Mein Gehirn gehört mir!
Schlägt man bei Wikipedia das Wort „Urheberrecht“ nach, so stößt man gleich im ersten Satz auf den Begriff des „geistigen Eigentums“. Aha. Natürlich hat man eine vage Idee, wenn man „Urheberrecht“ hört – steckt ja quasi im Namen, die Erklärung: Das Recht des Urhebers. Im Grunde kann man es auch so formulieren: Das Urheberrecht schützt meine Ideen mit denen ich Kohle machen will, damit es kein Anderer tun kann. Aha. In manchen Fällen ganz sinnvoll, scheint mir. Aber in anderen Fällen…naja.
Gerade im Internet sehe ich das Urheberrecht in seiner momentanen Form sehr kritisch, da es schlecht umsetzbar ist. Da finde ich den Ansatz der Creative Commons, die den Nutzern gewisse Rechte einräumen, sehr fortschrittlich und vorallem sinngemäßer. Denn schließlich möchte man als Urheber von XY ja zwei Dinge: Der breiten Masse etwas zugänglich machen und/oder möglichst damit auch noch Geld verdienen. Ein sehr gutes Beispiel aus der jüngsten Zeit wäre da wohl die Studentengruppe Uwu Lena aus Münster, die (so steht es jedenfalls auf vielen Internetseiten) nur zum privaten Spaß das Lied „Satellite“ von Lena Meyer-Landrut (vielleicht erinnert sich der ein oder andere noch an sie 😉 ) auf die Fußball-WM umdichteten, ein witziges Video drehten und es auf YouTube veröffentlichten. Und dann kam EMI, die die Rechte an dem Song haben und verbannte das Lied. So viel zum Thema Urheberrecht. Dieses verbietet uns nämlich Lieder umzudichten und der breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen, obwohl wir damit nicht mal Geld verdienen. Im Gegenteil: Es kostet uns Zeit und bei solch witzigen und aufwendigen Videos vielleicht sogar Geld. Warum also Stunk machen, es wurde schließlich niemand verletzt. In diesem besonderen Fall kann man jetzt wohl kaum sagen, dass dadurch jemand auf Lena aufmerksam wurde, wie es bei unbekannten Liedern hätte sein können, aber prinzipiell halte ich es durchaus für möglich, dass solch Umdichtungen auch eine Art Werbung sein können.
Deswegen sehe ich nur einen Weg in Sachen Urheberrecht, denn hart durchgreifen bringt nichts. In der Zeit wo ein Song gelöscht wurde, können wieder drei neue veröffentlich werden – ein endloses Spiel. (Wobei es vielleicht Arbeitsplätze schaffen könnte – wer weiß?!) Viel sinnvoller wäre es, das Urheberrecht zu lockern, ähnlich wie die Creative Commons. In Sachen Musik könnte das bedeuten, dass die Lieder bei YouTube und für nicht gewerbliche Zwecke, auch wenn sie öffentlich sind, genutzt werden dürfen, solange man den Urheber deutlich kenntlich macht. Ein Beispiel könnte sein: Ich drehe ein YouTube-Video und verwende einen bekannten Song und muss ganz am Anfang des Videos angeben, von wem er ist, wer die Rechte hat und die Werbung, wo man den Song kaufen kann gibts ja eh schon. Dann könnten andere meine Videos mit schöner Musik genießen, ich hätte wieder eine Freizeitbeschäftigung mehr und die Plattenfirmen können sich freuen, wenn dadurch mehr Leute den Song im Internet kaufen, weil er ihnen so gut gefallen hat, dass sie ihn auch auf ihrem mobilen Player haben wollen.
In jedem Fall sehe ich überhaupt keinProblem in der Verwendung „fremden Gedankenguts“, solange darauf hingewiesen wird, von wem es ist. Kein Problem, wenn jemand sagen würde: „Die Katta hatte da eine tolle Idee, wie man das-und-das ändern könnte“, aber wenn jemand ankommt mit „Ich habe da eine tolle Idee…“ und dann würde mein Vorschlag kommen, dann wäre ich ziemlich angepisst. Und noch schlimmer wäre es, wenn ich eine tolle Idee hätte, die jemand anders wunderbar umsetzen könnte und es aber nun nicht darf, weil mein Gedankengut durch was-weiß-ich-wen geschützt wurde.
Juni 21st, 2010 at 00:27
Ein sehr schöner Artikel!
Hat mir sehr gefallen es zu lesen!
Vor allem die Idee mit den Angaben, über den Eigentümer bzw. den ursprünglichen Autor oder halt die Firma, beim Erstellen von Videos könnte in die richtige Richtung gehen! So könnte ich mir dadurch z.B. gut vorstellen, dass Fan-Filme die wie z.B. zu Star Wars von mehrerer hunderten von Fans gemacht worden, auch unkompliziert im Internet abrufbar werden.
Ich denke ein Umdenken im Systems ist notwendig, denn wo früher ein selbst gemachtes Video nicht Alltag war, ist heute gang und gebe.
Juni 21st, 2010 at 12:45
Ich kann Albert nur zustimmen, Du sprichst auch mir ziemlich aus der Seele.
Ein etwas „wissenschaftlicherer“ Umgang mit dem Urheberrecht, wie z.B. bei den Creative Commons wäre so viel besser als die gängige Praxis, von der oft sowieso nicht die Künstler profitieren sondern ihre Agenten. Ich kann mir nicht vorstellen, dass z.B. Sony viel von seinem „Abmahnkuchen“ abgibt und an die entsprechenden Künstler weiterleitet.
Juni 21st, 2010 at 21:13
Ich kann mir auch nicht vorstellen, dass die Künstler unbedingt etwas dagegen haben – gut Ausnahmen gibt es auch hier: Fettes Brot haben wohl persönlich verlauten lassen, dass sie die Bremen4-Variante von „Emanuela“ mit dem Titel „Lass die Finger von der Vuvuzela“ nicht gut finden und haben es demnach verbieten lassen, allerdings ist auch hier wieder der Unterschied zu 0-8-15-Fanvideos zu machen, denn Bremen4 verdient ja Geld – in welcher Weise auch immer dann das Vuvuzela-Lied dazu beiträgt.
Und schließlich muss man ja sagen, dass Fan-Videos immer eine Art Hommage sind – insofern Lob an den Künstler – und wer sollte denn was dagegen haben, wenn man ihm/ihr ein Kompliment macht?!
Juni 23rd, 2010 at 13:15
[…] Katharina sagt: „mein Gehirn gehört mir“ und denkt über das Urheberrecht im Internet nach. […]
Juni 28th, 2010 at 22:43
Hey Katharina,
Deine Headline wäre auch ein lustiger Text in einem Zombiefilm.
Aber jetzt zur Sache:
Die Begriffe „geistiges Eigentum“ sowie „fremdes Gedankengut“ verweisen eher auf Bilder von Gedankenblitz-Genies und Heldenkult – Creative Commons klingt eher nach der kollektiven Konstruktion von Kultur.
Sicher werden sich die Begriffe und Vorstellungen von „Urheberrecht“ anpassen müssen, aber die Industrie ist auch erfinderisch…
Aber: Die Gedanken sind frei…
Viele Grüße, Anja