{"id":32,"date":"2023-06-14T21:15:07","date_gmt":"2023-06-14T19:15:07","guid":{"rendered":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/lernjournal\/?p=32"},"modified":"2023-06-14T21:15:07","modified_gmt":"2023-06-14T19:15:07","slug":"kapitel-4-rechtliche-aspekte","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/blogs.uni-bremen.de\/lernjournal\/2023\/06\/14\/kapitel-4-rechtliche-aspekte\/","title":{"rendered":"Kapitel 4: Rechtliche Aspekte"},"content":{"rendered":"<p><em>Allgemeine Vorstellungen relevanter Gesetze und Begriffe<\/em><\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Strafrecht\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das Strafrecht in Deutschland ist im Strafgesetzbuch (StGB) und im Nebenstrafrecht geregelt. Das StGB besteht aus dem &#8222;Allgemeinen Teil&#8220; und dem &#8222;Besonderen Teil&#8220;. Das Strafrecht dient dem Schutz von Rechtsg\u00fctern und dem Aufrechterhalten eines geordneten Zusammenlebens in der Gesellschaft.<\/p>\n<p>Im Zusammenhang mit Social Media ist die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts relevant, abh\u00e4ngig von Ort und Zeitpunkt der begangenen Straftat sowie dem Eintritt des tats\u00e4chlichen oder beabsichtigten Erfolgs. Das Strafrecht kann auch f\u00fcr Straftaten im Ausland gelten, wenn sie Rechtsg\u00fcter in Deutschland gef\u00e4hrden.<\/p>\n<p>Es gibt Regelungsprojekte auf internationaler Ebene zur Bek\u00e4mpfung schwerer Straftaten, die sich gegen grenz\u00fcberschreitende Kriminalit\u00e4t richten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Urheberrecht\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt den Schutz von geistigem Eigentum. Der Urheber eines Werkes hat das Recht, \u00fcber dessen Verwendung und Verwertung zu entscheiden. Gesch\u00fctzte Werke umfassen literarische, wissenschaftliche und k\u00fcnstlerische Werke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Der Urheber hat das Ver\u00f6ffentlichungsrecht und die Verwertungsrechte seines Werkes, die er an Vertreter \u00fcbertragen kann. Die Verwertungsrechte umfassen das Recht zur Vervielf\u00e4ltigung, Verbreitung, Ausstellung, Vortrag, Auff\u00fchrung, Vorf\u00fchrung, \u00f6ffentlichen Zug\u00e4nglichmachung, Sendung und Wiedergabe durch Bild- oder Tontr\u00e4ger.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><strong>Datenschutz\u00a0<\/strong><\/p>\n<p>Der Datenschutz umfasst den Schutz der Privatsph\u00e4re und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als grundlegendes Prinzip festgelegt. Personenbezogene Daten werden als Informationen definiert, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Der Datenschutz ist ein Grundrecht, das die Personen sch\u00fctzt.<\/p>\n<p>Das Datenschutzrecht wurde durch politische, soziale und technologische Entwicklungen erforderlich. Vor Mai 2018 gab es Datenschutzregeln in EG-Datenschutzrichtlinien, Landesdatenschutzgesetzen und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde eingef\u00fchrt, um eine einheitliche Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU zu schaffen. Die DSGVO trat am 25. Mai 2016 in Kraft und ist seit dem 25. Mai 2018 verbindlich.<\/p>\n<p>Das Datenschutzrecht umfasst den Schutz der Vertraulichkeit des Briefverkehrs und der Telekommunikation sowie die Pers\u00f6nlichkeitsrechte an Bild, Text und Ton. Ein wichtiger Grundsatz des Datenschutzes ist die Zweckbindung, wonach personenbezogene Daten nur f\u00fcr den urspr\u00fcnglichen Zweck verarbeitet werden d\u00fcrfen, f\u00fcr den sie erhoben wurden. Die DSGVO gilt auch f\u00fcr Unternehmen au\u00dferhalb der EU, die in Europa t\u00e4tig sind und personenbezogene Daten verarbeiten.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Strafrechtliche Aspekte am Beispiel <strong>Cybermobbing<\/strong>\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Cybermobbing bezieht sich auf gezielte Schikanen oder Bel\u00e4stigungen, die online durchgef\u00fchrt werden, oft \u00fcber soziale Medien. Obwohl es in Deutschland keine speziellen Gesetze gegen Mobbing oder Cybermobbing gibt, fallen die verschiedenen Verhaltensweisen des Cybermobbings unter bestehende strafrechtliche Bestimmungen. Straftatbest\u00e4nde wie Beleidigung, \u00fcble Nachrede, Verleumdung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des h\u00f6chstpers\u00f6nlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, N\u00f6tigung, Bedrohung und Gewaltdarstellung k\u00f6nnen im Kontext von Cybermobbing Anwendung finden. Diese Straftaten k\u00f6nnen durch das Ver\u00f6ffentlichen oder Versenden von Textnachrichten, Bildern, Videos oder Sprachnachrichten in sozialen Medien begangen werden.