EWLGO3D – Lernjournal zum Thema Social Media

14. Juni 2023

Kapitel 4: Rechtliche Aspekte

Filed under: Allgemein — Natascha @ 21:15

Allgemeine Vorstellungen relevanter Gesetze und Begriffe

 

Strafrecht 

Das Strafrecht in Deutschland ist im Strafgesetzbuch (StGB) und im Nebenstrafrecht geregelt. Das StGB besteht aus dem „Allgemeinen Teil“ und dem „Besonderen Teil“. Das Strafrecht dient dem Schutz von Rechtsgütern und dem Aufrechterhalten eines geordneten Zusammenlebens in der Gesellschaft.

Im Zusammenhang mit Social Media ist die Anwendbarkeit des deutschen Strafrechts relevant, abhängig von Ort und Zeitpunkt der begangenen Straftat sowie dem Eintritt des tatsächlichen oder beabsichtigten Erfolgs. Das Strafrecht kann auch für Straftaten im Ausland gelten, wenn sie Rechtsgüter in Deutschland gefährden.

Es gibt Regelungsprojekte auf internationaler Ebene zur Bekämpfung schwerer Straftaten, die sich gegen grenzüberschreitende Kriminalität richten.

 

Urheberrecht 

Das Urheberrechtsgesetz (UrhG) regelt den Schutz von geistigem Eigentum. Der Urheber eines Werkes hat das Recht, über dessen Verwendung und Verwertung zu entscheiden. Geschützte Werke umfassen literarische, wissenschaftliche und künstlerische Werke sowie Darstellungen wissenschaftlicher oder technischer Art. Der Urheber hat das Veröffentlichungsrecht und die Verwertungsrechte seines Werkes, die er an Vertreter übertragen kann. Die Verwertungsrechte umfassen das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Ausstellung, Vortrag, Aufführung, Vorführung, öffentlichen Zugänglichmachung, Sendung und Wiedergabe durch Bild- oder Tonträger.

 

Datenschutz 

Der Datenschutz umfasst den Schutz der Privatsphäre und das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das Bundesverfassungsgericht hat das Recht auf informationelle Selbstbestimmung als grundlegendes Prinzip festgelegt. Personenbezogene Daten werden als Informationen definiert, die sich auf eine identifizierte oder identifizierbare Person beziehen. Der Datenschutz ist ein Grundrecht, das die Personen schützt.

Das Datenschutzrecht wurde durch politische, soziale und technologische Entwicklungen erforderlich. Vor Mai 2018 gab es Datenschutzregeln in EG-Datenschutzrichtlinien, Landesdatenschutzgesetzen und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) wurde eingeführt, um eine einheitliche Regelung der Verarbeitung personenbezogener Daten in der EU zu schaffen. Die DSGVO trat am 25. Mai 2016 in Kraft und ist seit dem 25. Mai 2018 verbindlich.

Das Datenschutzrecht umfasst den Schutz der Vertraulichkeit des Briefverkehrs und der Telekommunikation sowie die Persönlichkeitsrechte an Bild, Text und Ton. Ein wichtiger Grundsatz des Datenschutzes ist die Zweckbindung, wonach personenbezogene Daten nur für den ursprünglichen Zweck verarbeitet werden dürfen, für den sie erhoben wurden. Die DSGVO gilt auch für Unternehmen außerhalb der EU, die in Europa tätig sind und personenbezogene Daten verarbeiten.

 

Strafrechtliche Aspekte am Beispiel Cybermobbing 

Cybermobbing bezieht sich auf gezielte Schikanen oder Belästigungen, die online durchgeführt werden, oft über soziale Medien. Obwohl es in Deutschland keine speziellen Gesetze gegen Mobbing oder Cybermobbing gibt, fallen die verschiedenen Verhaltensweisen des Cybermobbings unter bestehende strafrechtliche Bestimmungen. Straftatbestände wie Beleidigung, üble Nachrede, Verleumdung, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes, Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen, Nötigung, Bedrohung und Gewaltdarstellung können im Kontext von Cybermobbing Anwendung finden. Diese Straftaten können durch das Veröffentlichen oder Versenden von Textnachrichten, Bildern, Videos oder Sprachnachrichten in sozialen Medien begangen werden.

Strafttatbestände

  • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung (§ 185 ff. StGB)
    • Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung sind strafbare Handlungen nach § 185 ff. StGB, bei denen es um die Missachtung, Verächtlichmachung oder Herabwürdigung einer Person durch verbale, schriftliche, bildliche oder gestische Äußerungen geht.
  • Gewaltdarstellung (§ 131 StGB)
    • Gewaltdarstellung gemäß § 131 StGB umfasst grausame oder unmenschliche Gewalttätigkeiten gegen Menschen oder menschenähnliche Wesen sowie die Verherrlichung oder Verharmlosung solcher Gewalttaten, die Strafbarkeit besteht bei Verbreitung oder öffentlicher Zugänglichmachung, einschließlich digitaler Medien, mit Ausnahme der geschichtlichen Berichterstattung.
  • Nötigung und Bedrohung (§§ 240, 241 StGB)
    • Nötigung (§ 240 StGB) bezieht sich auf die Zwangsausübung gegen eine Person durch Gewalt oder Drohung, um sie zu einer bestimmten Handlung, Duldung oder Unterlassung zu zwingen, während Bedrohung (§ 241 StGB) die Androhung eines Verbrechens gegen eine Person oder ein Objekt umfasst.
  • Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs (§§ 201, 201a StGB)
    • Das widerrechtliche Gebrauchen, Zugänglichmachen oder Veröffentlichen von gesprochenen Worten einer Person, sowie unbefugtes Erstellen, Übertragen oder Zugänglichmachen von Bildaufnahmen, die den persönlichen Lebens- und Geheimbereich verletzen oder Schaden zufügen, sind gemäß den §§ 201 und 201a StGB strafbar.

