Umgang mit Heterogenität in der Schule

Die Heterogenität an den Schulen zeigt sich an der Individualität der SchülerInnen einer Schule. Leistungsunterschiede der Schüler, Motivation, Biografie als auch Herkunft bilden Faktoren und Identifizierungsmerkmale der Heterogenität. 

Die Institution Schule hat die Aufgabe gemäß des AGG keinerlei Unterschied zwischen den SchülerInnen vorzunehmen, sei es auf Grund der ethnischen Herkunft, Religion oder Weltanschauung. Das Land Bremen hat eine besondere Stellung hierbei, denn 2009 wurde im Bremischen Schulgesetztes die Entwicklung der Schulen in ein Inklusions -System vorgesehen. Diese Inklusion soll abseits sämtlicher äußerlich bewertbaren Maßstäben durchgeführt werden.

Es kann die Annahme entstehen, dass Ungleichheit an Schulen durch Heterogenität entstünde. Vielmehr ist ein inadäquater Umgang mit Heterogenität der Grund, welcher die Folge einer Ungleichheit mit sich bringt. In dem Konzepte wie Inklusionsklassen etabliert werden, dennoch zeitgleich I-Klassen einberufen werden, um leitungsstärkere SchülerInnen zu fördern, findet erneut eine Klassifizierung zwischen den SchülerInnen statt. Diese Maßnahmen wirken entgegen den angestrebten Ideal einer Inklusion, beidem SchülerInnen abseits jeglicher diskriminierender Kriterien unterrichtet werden können. Mit solchen Maßnahmen verhalten sich deutsche Schulen unangemessenen gegenüber der vorherrschenden Heterogenität an den hiesigen Bildungsinstituten und fördern Ungleichheit.

Jedoch gibt es eine Vielzahl an Möglichkeiten auf “kleiner Ebene“, einen angemessene Umgang mit einer heterogenen Schulklassen im Unterricht zu gewährleisten. Eine Differenzierung des Unterrichtsinhaltes, als auch ein bewusstes hervorheben der eigenen Kapazitäten des/der SchülerIn werden hierfür gefordert. Die SchülerInnen müssen  im Vorfeld (ideal Anfang des neuen Schuljahres) selbst für sich entscheiden, wieviel sie von den erforderten Lerninhalten erbringen können. Hierbei ist eine professionelle Einschätzung auch durch die Lehrkraft unabdingbar. Der/Die SchülerIn darf nicht das Gefühl einer Ungleichheit seiner/ihrer Leistungsstärken erfahren, denn dies könnte zu einen geschwächtem oder auch unterschätzen Selbstbild führen. Darüberhinaus soll auch die Differenzierung des Unterrichtes eine gezielte Forderungen als auch Förderungen des Potentials des/der SchülerInnen garantiert werden. Durch die Individualisierung des Lerninhaltes, kann auf SchülerInnen aus Bildungsinstitution fernen Haushalten gezielter eingegangen werden ohne, dass ein Gefühl der Ungleichheit durch klassifizierende Namen (I-Klasse) stattfindet. SchülerInnen jeder Leistungsstärke können an einem Ort eine produktive Lernatmosphäre bilden.