigetragen hat. Bildung ist ein Menschenrecht (vgl. Powell/Pfahl 2008, S. 2 f). Der Grundsatz, dass jedes Kind unabhängig von seinem sozialen Status oder seinen individuellen Fähigkeiten Zugang zu qualitativ hochwertigen Bildungen erhält, wird Meinung nach erst erfüllt, wenn reguläre Schulen dieses Recht wahrnehmen und jedem gewährleisten. Relevant ist zudem für mich die Schließung von Sonderschulen, da diese die Chancengleichheit behindern und zur Ausgrenzung beitragen. Gemeinsamer Unterricht trägt dazu bei, SuS mit Beeinträchtigung möglichst gut auf das Leben in der Gesellschaft vorbereitet werden. So können soziale und praktische Fähigkeiten gefördert werden, welche in Zukunft für Teilhabe in der Gesellschaft bedeutend sind und die Eigenverantwortung stärken. Neben diesen Punkten spielt für mich, die 2008 verabschiedete Maßnahme ,,UN-Behindertenrechtskonventionen’’ eine bedeutende Rolle. Mit dieser Regelung verpflichten sich die Vertragsstaaten, Menschen mit Behinderung einen gleichberechtigten Zugang zu hochwertigen, inklusiven Unterricht, zu gewährleisten (vgl. Powell/Pfahl 2008, S. 2 f). Dies trägt dazu bei die Chancengleichheit zu fördern und Stereotypen abzubauen. Hingegen kann inklusive Kultur sowie die Vielfalt und Einzigartigkeit jedes einzelnen anerkannt werden. Die uns vertraut gemachten rechtlichen Maßnahmen, haben zweifellos zu Fortschritten in der Entwicklung des Bildungssystems beigetragen. Allerdings gibt es auch heute noch Herausforderungen, die einer umfassenden Umsetzung im Wege stehen. Angeführt werden kann hierbei das Deutsche Bildungssystem, welches meines auch heute nicht allen Forderungen gerecht wird. In Anbetracht des derzeit ausgestalteten Bildungssystems in Deutschland kann angemerkt werden, dass die soziale Herkunft noch relativ stark bestimmt, welche Bildungschancen vorliegen. Die Abhängigkeit des Schulerfolgs von sozialer Herkunft ist in kaum einem anderen Land so groß und die Förderung von Kinder die benachteiligt sind so gering bzw. erfolglos wie hierzulande (vgl. Ratzki 2013, S. 23 f.).
2. . Die inklusive Didaktik besteht aus insgesamt drei Dimensionen. Die Personalität, die Sozialität und die Komplexität. Die Personalität zeigt das Gleichsein und Einzigartigkeit. Die Komplexität, das komplexe und grundlegende. Die Sozialität, die Zusammengehörigkeit und das Anderssein. Alle drei Dimensionen stehen in einem Verhältnis zueinander und beeinflussen einander. Ganzheitliche inklusive Didaktik berücksichtigt alle drei Dimensionen im gleichen Maße und verfolgt das Ziel, Hindernisse aus dem Weg zu räumen oder Chancengleichheit zu fördern. Zudem ist es für die Dimensionen von Bedeutung, dafür zu sorgen, dass eine inklusive Lernumgebung geschaffen wird, sodass alle Lernenden erfolgreich lernen können.
3. Es gibt unterschiedliche Methoden um etwas über die individuellen Vorerfahrungen, Fragen und Interessen der unterschiedlichen Kinder zu einem bestimmten Thema herauszubekommen. Meine Idee wäre es, SuS zunächst ein kleiner ,,Ideenflug’’ oder auch bekannt als ,,Brainstorming’’. Bei diesem Verfahren gelingt es den SuS ihre spontanen Einfälle zu einer bestimmten Thematik oder zu einer bestimmten Fragestellung auszudrücken. Dies kann z. B. Im Plenum stattfinden oder in kleinen Gruppen bestehende aus 5-6 SuS.
– Powell, J.J-W./Pfahl. L. (2008): Sonderschule behindert Chancengleichheit. Berlin: WZB
– Ratzki, A. (2013): Skandinavische Bildungssysteme – Schule in Deutschland. Ein provokanter Vergleich. In: Auenheimer G. (Hrsg.): Schiebladen im Bildungssystem – Die Benachteiligung der Migrantenkinder (5. Aufl.). Wiesbaden: Springer Verlag, S. 23-31.
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