 

Anwendung rechtlicher Aspekte im Kontext von Social Media – Urheberrechtliche Aspekte 

Das Urheberrecht spielt eine wichtige Rolle in der Nutzung sozialer Medien, da das Posten, Teilen, Liken und Verlinken urheberrechtlich geschützter Werke schnell zu Verbreitung und Vervielfältigung führt. Beim Posten und Teilen eigener Werke müssen die Rechte anderer Personen, insbesondere das Recht am eigenen Bild, beachtet werden. Beim Verbreiten fremder Inhalte ist die Zustimmung des Urhebers oder eine ausdrückliche Einwilligung erforderlich. Embedding und Verlinkung haben spezifische Regelungen, wobei Embedding keine Urheberrechtsverletzung darstellt, solange kein neues Publikum erschlossen wird, während Verlinkung an sich keine Verletzung darstellt, aber Vorsicht bei Vorschaubildern geboten ist.

 

Anwendung rechtlicher Aspekte im Kontext von Social Media – Datenschutzrechtliche Aspekte 

Im Kontext von sozialen Medien sind rechtliche Aspekte zum Datenschutz relevant. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) enthält Bestimmungen, die für die Nutzung sozialer Medien wichtig sind. Dabei werden insbesondere Profiling (Art. 22 DSGVO), das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) betrachtet.

Profiling bezeichnet die automatisierte Verarbeitung personenbezogener Daten zur Bewertung persönlicher Aspekte einer natürlichen Person. Die DSGVO schützt Personen vor Entscheidungen, die ausschließlich auf Profiling basieren, es sei denn, es liegt eine gesetzliche Ausnahme vor.

Ein Beispiel für Profiling ist die Vorhersage von Narzissmus bei Twitter-Nutzern. Durch die Analyse von Verhaltensweisen und Mustern in den Daten können Rückschlüsse auf persönliche Merkmale gezogen werden. Dies kann jedoch im Konflikt mit den Datenschutzrechten stehen.

Das Recht auf Auskunft (Art. 15 DSGVO) und das Recht auf Herausgabe der Daten in einem geeigneten Format (Art. 20 DSGVO) geben Nutzern die Möglichkeit, Informationen über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu erhalten. Sie können eine Kopie ihrer Daten anfordern und sie gegebenenfalls an andere Verantwortliche übertragen.

Am Beispiel von Facebook wird die Umsetzung des Rechts auf Auskunft und Herausgabe der Daten veranschaulicht. Facebook ermöglicht den Nutzern, ihre Informationen einzusehen, herunterzuladen und zu verwalten. Die Informationen werden strukturiert und in einem gängigen Format herausgegeben, um die Anforderungen der DSGVO zu erfüllen.

Das Recht auf Löschung personenbezogener Daten (Art. 17 Abs. 1 DSGVO) gibt den Nutzern das Recht, die unverzügliche Löschung ihrer Daten vom Verantwortlichen zu verlangen. Es gibt verschiedene rechtliche Gründe, die dieses Recht begründen. Bei Facebook können Nutzer ihr Konto löschen und damit ihre Daten dauerhaft entfernen.

Insgesamt zielen diese rechtlichen Aspekte darauf ab, den Schutz der Privatsphäre und der personenbezogenen Daten in sozialen Medien zu gewährleisten und den Nutzern mehr Kontrolle über ihre Daten zu geben.

 

 

Zusammenfassung, Bewertung und Ausblick 

In der Zusammenfassung, Bewertung und dem Ausblick werden die Ergebnisse bezüglich der rechtlichen Aspekte der Social Media-Nutzung zusammengefasst und bewertet. Die unklare Rechtslage in einigen Fällen stellt oft ein Problem dar, da die Gesetze nicht immer den aktuellen Stand der Technik widerspiegeln. Es fehlt beispielsweise ein eigenes Gesetz gegen Cybermobbing in Deutschland, und es gibt keine allgemeingültige strafrechtliche Rechtsprechung zur Verwendung von Vorschaubildern und Verletzung des Urheberrechts. Die Feststellung der schöpferischen Leistung bei kurzen Posts ist ebenfalls problematisch.

Im Bereich des Datenschutzes gibt es auch kritische Aspekte. Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) auf europäischer Ebene stärkt den Schutz personenbezogener Daten und sorgt für mehr Transparenz. Allerdings beschränkt das Gesetz nicht die Speicherung und Analyse großer Datenmengen durch soziale Medien. Nutzer sollten daher ihre Privatsphäreneinstellungen beachten und vorsichtig sein, welche Inhalte sie auf sozialen Medien veröffentlichen. Cyber-Angriffe und Datenlecks sind ebenfalls ein Problem.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass aufgrund der Vielzahl an relevanten Gesetzen, der Komplexität und dem Zusammenwirken verschiedener Straftatbestände eine sorglose Nutzung von sozialen Medien nicht möglich ist. Die dargestellten Fallbeispiele unterstreichen diese Problematik. Die unklare Rechtslage und das Fehlen internationaler Regelungen sind besonders kritisch. Es wird angemerkt, dass soziale Medien selbst mehr tun könnten, um Straftaten zu verhindern, z.B. durch Hinweise und Informationen für Nutzer und verbesserte automatisierte Algorithmen zur Erkennung und Löschung unangemessener Inhalte.

Es gibt Ansatzpunkte, um die Nutzung sozialer Medien im Hinblick auf die Rechtslage in Zukunft zu verbessern.

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