{"id":191,"date":"2020-01-08T16:03:08","date_gmt":"2020-01-08T15:03:08","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/?p=191"},"modified":"2022-07-04T09:49:05","modified_gmt":"2022-07-04T07:49:05","slug":"youtube-videos-im-unterricht-im-themenbereich-urheberrecht-und-rechtsgrundlage-reflexionsbericht-zum-thema-urheberrecht-und-rechtsgrundlage","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/2020\/01\/08\/youtube-videos-im-unterricht-im-themenbereich-urheberrecht-und-rechtsgrundlage-reflexionsbericht-zum-thema-urheberrecht-und-rechtsgrundlage\/","title":{"rendered":"YouTube-Videos im Unterricht Im Themenbereich Urheberrecht und Rechtsgrundlage Reflexionsbericht zum Thema Urheberrecht und Rechtsgrundlage"},"content":{"rendered":"<div class=\"et_d4_element et_pb_section et_pb_section_0  et_pb_css_mix_blend_mode et_section_regular et_block_section\" >\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_d4_element et_pb_row et_pb_row_0  et_pb_css_mix_blend_mode et_block_row\">\n\t\t\t\t<div class=\"et_d4_element et_pb_column_4_4 et_pb_column et_pb_column_0  et_pb_css_mix_blend_mode et-last-child et_block_column\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_text et_pb_text_0  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_text_inner\"><p>Photo by\u00a0<a href=\"https:\/\/unsplash.com\/@rachitank?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Rachit Tank<\/a>\u00a0on\u00a0<a href=\"https:\/\/unsplash.com\/s\/photos\/youtube?utm_source=unsplash&amp;utm_medium=referral&amp;utm_content=creditCopyText\">Unsplash<\/a><\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div><div class=\"et_pb_module et_d4_element et_pb_text et_pb_text_1  et_pb_text_align_left et_pb_bg_layout_light\">\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t<div class=\"et_pb_text_inner\"><p>Einleitung<br \/>Im Unterricht werden von Lehrkr\u00e4ften, sowie von Sch\u00fclerinnen und Sch\u00fcler (im Folgenden SuS), Videos von der Plattform YouTube abgespielt. Diese werden unteranderem zum Erkl\u00e4ren von fachwissenschaftlichen Inhalten, zur Unterhaltung oder zur Zusammenfassung am Ende einer Unterrichtseinheit genutzt. Genutzt werden die von den SuS in ihren Vortr\u00e4gen und Lehrkr\u00e4fte betten die Videos frei in den Unterricht ein. Laut Studien haben bereits 9 von 10 Lehrkr\u00e4ften einmal ein YouTube-Video im Unterricht abgespielt (Lehrerfreund, 2015). Doch ist dies rechtlich? Dies m\u00f6chte ich in diesem Artikel kl\u00e4ren. Dabei gehe ich auf die Urheberrechte und Rechtsgrundlage ein, sowie auf die Umsetzung im realen Unterricht. Au\u00dferdem m\u00f6chte ich meine Sicht zu dem allgemeinem Urheberrecht und der Rechtsgrundlage im Unterricht darstellen. Dies wird im abschlie\u00dfenden Fazit allgemein betrachtet.<\/p>\n<p>Urheberrecht<br \/>Das Urheberrecht (im folgenden UrhG) gilt als absolutes Recht auf Schutz von geistigem Eigentum. Darunter z\u00e4hlen materielle und geistige Werke. In dem UrhG wird die Beziehung zwischen Urheber und Nutzer dargestellt. Dabei w\u00e4re die Lehrkraft, die das Gem\u00e4lde \u201aMona Lisa\u2018 von Leonardo da Vinci im Unterricht als Beispiel darstellt, ein Nutzer des Werkes eines Urhebers. Zusammengefasst wird dies im \u00a711 UrhG, welches besagt \u201edas Urheberrecht sch\u00fctzt den Urheber in seinen geistigen und pers\u00f6nlichen Beziehungen zum Werk und in der Nutzung des Werkes. Es dient zugleich der Sicherung einer angemessenen Verg\u00fctung f\u00fcr die Nutzung des Werkes (Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz, 1965).