{"id":1982,"date":"2022-02-17T09:36:37","date_gmt":"2022-02-17T08:36:37","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/?p=1982"},"modified":"2022-07-04T09:46:15","modified_gmt":"2022-07-04T07:46:15","slug":"das-urheberrecht-in-schulen-stand-alternativen-anregungen-ein-gedankenexperiment","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/2022\/02\/17\/das-urheberrecht-in-schulen-stand-alternativen-anregungen-ein-gedankenexperiment\/","title":{"rendered":"Das Urheberrecht in Schulen: Stand, Alternativen, Anregungen \u2013 Ein Gedankenexperiment"},"content":{"rendered":"<div class=\"et_d4_element et_pb_section et_pb_section_0  et_pb_css_mix_blend_mode et_section_regular et_block_section\" >\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_d4_element et_pb_row et_pb_row_0  et_pb_css_mix_blend_mode et_block_row\">\n\t\t\t\t<div class=\"et_d4_element et_pb_column_4_4 et_pb_column et_pb_column_0  et_pb_css_mix_blend_mode et-last-child et_block_column\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_text_inner\"><p>Photo by <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@element5digital?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Element5 Digital<\/a> on <a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/school-book?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a>\u00a0<\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div><div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_text et_pb_text_1  et_pb_text_align_justified et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_text_inner\"><p>Unterricht in der Schule setzt sich aus sehr vielen Unterschiedlichen Materialien zusammen. Lehrer und Lehrerinnen sind angehalten ihren Unterricht immer perfekt auf die Lerngruppe zuzuschneiden. Daf\u00fcr m\u00fcssen die Lehrkr\u00e4fte selbst zugeschnittenes Unterrichtsmaterial erstellen. In der Realit\u00e4t ist es oft so, dass den Lehrern und Lehrerinnen an vielen Stellen die Zeit fehlt f\u00fcr jede Stunde alle Unterrichtsmaterialien selbst zu erstellen. Au\u00dferdem fehlen ihnen daf\u00fcr auch technische Kompetenzen, wenn es beispielsweise darum geht Prozesse zu visualisieren, um die M\u00f6glichkeiten in einem sich immer weiterentwickelnden digitalen Unterricht voll auszusch\u00f6pfen. Daher greifen Lehrerinnen und Lehrer gerne auf bestehende Materialien zur\u00fcck, sei es in Form von Schulb\u00fcchern oder Artikeln, Bilder, Animationen, Aufgaben und ganzen Arbeitsbl\u00e4ttern oder Unterrichtseinheiten aus fremden Quellen. In einem gewissen Rahmen ist dies sogar gestattet, jedoch gibt es Einschr\u00e4nkungen bei der Verwendung von Schulb\u00fcchern im Unterricht. Im nachfolgenden soll kurz erl\u00e4utert werden, was Lehrkr\u00e4fte aktuell d\u00fcrfen und was nicht. Wo hierbei H\u00fcrden Liegen und welche Alternativen es gibt.<\/p>\n<p><strong>Was ist erlaubt, was nicht \u2013 Aktuelle Rechtslage<\/strong><\/p>\n<p>Das Urheberrecht in Deutschland wird durch das Gesetz \u00fcber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte, auch als Urheberrechtsgesetz bezeichnet, geregelt. Demnach sind Werke mit einer gewissen Sch\u00f6pfungsh\u00f6he urheberrechtlich gesch\u00fctzt. Mit Sch\u00f6pfungsh\u00f6he ist ein Mindestma\u00df an Individualit\u00e4t gemeint. Das bedeutet, dass diese Werke nicht einfach so genutzt, zum Beispiel kopiert, ver\u00e4ndert oder ver\u00f6ffentlicht werden d\u00fcrfen (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 6\u20137). Die Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken ist nur gestattet, wenn hierzu eine Erlaubnis vorliegt oder die Nutzung erlaubt ist. Eine Erlaubnis l\u00e4sst sich \u00fcber drei verschiedene Arten einholen. Zum einen, wenn der Nutzer mit dem Urheber eines gesch\u00fctzten Werkes einen