<\/p>\n<p><em>Strafttatbest\u00e4nde<\/em><\/p>\n<ul>\n<li><strong>Beleidigung, \u00fcble Nachrede und Verleumdung (\u00a7 185 ff. StGB)<\/strong>\n<ul>\n<li>Beleidigung, \u00fcble Nachrede und Verleumdung sind strafbare Handlungen nach \u00a7 185 ff. StGB, bei denen es um die Missachtung, Ver\u00e4chtlichmachung oder Herabw\u00fcrdigung einer Person durch verbale, schriftliche, bildliche oder gestische \u00c4u\u00dferungen geht.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Gewaltdarstellung\u00a0(\u00a7 131 StGB)<\/strong>\n<ul>\n<li>Gewaltdarstellung gem\u00e4\u00df \u00a7 131 StGB umfasst grausame oder unmenschliche Gewaltt\u00e4tigkeiten gegen Menschen oder menschen\u00e4hnliche Wesen sowie die Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttaten, die Strafbarkeit besteht bei Verbreitung oder \u00f6ffentlicher Zug\u00e4nglichmachung, einschlie\u00dflich digitaler Medien, mit Ausnahme der geschichtlichen Berichterstattung.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>N\u00f6tigung und Bedrohung (\u00a7\u00a7 240, 241 StGB)<\/strong>\n<ul>\n<li>N\u00f6tigung (\u00a7 240 StGB) bezieht sich auf die Zwangsaus\u00fcbung gegen eine Person durch Gewalt oder Drohung, um sie zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen, w\u00e4hrend Bedrohung (\u00a7 241 StGB) die Androhung eines Verbrechens gegen eine Person oder ein Objekt umfasst.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<li><strong>Verletzung des pers\u00f6nlichen Lebens- und Geheimbereichs (\u00a7\u00a7 201, 201a StGB)<\/strong>\n<ul>\n<li>Das widerrechtliche Gebrauchen, Zug\u00e4nglichmachen oder Ver\u00f6ffentlichen von gesprochenen Worten einer Person, sowie unbefugtes Erstellen, \u00dcbertragen oder Zug\u00e4nglichmachen von Bildaufnahmen, die den pers\u00f6nlichen Lebens- und Geheimbereich verletzen oder Schaden zuf\u00fcgen, sind gem\u00e4\u00df den \u00a7\u00a7 201 und 201a StGB strafbar.<\/li>\n<\/ul>\n<\/li>\n<\/ul>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Anwendung rechtlicher Aspekte im Kontext von Social Media &#8211; Urheberrechtliche Aspekte\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Das Urheberrecht spielt eine wichtige Rolle in der Nutzung sozialer Medien, da das Posten, Teilen, Liken und Verlinken urheberrechtlich gesch\u00fctzter Werke schnell zu Verbreitung und Vervielf\u00e4ltigung f\u00fchrt. Beim Posten und Teilen eigener Werke m\u00fcssen die Rechte anderer Personen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, beachtet werden. Beim Verbreiten fremder Inhalte ist die Zustimmung des Urhebers oder eine ausdr\u00fcckliche Einwilligung erforderlich. Embedding und Verlinkung haben spezifische Regelungen, wobei Embedding keine Urheberrechtsverletzung darstellt, solange kein neues Publikum erschlossen wird, w\u00e4hrend Verlinkung an sich keine Verletzung darstellt, aber Vorsicht bei Vorschaubildern geboten ist.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Anwendung rechtlicher Aspekte im Kontext von Social Media &#8211; Datenschutzrechtliche Aspekte\u00a0<\/em><\/p>\n<p>Im Kontext von sozialen Medien sind rechtliche Aspekte zum Datenschutz relevant. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enth\u00e4lt Bestimmungen, die f\u00fcr die Nutzung sozialer Medien wichtig sind. Dabei werden insbesondere Profiling (Art. 22 DSGVO), das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf L\u00f6schung personenbezogener Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) betrachtet.<\/p>\n<p>Profiling bezeichnet die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung pers\u00f6nlicher Aspekte einer nat\u00fcrlichen Person. Die DSGVO sch\u00fctzt Personen vor Entscheidungen, die ausschlie\u00dflich auf Profiling basieren, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.