\u201c Die Werke des Urhebers k\u00f6nnen neben Gem\u00e4lden, unteranderem auch Musik, B\u00fccher, Texte und Videos sein. Ihm k\u00f6nnen drei Arten des Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht zugeschrieben werden \u2013 das Ver\u00f6ffentlichungsrecht (\u00a7 12 UrhG), das Recht auf Anerkennung der Urheberschaft (\u00a7 13 UrhG) und das Recht auf Verbot der Entstellung des Werkes (\u00a7 14 UrhG). Somit muss bei der Verwendung urhebergesch\u00fctzter Werke ein Copyright-Vermerk (\u201a\u00a9\u2018) an dem Werk angeheftet werden, sodass jeder erkennen kann, wer das Werk geschaffen hat und wo die Quelle ist (MLS-Legal, 2019). Zus\u00e4tzlich kann es bei \u00f6ffentlichen Veranstaltung zu Problematiken der verwendetet Materialien durch Beh\u00f6rden kommen. (Im folgenden n\u00e4her erkl\u00e4rt)<br \/>Des Weiteren ist noch das Bearbeitungsrecht nach \u00a723 UrhG und das \u00c4nderungsrecht nach \u00a7 62 UrhG zu erw\u00e4hnen. Im Bearbeitungsrecht wird festgehalten, dass Urhebergesch\u00fctzte Werke bearbeitet werden d\u00fcrfen, solange sie nicht verunstaltet werden und der Urheber weiterhin deutlich erkennbar bleibt. Das Werk muss dem Urheber zuzuordnen sein. Beim \u00c4nderungsrecht wird festgelegt, dass ein Werk nicht ver\u00e4ndert werden darf. So d\u00fcrfen bei dem Gem\u00e4lde \u201a Mona Lisa\u2018 von Leonardo da Vinci keine V\u00f6gel im Hintergrund erg\u00e4nzt werden.<\/p>\n<p>Urheberrecht im Unterricht<br \/>Grunds\u00e4tzlich d\u00fcrfen nach Urheberrechtsgesetz keine besch\u00fctzenden Werke im Unterricht im vollen Umfang verwendet werden. Nach \u00a7 60 a UrhG (1) gilt, dass \u201ezur Veranschaulichung des Unterrichts und der Lehre an Bildungseinrichtungen zu nicht kommerziellen Zwecken bis zu 15 Prozent eines ver\u00f6ffentlichten Werkes vervielf\u00e4ltigt, verbreitet, \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht und in sonstiger Weise \u00f6ffentlich wiedergegeben werden [d\u00fcrfen] (Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz, 1965).\u201c Die Teilnehmer des Unterrichts d\u00fcrfen somit nur 15 Prozent des Originalen Werkes f\u00fcr Unterrichtszwecke zeigen. Dabei sind unter anderem Fotokopien von Lehrmaterialien inbegriffen. Laut Absatz \u00a7 60 a UrhG (2) d\u00fcrfen \u201eWerke geringen Umfangs\u201c, wie Videos mit einer L\u00e4nge von 5 Minuten, im Unterricht gezeigt werden. Ausgenommen sind dabei entliehene Medien, die der Schule zur Verf\u00fcgung gestellt wurden. Davon auch ausgenommen werden Bibliotheken. Bei Schulvorf\u00fchrungen oder Festen gibt es eine weitere Einschr\u00e4nkung, denn diese Veranstaltungen z\u00e4hlen zu einem \u00f6ffentlichen Angebot. Es d\u00fcrfen demnach keine Filme oder Musik abgespielt werden, die nicht durch Geb\u00fchren bei den jeweiligen Beh\u00f6rden lizenziert wurden.<br \/>Ein Klassenraum gilt jedoch als ein geschlossener (nicht \u00f6ffentlicher) Raum, sodass es zu Spezialf\u00e4llen kommen kann, wie es bei den YouTube Videos der Fall ist. Zusammenfassend l\u00e4sst sich festhalten, dass SuS und Lehrkr\u00e4fte innerhalb der Klasse im Unterricht Bilder, Videos und \u00c4hnliches im Unterricht zeigen d\u00fcrfen, wenn diese den Urheber erw\u00e4hnen und nicht illegal heruntergeladen oder erworben sind. Jedoch d\u00fcrfen Ausarbeitungen von Pr\u00e4sentationen mit Werken aus dem Internet nicht \u00f6ffentlich zug\u00e4nglich gemacht werden, wie beim Hochladen auf die Schulhomepage oder beim Aush\u00e4ngen in der Schule. Bei dem hochladen auf eine Website ist es nicht ausreichend, das Werk mit einer Quelle anzugeben. Es wird eine Erlaubnis des K\u00fcnstlers ben\u00f6tigt.