Lizenzvertrag aushandelt, darf der Nutzer das Werk im Rahmen dieses vereinbarten Vertrages nutzen (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 8). Einige Werke werden vom Urheber unter eine offene Lizenz gestellt. Dabei gestattet der Urheber die allgemeine und unentgeltliche Nutzung des Werkes unter bestimmten Bedingungen. Damit der Urheber nicht jedes Mal eine offene Lizenz aufsetzen muss, gibt es Standardlizenzen, wie beispielsweise Creative Commons Lizenzen (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 9). Au\u00dferdem k\u00f6nnen urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke auch auf der Basis von gesetzlichen Erlaubnissen genutzt werden. Der Gesetzgeber hat bestimmte Nutzungshandlungen privilegiert, da bei diesen die Zug\u00e4nglichkeit und die Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke von einem allgemeinen Interesse ist (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 11). Dabei ist zwischen verg\u00fctungspflichtiger und verg\u00fctungsfreier gesetzlicher Erlaubnis zu unterscheiden. Im Schulbereich besteht eine Verg\u00fctungspflicht. Jedoch m\u00fcssen die Lehrerinnen und Lehrer bei der Nutzung urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke nicht selbst zahlen. Die Verg\u00fctung haben die L\u00e4nder in Gesamtvertr\u00e4gen mit Verwertungsgesellschaften, die die Urheber vertreten, geregelt (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 12).<\/p>\n<p>Die erlaubnisfreie Nutzung von urheberrechtlich gesch\u00fctzten Werken in der Schule ist im \u00a7 60a des Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG oder UrhG) geregelt, das zum 01.03.2018 in Kraft getreten ist. \u00a7 60a UrhG beg\u00fcnstigt Nutzungen urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke an Bildungseinrichtungen. Dies sind Einrichtungen, die zur Bildung der Menschen dienen und keinen kommerziellen Zweck verfolgen. Dabei ist es unerheblich, ob beispielsweise ein Schulgeld gezahlt wird (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 14\u201315). Nach \u00a7 60a UrhG d\u00fcrfen bestimmte Werke im Unterricht vervielf\u00e4ltigt, verbreitet und \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden. Urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke d\u00fcrfen dabei aber nur genutzt werden, wenn sie den Unterricht veranschaulichen, erg\u00e4nzen oder vertiefen. Sie d\u00fcrfen nicht zur Unterhaltung genutzt werden. Dabei d\u00fcrfen diese Werke nur einem bestimmten Empf\u00e4ngerkreis zug\u00e4nglich gemacht werden, dazu z\u00e4hlen Lehrende, Teilnehmende derselben Veranstaltung, bspw. Sch\u00fcler oder Sch\u00fclerinnen eines Kurses oder Projektes und pr\u00fcfende Personen, auch wenn diese nicht aus dem Bildungsbereich kommen (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 16\u201317). Dabei d\u00fcrfen grunds\u00e4tzlich nur bis zu 15% eines Werkes erlaubnisfrei genutzt werden. Es gibt hierbei aber Ausnahmen, bei denen eine vollst\u00e4ndige Nutzung erlaubt ist. Hierzu z\u00e4hlen vergriffene Werke, einzelne Beitr\u00e4ge in wissenschaftlichen Zeitschriften, dies sind Zeitschriften die sich an ein Fachpublikum richten, und Werke mit geringem Umfang, bei denen die 15% Beschr\u00e4nkung keinen Sinn macht (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 17\u201318). Nach \u00a7 60a UrhG d\u00fcrfen bestimmte Werke nicht erlaubnisfrei genutzt werden, hierzu z\u00e4hlen Schulb\u00fccher, Musiknoten und Aufzeichnung von Liveveranstaltungen. Jedoch haben die Bundesl\u00e4nder mit den Verwertungsgesellschaften einen Vertrag geschlossen, dass aus Schulb\u00fcchern bis zu 15% kopiert werden darf. In digitaler Form nur f\u00fcr Werke, die ab dem Jahr 2005 ver\u00f6ffentlicht wurden (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 