<\/p>\n<p>Ein Beispiel f\u00fcr Profiling ist die Vorhersage von Narzissmus bei Twitter-Nutzern. Durch die Analyse von Verhaltensweisen und Mustern in den Daten k\u00f6nnen R\u00fcckschl\u00fcsse auf pers\u00f6nliche Merkmale gezogen werden. Dies kann jedoch im Konflikt mit den Datenschutzrechten stehen.<\/p>\n<p>Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Herausgabe der Daten in einem geeigneten Format (Art. 20 DSGVO) geben Nutzern die M\u00f6glichkeit, Informationen \u00fcber die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie k\u00f6nnen eine Kopie ihrer Daten anfordern und sie gegebenenfalls an andere Verantwortliche \u00fcbertragen.<\/p>\n<p>Am Beispiel von Facebook wird die Umsetzung des Rechts auf Auskunft und Herausgabe der Daten veranschaulicht. Facebook erm\u00f6glicht den Nutzern, ihre Informationen einzusehen, herunterzuladen und zu verwalten. Die Informationen werden strukturiert und in einem g\u00e4ngigen Format herausgegeben, um die Anforderungen der DSGVO zu erf\u00fcllen.<\/p>\n<p>Das Recht auf L\u00f6schung personenbezogener Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) gibt den Nutzern das Recht, die unverz\u00fcgliche L\u00f6schung ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen. Es gibt verschiedene rechtliche Gr\u00fcnde, die dieses Recht begr\u00fcnden. Bei Facebook k\u00f6nnen Nutzer ihr Konto l\u00f6schen und damit ihre Daten dauerhaft entfernen.<\/p>\n<p>Insgesamt zielen diese rechtlichen Aspekte darauf ab, den Schutz der Privatsph\u00e4re und der personenbezogenen Daten in sozialen Medien zu gew\u00e4hrleisten und den Nutzern mehr Kontrolle \u00fcber ihre Daten zu geben.<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p>&nbsp;<\/p>\n<p><em>Zusammenfassung, Bewertung und Ausblick\u00a0<\/em><\/p>\n<p>In der Zusammenfassung, Bewertung und dem Ausblick werden die Ergebnisse bez\u00fcglich der rechtlichen Aspekte der Social Media-Nutzung zusammengefasst und bewertet. Die unklare Rechtslage in einigen F\u00e4llen stellt oft ein Problem dar, da die Gesetze nicht immer den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln. Es fehlt beispielsweise ein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing in Deutschland, und es gibt keine allgemeing\u00fcltige strafrechtliche Rechtsprechung zur Verwendung von Vorschaubildern und Verletzung des Urheberrechts. Die Feststellung der sch\u00f6pferischen Leistung bei kurzen Posts ist ebenfalls problematisch.<\/p>\n<p>Im Bereich des Datenschutzes gibt es auch kritische Aspekte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf europ\u00e4ischer Ebene st\u00e4rkt den Schutz personenbezogener Daten und sorgt f\u00fcr mehr Transparenz. Allerdings beschr\u00e4nkt das Gesetz nicht die Speicherung und Analyse gro\u00dfer Datenmengen durch soziale Medien. Nutzer sollten daher ihre Privatsph\u00e4reneinstellungen beachten und vorsichtig sein, welche Inhalte sie auf sozialen Medien ver\u00f6ffentlichen. Cyber-Angriffe und Datenlecks sind ebenfalls ein Problem.<\/p>\n<p>Zusammenfassend l\u00e4sst sich sagen, dass aufgrund der Vielzahl an relevanten Gesetzen, der Komplexit\u00e4t und dem Zusammenwirken verschiedener Straftatbest\u00e4nde eine sorglose Nutzung von sozialen Medien nicht m\u00f6glich ist. Die dargestellten Fallbeispiele unterstreichen diese Problematik. Die unklare Rechtslage und das Fehlen internationaler Regelungen sind besonders kritisch. Es wird angemerkt, dass soziale Medien selbst mehr tun k\u00f6nnten, um Straftaten zu verhindern, z.B. durch Hinweise und Informationen f\u00fcr Nutzer und verbesserte automatisierte Algorithmen zur Erkennung und L\u00f6schung unangemessener Inhalte.<\/p>\n<p>Es gibt Ansatzpunkte, um die Nutzung sozialer Medien im Hinblick auf die Rechtslage in Zukunft zu verbessern.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Allgemeine Vorstellungen relevanter Gesetze und Begriffe &nbsp; Strafrecht\u00a0 Das Strafrecht in Deutschland ist im Strafgesetzbuch (StGB) und im Nebenstrafrecht geregelt. Das StGB besteht aus dem &#8222;Allgemeinen Teil&#8220; und dem &#8222;Besonderen Teil&#8220;. Das Strafrecht dient dem Schutz von Rechtsg\u00fctern und dem Aufrechterhalten eines geordneten Zusammenlebens in der Gesellschaft. 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