<\/p>\n<p>Urheberrecht von YouTube- Videos<br \/>Beim Verwenden von YouTube Videos sind folgende Paragraphen zu beachten \u00a71 Nr. 5 UrhG, \u00a712 UrhG das Ver\u00f6ffentlichungsrecht im Urheberpers\u00f6nlichkeitsrecht, \u00a713 UrhG die Benennung des Urhebers, sowie \u00a723 UrhG das Bearbeitungsrecht.<br \/>Zun\u00e4chst m\u00f6chte ich auf die Filmwerke eingehen, die einem gro\u00dfen sch\u00f6pferischen Aufwand unterliegen. Um einen Film zu produzieren werden viel Arbeit, Zeit und finanzielle Ausgaben ben\u00f6tigt. Auch Kurzfilme, sogenannte Videos, die auch auf YouTube zu sehen sind, ben\u00f6tigen diesen Aufwand. Das Genre ist dabei nicht von Bedeutung. So k\u00f6nnen Erkl\u00e4rvideos, Dokumentationen, Kom\u00f6dien oder Alltagsvideos vom Urheberrecht betroffen sein. Beim Produzieren eines Videos stellt sich die Frage, wer der Urheber des YouTube-Videos ist. Denn neben dem Ver\u00f6ffentlichter, gibt es vielleicht noch Drehbuchautoren, Kameraleute, ProduzentInnen, SchauspielerInnen und StatistInnen. YouTube stellt dabei fest, dass, bei Verwendung eines Videos, zun\u00e4chst der Ver\u00f6ffentlicher des urspr\u00fcnglichen Videos der Urheber ist, der beim Verwenden seines Videos genannt werden muss. Jedoch sind in vielen Videos, wie auch in Filmen, die mitwirkendenden Personen am Ende des Videos aufgelistet, sodass man es nachvollziehen kann, wer im Video mitgewirkt hat. Dies gilt auch, wenn in einem Video auf ein anderes Video sich bezogen wird (Urheberrecht, 2019).<br \/>YouTube ist eine Website im Internet. Von dieser Website k\u00f6nnen legal, aber auch illegal Filme oder Musik gedownloadet, weiter genutzt oder in einem \u00f6ffentlichen oder nicht\u00f6ffentlichen Raum vorgef\u00fchrt werden. Nun stellt sich die Frage, ob im Unterricht Videos von YouTube gezeigt werden d\u00fcrfen. Wie im Absatz \u201aUrheberrecht in Schulen\u2018 erw\u00e4hnt ist das Urheberrecht des einzelnen Sch\u00f6pfers verletzt, wenn das Video nicht als \u201eWerke geringen Umfangs\u201c eingestuft werden kann oder mehr als 15 Prozent des Filmes abgespielt werden. Aufgrund der Annahme der Anonymit\u00e4t im Internet, sind diese Richtlinien den meisten Lehrkr\u00e4ften nicht bekannt. Das Downloaden und auch das Streamen kann jedoch nachvollzogen werden. Au\u00dferdem muss ein gen\u00fcgend zureichender Zweck zur Verwendung bestehen. Der nicht \u00f6ffentliche Raum ist im Unterricht erf\u00fcllt, wenn es keinen Zugang von au\u00dfen f\u00fcr weitere Personen gibt. Eine Bearbeitung eines urhebergesch\u00fctzten Werkes von YouTube ist erlaubt, wenn die Urheber genannt werden und keine Verunstaltung des Werkes vorgenommen wird.<br \/>Somit ist festzuhalten, dass YouTube Videos im Unterricht gezeigt werden d\u00fcrfen, wenn der Raum nicht \u00f6ffentlich ist, der Film eine maximale Dauer von 5 Minuten betr\u00e4gt oder von dem Film weniger als 15 Prozent gezeigt werden und es einen Zweck bei der Verwendung des Filmes gibt.