18\u201319). \u00a7 47 UrhG erlaubt die Nutzung von ausdr\u00fccklich gekennzeichneten Schulfunksendungen. Diese m\u00fcssen aber zum Ende des Schuljahren indem die Kopie erstellt wurde gel\u00f6scht werden (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, 21, 23). \u00a7 49 UrhG regelt Nutzung von Zeitungsartikeln und Rundfunkkommentaren. Diese d\u00fcrfen im Unterricht zustimmungsfrei genutzt werden. Wobei nur Beitr\u00e4ge genutzt werden d\u00fcrfen, die politische, wirtschaftliche oder religi\u00f6se tagesaktuelle Themen betreffen. Dabei d\u00fcrfen einzelne Beitr\u00e4ge vollkommen \u00fcbernommen werden (Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung 2020, S. 24\u201325).<\/p>\n<p><strong>Was w\u00e4re wenn Schulb\u00fccher in Schulen erlaubnisfrei komplett genutzt werden d\u00fcrften<\/strong><\/p>\n<p>Der geschlossene Rahmenvertrag erlaubt in einem eingeschr\u00e4nkten Ma\u00dfe die Nutzung von Schulb\u00fcchern im Unterricht. Jedoch ist nicht jedes Schulbuch in allen Themen perfekt, oder die Lerngruppe im n\u00e4chsten Jahr kann besser mit einem anderen Buch arbeiten. F\u00fcr einen abwechslungsreichen und abgepassten Unterricht kann es notwendig sein mehrere Schulb\u00fccher zu nutzen und zwar auch in einem gr\u00f6\u00dferen Umfang, als nur die erlaubten 15%. Es ist den Schulen ja schlecht zuzumuten von verschiedenen Schulb\u00fcchern mehrere Klassens\u00e4tze parat zu haben. Eine erlaubte vollst\u00e4ndige Nutzung k\u00f6nnte den Unterricht bereichern. Nur w\u00e4re es vermutlich so, dass sich jede Schule eine Handvoll verschiedener Schulb\u00fccher zulegen w\u00fcrde und die Lehrkr\u00e4fte aus diesen dann flei\u00dfig kopieren. Wahrscheinlich w\u00fcrde dann ein Verlag nach dem anderen pleitegehen, da sie kaum mehr Exemplare verkaufen w\u00fcrden oder sie w\u00fcrden weniger Anstrengung und Geld in die Weiterentwicklung von Schulb\u00fcchern investieren, da sie weniger Ertrag bringen. Dies w\u00fcrde dazu f\u00fchren, dass es kaum noch Schulb\u00fccher geben w\u00fcrde oder deren Qualit\u00e4t nachlie\u00dfe. Daher ist eine ausreichende Verg\u00fctung der Verlage notwendig. Wenn dies der Fall ist, k\u00f6nnten die L\u00e4nder ihre pauschalen Zahlungen an die Verwertungsgesellschaften einfach erh\u00f6hen und die Verlage w\u00fcrden nicht pleitegehen. In diesem Fall w\u00fcrde es zwischen den Verlagen jedoch keinen Konkurrenzdruck mehr geben und es g\u00e4be weniger den Anreiz besseres Material als die Konkurrenz zu liefern, worunter die Qualit\u00e4t der Schulb\u00fccher leiden w\u00fcrde. Nach dieser Diskussion h\u00e4tte eine erlaubnisfreie Komplettnutzung von Schulb\u00fcchern negative Auswirkungen auf die Materialqualit\u00e4t und damit auf die Qualit\u00e4t des Unterrichts. Daher scheint die bisherige 15%-Regel ein guter Kompromiss zu sein, um zwar in einem beschr\u00e4nken Rahmen hochwertiges Material erlaubnisfrei im Unterricht nutzen zu k\u00f6nnen.<\/p>\n<p><strong>Offene Lizenzen im Bildungsbereich in Deutschland<\/strong><\/p>\n<p>Um das Bildungsangebot zu bereichern gibt es seit einigen Jahren Open-Bewegungen, die den Gedanken haben, urheberrechtlich gesch\u00fctzte Werke der Allgemeinheit frei zug\u00e4nglich zu machen. Im Bildungsbereich wird sie als \u201eOpen Educational Resources\u201c bezeichnet. Neben den im Seminar bekanntgemachten Open Educational Resources Seiten gibt es im deutschsprachigen Raum noch drei weitere gro\u00dfe f\u00e4cher\u00fcbergreifende Anbieter: Elixier <a href=\"https:\/\/www.bildungsserver.de\/elixier\/\">https:\/\/www.bildungsserver.de\/elixier\/<\/a> ein Angebot des Leibniz Instituts f\u00fcr Bildungsforschung und Bildungsinformation (Leibniz-Institut f\u00fcr Bildungsforschung und Bildungsinformation 2022), Wikis auf zum.de <a href=\"https:\/\/www.zum.de\/portal\/wikis\">https:\/\/www.zum.de\/portal\/wikis<\/a> des Vereins Zentrale f\u00fcr Unterrichtsmedien im Internet (Zentrale f\u00fcr Unterrichtsmedien im Internet e. V. 2022) und Serlo <a href=\"https:\/\/de.serlo.org\/\">https:\/\/de.serlo.org\/<\/a> von Serlo Education (Serlo Education 2022).