<br \/>Aus Sicht von YouTube wird keine Haftung \u00fcbernommen bei fehlerhaften Verhalten. Alle Nutzungen der urhebergesch\u00fctzten Werke m\u00fcssen mit dem Urheber direkt besprochen werden. Lediglich bei angemeldeten Kunden kann eine Urheberrechtsverletzung bei YouTube gemeldet werden und der Nutzer wird aufgefordert sein Vergehen zu bereinigen (YouTube, 2019). \u00c4hnlich verh\u00e4lt es sich beim Herunterladen von YouTube- Videos. Laut den Nutzerbedingungen ist es angemeldeten Nutzern verboten Videos herunterzuladen. Jedoch k\u00f6nnen YouTube-Videos auch ohne Anmeldung auf verschiedenen Plattformen heruntergeladen werden, bei dem die Nutzerbedingungen nicht aktiv akzeptiert wurden. Trotzdem ist das Verwenden dieser Videos im Unterricht eine gewaltige Grauzone. Und auch hier gelten beim Verwenden des Filmes die oben genannten Bedingungen (Lehrerfreund, 2015). Es ist zu empfehlen dies zu unterlassen und die Videos auf YouTube nur \u00fcber den Internetzugang zu nutzen.<br \/>Fazit zu YouTube Videos im Unterricht<br \/>Wie sieht der aktuelle Umgang in Schulen aus? Laut der Bartelsmann Stiftung nutzen 74 Prozent der Lehrkr\u00e4fte Lernvideos kostenlos im Unterricht (Cornelsen, 2019). 80 Prozent der SuS finden das Verwenden von Lernvideos im Unterricht motivierend (Cornelsen, 2019). YouTube z\u00e4hlt zu einem der wichtigsten Lernmedien, das den Unterricht, die Motivation und die Selbstst\u00e4ndigkeit der Lernenden hervorragend unterst\u00fctzen kann (Daniels, 2019).<br \/>Durch das Verwenden dieser Videos werden deutlich mehr Informationen aufgenommen und verarbeitet. Das Ansprechen des Seh- und H\u00f6rsinnes ist beim Verarbeiten von Informationen bei SuS besonders wichtig. Gro\u00dfe Vorteile sind dabei die Vielf\u00e4ltigkeit der verschiedenen Videos, aber auch die nachvollziehbaren veranschaulichten Vorg\u00e4nge. Au\u00dferdem sind die Videos f\u00fcr die SuS \u00fcberall einsehbar und abrufbar, und dies ohne den Missbrauch der Vervielf\u00e4ltigung urheberrechtlich Gesch\u00fctze Werke. Die Videos bieten Abwechslung im Unterricht und besitzen auch einen Unterhaltungsgrad. Didaktisch ist zudem zu erw\u00e4hnen, dass verschiedene Kompetenzen bei den SuS angesprochen werden. So sind die Fachkompetenz und die Medienkompetenz besonders zu erw\u00e4hnen. Bei der<br \/>Fachkompetenz werden aus allen Informationen, die auf YouTube enthalten sind, nur die notwendigen und wichtigsten Infos aus entnommen. Bei der Medienkompetenzen werden die Funktionen von YouTube erlernt, angewendet und bedient, sodass ein Umgang mit der Plattform aber auch mit dem Internet und PC erreicht wird (Daniels, 2019).<br \/>Wenn das Urheberrecht verletzt wird, kommt es zu n\u00e4chst zu einer Abmahnung, bevor es zu einer Klage und einer Geldbu\u00dfe kommt. (So agieren h\u00e4ufig die Anw\u00e4lte. (Information durch die Pr\u00e4sentation von Kanzlei-Rohner, 19. Juni 2019 im Achimer Rathaus)) Sobald dies geschehen ist, sollte die Lehrkraft sich besser mit dem Urheberrecht auseinandersetzen, wenn dies noch nicht vorher geschah.<br \/>Besonders bei YouTube-Videos, die f\u00fcr SuS entwickelt wurden sind, in dem kurz und kompakt die wichtigsten Informationen zusammengestellt werden, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Urheber das Verwenden im Unterricht nicht f\u00fcr sinnvoll erachtet. Jedoch sind viele YouTuber der Meinung, dass Erkl\u00e4rvideos nicht f\u00fcr die vollst\u00e4ndige \u00dcbermittlung des Fachinhaltes ersetzbar sind. Die Lehrkraft ist f\u00fcr diese \u00dcbermittlung verantwortlich, die Erkl\u00e4rvideos sollten dabei nur Erg\u00e4nzend eingesetzt werden (siehe z.B. von Simple Club: https:\/\/www.youtube.com\/watch?v=1GG9jSnq5HM (abgerufen am 27.11.2019).<br \/>Nat\u00fcrlich sch\u00fctzt \u201aSinnvoll\u2018 nicht vor Strafen beim Verletzen des Urheberrechtes. Daher ist einerseits sinnvoll den YouTuber bei einer gr\u00f6\u00dferen Vorstellung oder Verwendung des Videos zu fragen. Auch der Zweck ein Video nur zu nutzen, damit die SuS den Inhalt kompakt erkl\u00e4rt verstehen, ist f\u00fcr Lehrkr\u00e4fte nicht ausreichend. Ich sehe es lediglich so, dass es durch ein anderes Medium, durch verwenden eines Videos im Unterricht, zu Vertiefung und Festigung der Lerninhalte kommen kann. Auch ein Einstieg in ein Unterrichtsthema ist mit den Videos positiv zu bedenken.<br \/>D\u00fcrfen nun alle Videos von YouTube im Unterricht den SuS gezeigt werden, die die Angaben wie oben erw\u00e4hnt erf\u00fcllen? Nein, denn offensichtlich rechtswidrig eingestellte Videos sind verboten. Darunter z\u00e4hlen unter anderem Hollywoodfilme, TV Produktionen, Filme mit Altersbegrenzung , extremistische oder sexistische Filme.<br \/>F\u00fcr SuS gelten die oben genannten Kriterien zur Pr\u00e4sentation von YouTube-Videos ebenfalls. Au\u00dferdem muss auf das allgemeine Jugendschutzgesetz und auf die Rechte an Filmen<br \/>geachtet werden, die illegal bei YouTube zu sehen sind. Bei heruntergeladenen Videos sollte die Lehrkraft die SuS auf die \u201aGrauzone\u2018 und die ggf. begangene Straftat hinweisen.<br \/>Es kam noch zu keinen Rechtsstreit vom Bundesverfassungsgericht, sodass es noch keine konkrete Richtlinien zum Verwenden, Downloaden und Streaming im Unterricht gibt. Bei einer Straftat wird aus diesem Grund jeder Einzelfall betrachtet (Lehrerfreund, 2015).<\/p>\n<p>Eigene Meinung zum Urheberrecht im Unterricht<br \/>Zu Zeiten von Instagram, Lehrerplattformen, Erkl\u00e4rvideos und Austauschplattformen ist das Gestalten des Unterrichtes vielf\u00e4ltiger, aber auch gef\u00e4hrlicher geworden. Printmedien werden als Quelle benutzt und Fotokopien oder Filme als Unterrichtsmaterial eingesetzt. Vor ein paar Jahren war die Gefahr, dass man mit dem Urheberrecht in Konflikt geriet, gering. Heute gehen vermutlich die Rechtliche Grundlage des Urheberrecht und die Umsetzung im Unterricht weit auseinander. Viele Aspekte habe ich bereits in dem oben genannten Kapitel \u201aFazit zu YouTube Videos im Unterricht\u2018 erw\u00e4hnt. Dies ist auch auf andere Werke \u00fcbertragbar. Nat\u00fcrlich sollte sich jede Lehrkraft mit ihren\/seinen Rechten und den Rechten des Urhebers auseinander setzen. Dazu ist zu empfehlen, an Weiterbildungen von der Schule oder dem LIS zum \u201aUrheberrecht und Film im Unterricht\u2018 teilzunehmen, um die aktuelle Lage zum Urheberrecht im Unterricht ber\u00fccksichtigen zu k\u00f6nnen.<br \/>Trotzdem werden und k\u00f6nnen Lehrkr\u00e4fte nicht alles beachten. Sie werden ihr Bestes geben. Dies auch um als Vorbild f\u00fcr die SuS zu fungieren. F\u00fcr diese wird, mit dem sorgf\u00e4ltigen und bedachten Umgang des Urhebergesetzt der Lehrkraft, der eigene Umgang und die Nutzung des Internet umsichtiger.<br \/>Zusammenfassend kann ich sagen, dass das Urheberrecht eine wichtige Rolle spielt, denn das Arbeiten in Computer-R\u00e4umen, das Einf\u00fchren von WLAN in der Schule, das Speichern von Dateien in Clouds und die unendlichen Daten im Internet zur Nutzung von Referaten werden sich in Zukunft vermehren. Dieser Wandel ist eine Chance und erforderlich bei dem heutigen technischen Fortschritt. Nur die Schule darf bei dem Wandel nicht hinter h\u00e4ngen und muss sich da Rechtlich absichern.<\/p>\n<p>Literaturverzeichnis<br \/>Bundesministerium der Justiz und f\u00fcr Verbraucherschutz. 