<\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div><div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_text et_pb_text_2  et_pb_text_align_justified et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_text_inner\"><p><span style=\"font-size: 12pt\"><strong>Literaturverzeichnis<\/strong><\/span><\/p>\n<p>Bundesministerium f\u00fcr Bildung und Forschung (Hg.) (2020): Urheberrecht in der Schule. Ein \u00dcberblick f\u00fcr Schulen und (angehende) Lehrkr\u00e4fte. Berlin. Online verf\u00fcgbar unter https:\/\/www.bildung-forschung.digital\/digitalezukunft\/shareddocs\/Downloads\/files\/201211_urhschule_broschu-re-barrierefrei.pdf;jsessionid=8D8BFFC447E822D2AF7663412613CB05.live472?__blob=publicationFile&amp;v=1, zuletzt gepr\u00fcft am 21.01.2022.<\/p>\n<p>Leibniz-Institut f\u00fcr Bildungsforschung und Bildungsinformation (2022): ELIXIER. Online verf\u00fcgbar unter https:\/\/www.bildungsserver.de\/elixier\/, zuletzt aktualisiert am 27.01.2022, zuletzt gepr\u00fcft am 27.01.2022.<\/p>\n<p>Serlo Education (2022): Serlo - Impressum. Online verf\u00fcgbar unter https:\/\/de.serlo.org\/imprint, zuletzt aktualisiert am 27.01.2022, zuletzt gepr\u00fcft am 27.01.2022.<\/p>\n<p>Zentrale f\u00fcr Unterrichtsmedien im Internet e. V. (2022): Wikis auf ZUM.de. Online verf\u00fcgbar unter https:\/\/www.zum.de\/portal\/wikis, zuletzt aktualisiert am 27.01.2022, zuletzt gepr\u00fcft am 27.01.2022<\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div><div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_divider et_pb_divider_0 et_pb_space\"><div class=\"et_pb_divider_internal\"><\/div><\/div><div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_text et_pb_text_3  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_text_inner\"><p><a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-nc-sa\/4.0\/\" rel=\"license\"><img decoding=\"async\" style=\"border-width: 0\" src=\"https:\/\/i.creativecommons.org\/l\/by-nc-sa\/4.0\/88x31.png\" alt=\"Creative Commons Lizenzvertrag\" \/><\/a><\/p>\n<p>Dieses Werk ist lizenziert unter einer <a href=\"http:\/\/creativecommons.org\/licenses\/by-nc-sa\/4.0\/\" rel=\"license\">Creative Commons Namensnennung - Nicht-kommerziell - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 4.0 International Lizenz<\/a>.\u00a0<strong>CC-BY-NC-SA: Nils Janssen<br \/><\/strong><\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":10646,"featured_media":1987,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[69746,646],"tags":[69746],"coauthors":[717833],"class_list":["post-1982","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-reflexionsbericht","category-urheberrecht","tag-reflexionsbericht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1982","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/users\/10646"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=1982"}],"version-history":[{"count":5,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1982\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":1991,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/1982\/revisions\/1991"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/media\/1987"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=1982"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=1982"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=1982"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=1982"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}