1965. Gesetz \u00fcber Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (Urheberrechtsgesetz). [Online] Bundesamt f\u00fcr Justiz, 09.. 09. 1965. [Zitat vom: 06. 20 2019.] https:\/\/www.gesetze-im-internet.de\/urhg\/BJNR012730965.html.<br \/>Cornelsen. 2019. Cornelsen. [Online] 2019. [Zitat vom: 02. 12 2019.] https:\/\/www.cornelsen.de\/magazin\/beitraege\/besser-unterrichten-mit-videos.<br \/>Daniels, Nic. 2019. lehrer-online. [Online] 2019. [Zitat vom: 01. 12 2019.] https:\/\/www.lehrer-online.de\/unterricht\/sekundarstufen\/geisteswissenschaften\/deutsch\/unterrichtseinheit\/ue\/youtube-im-unterricht\/.<br \/>Lehrerfreund, Der. 2015. Der Lehrerfreund. [Online] 08. 10 2015. [Zitat vom: 25. 11 2019.] https:\/\/www.lehrerfreund.de\/schule\/1s\/youtube-unterricht-recht\/4671.<br \/>MLS-Legal. 2019. MLS-Legal. [Online] 2019. [Zitat vom: 01. 12 2019.] www.mls-legal.de\/institut.<br \/>Urheberrecht. 2019. Urheberrecht. [Online] 2019. [Zitat vom: 21. 11 2019.] https:\/\/www.urheberrecht.de\/#Urheberrecht-beim-Film.<br \/>Urheberrecht.de. urheberrecht.de. [Online] [Zitat vom: 25. 11 2019.] https:\/\/www.urheberrecht.de\/schule\/.<br \/>YouTube. 2019. YouTube. [Online] 02 2019. [Zitat vom: 01. 12 2019.] https:\/\/www.youtube.com\/t\/terms.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>CC-BY-SA: Eva Buthge<\/strong><\/p><\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\n\t\t\t\t\n\t\t\t<\/div>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"","protected":false},"author":6383,"featured_media":201,"comment_status":"open","ping_status":"open","sticky":false,"template":"","format":"standard","meta":{"_bbp_topic_count":0,"_bbp_reply_count":0,"_bbp_total_topic_count":0,"_bbp_total_reply_count":0,"_bbp_voice_count":0,"_bbp_anonymous_reply_count":0,"_bbp_topic_count_hidden":0,"_bbp_reply_count_hidden":0,"_bbp_forum_subforum_count":0,"_et_pb_use_builder":"on","_et_pb_old_content":"","_et_gb_content_width":"","footnotes":""},"categories":[590,69746,646,645,256],"tags":[69746],"coauthors":[],"class_list":["post-191","post","type-post","status-publish","format-standard","has-post-thumbnail","hentry","category-datenschutz","category-reflexionsbericht","category-urheberrecht","category-video","category-youtube","tag-reflexionsbericht"],"_links":{"self":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/191","targetHints":{"allow":["GET"]}}],"collection":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts"}],"about":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/types\/post"}],"author":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/users\/6383"}],"replies":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/comments?post=191"}],"version-history":[{"count":4,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/191\/revisions"}],"predecessor-version":[{"id":545,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/posts\/191\/revisions\/545"}],"wp:featuredmedia":[{"embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/media\/201"}],"wp:attachment":[{"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/media?parent=191"}],"wp:term":[{"taxonomy":"category","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/categories?post=191"},{"taxonomy":"post_tag","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/tags?post=191"},{"taxonomy":"author","embeddable":true,"href":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/medienbildung\/wp-json\/wp\/v2\/coauthors?post=191"}],"curies":[{"name":"wp","href":"https:\/\/api.w.org\/{rel}","templated":true}]}}